Umso bedeutender war es, dass der bayerische König Max. I. Joseph eine Verfassung erließ, die für damalige Verhältnisse sehr fortschrittlich war. [[1817]] war Montgelas vom König entlassen worden und ab [[1818]] galt eine neue Verfassung, in der es dann nicht nur Vertretungen in München gab, sondern auch in den Städten eine bessere Bürgervertretung in Kollegien des Magistrats und der Gemeindebevollmächtigten. Im neuen Gemeindeedikt ''Verordnung, die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreiche betreffend'' vom [[17. Mai]] [[1818]] in Verbindung mit der Verfassung vom [[26. Mai]] [[1818]] wurde den Städten ein größerer Handlungsspielraum in der Verwaltung eingeräumt. | Umso bedeutender war es, dass der bayerische König Max. I. Joseph eine Verfassung erließ, die für damalige Verhältnisse sehr fortschrittlich war. [[1817]] war Montgelas vom König entlassen worden und ab [[1818]] galt eine neue Verfassung, in der es dann nicht nur Vertretungen in München gab, sondern auch in den Städten eine bessere Bürgervertretung in Kollegien des Magistrats und der Gemeindebevollmächtigten. Im neuen Gemeindeedikt ''Verordnung, die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreiche betreffend'' vom [[17. Mai]] [[1818]] in Verbindung mit der Verfassung vom [[26. Mai]] [[1818]] wurde den Städten ein größerer Handlungsspielraum in der Verwaltung eingeräumt. |