Änderungen

369 Bytes hinzugefügt ,  17:02, 12. Okt. 2023
→‎Werbeslogan "bekömmlich vs. begehrt": verschobene Infos aus Abschnitt Wiedereinführung ergänzt und Dopplungen raus
Zeile 82: Zeile 82:  
==Werbeslogan "bekömmlich vs. begehrt"==
 
==Werbeslogan "bekömmlich vs. begehrt"==
 
[[Bild:Brauerei Grüner Sudhaus Fassadenrest.jpg|mini|left|Reste der historisierenden Fassade von 1927 an der Gartenstraße]] [[Bild:Grüner_Werbung.jpg|mini|right|150px|Ehemalige Fassadenwerbung Ludwigstraße]]
 
[[Bild:Brauerei Grüner Sudhaus Fassadenrest.jpg|mini|left|Reste der historisierenden Fassade von 1927 an der Gartenstraße]] [[Bild:Grüner_Werbung.jpg|mini|right|150px|Ehemalige Fassadenwerbung Ludwigstraße]]
Der Werbespruch, für den die Grüner Biere jahrzehntelang bekannt waren, lautete "''beliebt, bekannt, bekömmlich''". Bei der Wiedereinführung der Marke im September [[2011]] wurde der bisher bekannte Werbeslogan ebenfalls durch die [[Tucher Bräu]] AG wiederbelebt. Somit wurden für den Pressetermin und ersten Bieranstich im [[Grüner-Keller|Felsenkeller]] der ehem. Grüner Bräu die ersten Bierkästen, Werbemittel und Biergläser mit diesem Slogan bedruckt. Leider hatten jedoch die Verantwortlichen übersehen, dass eine Verordnung der Europäischen Union (EU) die Begrifflichkeit "bekömmlich" für ein alkoholisches Getränk untersagt. In einem Schreiben der Amtlichen Lebensmittelüberwachung (ALS) an die [[Tucher Bräu]] AG wurden die Verantwortlichen wie folgt von diesem Umstand unterrichtet:  
+
Der Werbespruch, für den die Grüner Biere jahrzehntelang bekannt waren, lautete "''beliebt, bekannt, bekömmlich''". Bei der Wiedereinführung der Marke im September [[2011]] wurde der bisher bekannte Werbeslogan ebenfalls durch die [[Tucher Bräu]] AG wiederbelebt. Somit wurden für den Pressetermin und ersten Bieranstich im [[Grüner-Keller|Felsenkeller]] der ehem. Grüner Bräu die neuen Bierkästen, Werbemittel und Biergläser mit diesem Slogan bedruckt. Leider hatten jedoch die Verantwortlichen übersehen, dass eine Verordnung der Europäischen Union (EU) die Begrifflichkeit "bekömmlich" für ein alkoholisches Getränk untersagt.<ref>Fürther Nachrichten vom 21.09. 2011 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/wiedergeburt-eines-further-bieres-1.1520791 Wiedergeburt eines Fürther Bieres.]</ref> In einem Schreiben der Amtlichen Lebensmittelüberwachung (ALS) an die [[Tucher Bräu]] AG wurden die Verantwortlichen wie folgt von diesem Umstand unterrichtet:  
    
:''Auf den Etiketten des Erzeugnisses, das laut Deklaration einen Alkoholgehalt von 5,3 % vol. aufweist, befindet sich die folgende Auslobung: "... und bekömmlich" sowie "ein bekömmlicher Genuss". Nach der s.g. EU-Health-Claims-Verordnung (VO (EG) 1924/2006) dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Weiterhin sind bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent nur nährwertbezogene Angaben zulässig, die sich auf einen geringen Alkoholgehalt oder eine Reduzierung des Alkoholgehaltes oder eine Reduzierung des Brennwerts beziehen (Kapitel II, Artikel 4 Absatz 3). ... Ebenso sind Verweise auf allgemeine nichtspezifische Vorteile für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitliche Wohlbefinden wie z.B. "Appetitanregend", "wohltuend" oder "bekömmlich" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung bei alkoholhaltigen Getränken abzulehnen, da sie mit spezifischen Claims verbunden werden müssten, die aber nach Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung für alkoholhaltige Getränke grundsätzlich nicht zulässig sind. Darüberhinaus sind Angaben, die geeignet sind, die Alkoholwirkung zu verharmlosen und zu einem regelmäßigen Verzehr von Alkohol zu verleiten, unter dem Gesichtspunkt einer Irreführung i.S. von § 11 Abs. 1 LFGB zu prüfen." Das Erzeugnis entspricht somit nicht den Anforderungen der VO (EG) 1924/ 2006.''<ref>Schreiben der Amtlichen Lebensmittelkontrolle (ALS) an die Tucher Bräu AG, S. 2</ref>
 
:''Auf den Etiketten des Erzeugnisses, das laut Deklaration einen Alkoholgehalt von 5,3 % vol. aufweist, befindet sich die folgende Auslobung: "... und bekömmlich" sowie "ein bekömmlicher Genuss". Nach der s.g. EU-Health-Claims-Verordnung (VO (EG) 1924/2006) dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Weiterhin sind bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent nur nährwertbezogene Angaben zulässig, die sich auf einen geringen Alkoholgehalt oder eine Reduzierung des Alkoholgehaltes oder eine Reduzierung des Brennwerts beziehen (Kapitel II, Artikel 4 Absatz 3). ... Ebenso sind Verweise auf allgemeine nichtspezifische Vorteile für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitliche Wohlbefinden wie z.B. "Appetitanregend", "wohltuend" oder "bekömmlich" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung bei alkoholhaltigen Getränken abzulehnen, da sie mit spezifischen Claims verbunden werden müssten, die aber nach Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung für alkoholhaltige Getränke grundsätzlich nicht zulässig sind. Darüberhinaus sind Angaben, die geeignet sind, die Alkoholwirkung zu verharmlosen und zu einem regelmäßigen Verzehr von Alkohol zu verleiten, unter dem Gesichtspunkt einer Irreführung i.S. von § 11 Abs. 1 LFGB zu prüfen." Das Erzeugnis entspricht somit nicht den Anforderungen der VO (EG) 1924/ 2006.''<ref>Schreiben der Amtlichen Lebensmittelkontrolle (ALS) an die Tucher Bräu AG, S. 2</ref>
   −
Aufgrund der Feststellung der Amtlichen Lebensmittelüberwachung wurde der ursprüngliche Slogan von "''beliebt, bekannt, bekömmlich''" in "''beliebt, bekannt, begehrt''" umgewandelt. Alle bis dahin mit dem alten Slogan bedruckten Artikel wurden von der [[Tucher Bräu]] AG eingezogen und vernichtet. Sofern einige dieser Artikel nicht vernichtet werden konnten, sind diese bei Sammlern heute beliebte Sammlerstücke.
+
Aufgrund der Feststellung der Amtlichen Lebensmittelüberwachung wurde der ursprüngliche Slogan von "''beliebt, bekannt, bekömmlich''" in "''beliebt, bekannt, begehrt''" umgewandelt. Eine nicht unerhebliche Anzahl mit bereits dem alten Slogan bedruckter Artikel, wurde von der [[Tucher Bräu]] AG wieder eingezogen und vernichtet. Trotzdem waren der Vorstellung des neuen Sudes am [[29. September]] [[2011]] im ehemaligen [[Grüner-Keller]] sowie auf der [[Michaelis-Kirchweih]] [[2011]] neu gefertigte Bierkästen, Gläser und Werbeschilder mit dem alten  Werbespruch in Umlauf und fanden ihren Weg in Sammlerhände
    
== Chronik der Brauerei ==
 
== Chronik der Brauerei ==
117.702

Bearbeitungen