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Unterstützung erhielten die Befürworter 1891 von Prinz Ludwig von Bayern - dem späteren König Ludwig III. - der, wie sein Großvater, Ludwig I., am Ausbau von Wasserstraßen interessiert war. Am 6. November 1892 gründete sich im Saal des Hotels ‚Adler‘ in Nürnberg der „Verein zur Hebung der Fluss- und Kanalschifffahrt in Bayern“ (kurz Kanalverein, heutiger Nachfolger: Deutscher Wasserstraßen- und Schifffahrtsverein Rhein-Main-Donau e. V.). Ziel war die politische und technische Vorbereitung für den Bau eines neuen Kanals zwischen Main und Donau. Wie bei den Planungen zum Ludwigskanal auch, wurde eine Vielzahl möglicher Trassenführungen ausgearbeitet; eine Option war dabei der Ausbau des Ludwigskanals. Mit in Betracht gezogen wurden eine Verbindung zwischen Neckar und Donau als auch eine Fortsetzung über Augsburg nach München.
 
Unterstützung erhielten die Befürworter 1891 von Prinz Ludwig von Bayern - dem späteren König Ludwig III. - der, wie sein Großvater, Ludwig I., am Ausbau von Wasserstraßen interessiert war. Am 6. November 1892 gründete sich im Saal des Hotels ‚Adler‘ in Nürnberg der „Verein zur Hebung der Fluss- und Kanalschifffahrt in Bayern“ (kurz Kanalverein, heutiger Nachfolger: Deutscher Wasserstraßen- und Schifffahrtsverein Rhein-Main-Donau e. V.). Ziel war die politische und technische Vorbereitung für den Bau eines neuen Kanals zwischen Main und Donau. Wie bei den Planungen zum Ludwigskanal auch, wurde eine Vielzahl möglicher Trassenführungen ausgearbeitet; eine Option war dabei der Ausbau des Ludwigskanals. Mit in Betracht gezogen wurden eine Verbindung zwischen Neckar und Donau als auch eine Fortsetzung über Augsburg nach München.
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Einen entscheidenden Schub erhielt das Wasserstraßenprojekt im Ersten Weltkrieg, als man die strategische Bedeutung der Donau erkannte, die diese Großverkehrsstraße unter den Zentralmächten und für den Güteraustausch mit dem Balkan und Vorderasien einnahm. Als der Kanaltag des Bayerischen Kanalvereins am 6. Juni 1915 in Fürth stattfand, forderte König Ludwig III. im [[Festsaal (Parkhotel)|Festsaal des Parkhotels]], in seiner so genannten Kriegszielrede im hegemonialen Streben sogar den direkten Zugang vom Rhein zum Meer.  
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Einen entscheidenden Schub erhielt das Wasserstraßenprojekt im [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]], als man die strategische Bedeutung der Donau erkannte, die diese Großverkehrsstraße unter den Zentralmächten und für den Güteraustausch mit dem Balkan und Vorderasien einnahm. Als der Kanaltag des Bayerischen Kanalvereins am 6. Juni 1915 in Fürth stattfand, forderte König Ludwig III. im [[Festsaal (Parkhotel)|Festsaal des Parkhotels]], in seiner so genannten Kriegszielrede im hegemonialen Streben sogar den direkten Zugang vom Rhein zum Meer.  
 
Die Vorteile einer neuen Main-Donau-Verbindung lagen auf der Hand, so dass die Bayerische Regierung 1917 die Errichtung eines Kanalbauamtes genehmigte. Im selben Jahr noch gründete sich mit dem „Main-Donau-Stromverband“ der Vorläufer der späteren Kanalbaugesellschaft Rhein-Main-Donau AG.
 
Die Vorteile einer neuen Main-Donau-Verbindung lagen auf der Hand, so dass die Bayerische Regierung 1917 die Errichtung eines Kanalbauamtes genehmigte. Im selben Jahr noch gründete sich mit dem „Main-Donau-Stromverband“ der Vorläufer der späteren Kanalbaugesellschaft Rhein-Main-Donau AG.
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Nach dem Ersten Weltkrieg folgten trotz der desolaten Wirtschaftsverhältnisse die grundlegenden Schritte zur Realisierung des Vorhabens. Am 13. Juni 1921 schloss das Deutsche Reich mit Bayern den Main-Donau-Staatsvertrag, der den Ausbau der Großschifffahrtsstraße Main-Donau festlegte und die Grundlage für die Rhein-Main-Donau AG (RMD AG) schuf. Vom Aktienpaket hielten damals 48 % das Reich und 26 % das Land Bayern. Die RMD AG erhielt mit dem Konzessionsvertrag vom 30. Dezember 1921, unterzeichnet und beurkundet im Sitzungssaal des Reichsverkehrsministerialgebäudes in München vor 23 Gründungsmitgliedern, darunter die Stadt Fürth (!), neben dem Bauauftrag das Recht, Wasserkraftwerke an den für die Durchführung des Unternehmens benötigten Flussstrecken auszubauen, bis zum 31. Dezember 2050 zu nutzen und mit den Erträgen das Wasserstraßenprojekt zu finanzieren. Diese langfristig angelegte Rechtskonstruktion war die wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des staatlichen Verkehrsgroßprojekts, sie erwies sich letztlich als dauerhaft und stabil. In gleicher Weise und zu gleicher Zeit betrieb man den Ausbau des Neckars zur Großschifffahrtsstraße.
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Nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] folgten trotz der desolaten Wirtschaftsverhältnisse die grundlegenden Schritte zur Realisierung des Vorhabens. Am 13. Juni 1921 schloss das Deutsche Reich mit Bayern den Main-Donau-Staatsvertrag, der den Ausbau der Großschifffahrtsstraße Main-Donau festlegte und die Grundlage für die Rhein-Main-Donau AG (RMD AG) schuf. Vom Aktienpaket hielten damals 48 % das Reich und 26 % das Land Bayern. Die RMD AG erhielt mit dem Konzessionsvertrag vom 30. Dezember 1921, unterzeichnet und beurkundet im Sitzungssaal des Reichsverkehrsministerialgebäudes in München vor 23 Gründungsmitgliedern, darunter die Stadt Fürth (!), neben dem Bauauftrag das Recht, Wasserkraftwerke an den für die Durchführung des Unternehmens benötigten Flussstrecken auszubauen, bis zum 31. Dezember 2050 zu nutzen und mit den Erträgen das Wasserstraßenprojekt zu finanzieren. Diese langfristig angelegte Rechtskonstruktion war die wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des staatlichen Verkehrsgroßprojekts, sie erwies sich letztlich als dauerhaft und stabil. In gleicher Weise und zu gleicher Zeit betrieb man den Ausbau des Neckars zur Großschifffahrtsstraße.
 
Vor dem Bau des eigentlichen Verbindungskanals zwischen Main und Donau wurde in den darauf folgenden Jahren mit dem Ausbau dieser Flüsse begonnen, um sie zwischen Aschaffenburg und Bamberg bzw. Kelheim und Passau für die Großschifffahrt nutzbar zu machen. Die Führung der Wasserstraße über Würzburg hinaus bis Bamberg und ihre Führung südlich von Nürnberg zur Donau war jedoch noch längere Zeit ungeklärt. In diese Zeit fielen umfangreiche Trassenplanungen und Linienführungsstudien. Erst zu Zeiten des Nationalsozialismus im Jahr 1938 kam die Entscheidung über die definitive Trassenführung des neuen Schifffahrtskanals über Bamberg – Nürnberg – Beilngries – Kelheim zustande, was im Rhein-Main-Donau-Gesetz vom 11. Mai 1938 festgeschrieben wurde. Für das Verkehrsvorhaben der Rhein-Donau-Verbindung brachte dieses Reichsgesetz einen - wenn auch nur auf die NS-Zeit begrenzten - völligen Umbau der Struktur der Rhein-Main-Donau AG mit sich. Nach diesem Gesetz war das Reich alleiniger Bauträger der Wasserstraße.
 
Vor dem Bau des eigentlichen Verbindungskanals zwischen Main und Donau wurde in den darauf folgenden Jahren mit dem Ausbau dieser Flüsse begonnen, um sie zwischen Aschaffenburg und Bamberg bzw. Kelheim und Passau für die Großschifffahrt nutzbar zu machen. Die Führung der Wasserstraße über Würzburg hinaus bis Bamberg und ihre Führung südlich von Nürnberg zur Donau war jedoch noch längere Zeit ungeklärt. In diese Zeit fielen umfangreiche Trassenplanungen und Linienführungsstudien. Erst zu Zeiten des Nationalsozialismus im Jahr 1938 kam die Entscheidung über die definitive Trassenführung des neuen Schifffahrtskanals über Bamberg – Nürnberg – Beilngries – Kelheim zustande, was im Rhein-Main-Donau-Gesetz vom 11. Mai 1938 festgeschrieben wurde. Für das Verkehrsvorhaben der Rhein-Donau-Verbindung brachte dieses Reichsgesetz einen - wenn auch nur auf die NS-Zeit begrenzten - völligen Umbau der Struktur der Rhein-Main-Donau AG mit sich. Nach diesem Gesetz war das Reich alleiniger Bauträger der Wasserstraße.
  
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