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Noch am gleichen Tag meldete das Gräflich von Pückler-Limpurg’sche Rentamt den neuen Pächter Schwab an das Kgl. Hauptzollamt Fürth, [[Luisenstraße 11]] wegen der Übertragung der bestehenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach Artikel 53 Malzaufschlaggesetz vom 16. Mai 1868<ref>Königlich bayerisches Gesetz über den Malzaufschlag vom 16. Mai 1868 - [https://books.google.de/books?id=4PtAAAAAcAAJ&pg=PP1&dq#v=onepage&q&f=false online abrufbar]</ref>, welche das Amt mit Bescheid vom 30. Dezember 1896 genehmigte.
 
Noch am gleichen Tag meldete das Gräflich von Pückler-Limpurg’sche Rentamt den neuen Pächter Schwab an das Kgl. Hauptzollamt Fürth, [[Luisenstraße 11]] wegen der Übertragung der bestehenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach Artikel 53 Malzaufschlaggesetz vom 16. Mai 1868<ref>Königlich bayerisches Gesetz über den Malzaufschlag vom 16. Mai 1868 - [https://books.google.de/books?id=4PtAAAAAcAAJ&pg=PP1&dq#v=onepage&q&f=false online abrufbar]</ref>, welche das Amt mit Bescheid vom 30. Dezember 1896 genehmigte.
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Im April 1898 wandte sich Schwab an die hohe gräflichen Renteiverwaltung, monierte den Raiffeisen-Verein samt sonstiger Konkurrenz und klagte über seine Ertragssituation, daß er ''„... schon zu viel Auslagen hatte und mir bisher nicht möglich war etwas zu verdienen, im Gegentheil eine bedeutende Summe daran setzen mußte.”'' In der Sache ersuchte er um Finanzierung neuer Mühleinrichtungen ("Roggencilinder", Sichtmaschine), deren Erforderlichkeit aber mit schriftlicher Weisung des Grafen von Pückler-Limpurg vom 5. Mai 1898 durch einen unparteiischen Sachverständigen per Einholung eines Gutachtens zu untersuchen war. Dagegen wurde Schwab mit Schreiben vom 8. Oktober 1898 wegen ungenügender Reinigung von Mühlbach und Eisweiher auf die Erfüllung seiner Vertragspflichten hingewiesen.
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In der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember 1900 brach auf dem Dachboden der Mühle Feuer aus; dieses konnte jedoch in kurzer Zeit gelöscht werden. Das Löschwasser verursachte an einem Teil der Mühleinrichtung Schäden, die dem Kgl. Brandversicherungs-Inspektor Welnhofer in Fürth zur Schadensfeststellung gemeldet wurden (Schreiben Brauerei-Verwaltung vom 17. Dezember 1900, unterzeichnet Römhild). Die eingeholte "ungefähre Kostenberechnung" vom 9. Januar 1901 des Mühlarztes Leonhard Bogner aus Langenzenn belief sich auf 417,60 Mark. Bogner wurde von der Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Brauereiverwaltung mit Schreiben vom 17. Januar 1901 benachrichtigt, von einer größeren Abänderung der Getreideputzerei abzusehen und gebeten, ''„die Herstellung dieser beschädigten Theile sofort in Angriff zu nehmen u. durchzuführen, und zwar nur insoweit, als hierfür von der Kgl. Brandversicherungskammer Entschädigung geleistet wird.”'' Dem Mühlpächter Schwab wurde dann am 17. Juni eröffnet, dass die Anbringung eines größeren Griesputzzylinders nicht genehmigt worden sei, er könne aber die Verbesserung gegen späteren Ersatz selbst vornehmen.
    
=== 1903 - ? : Besitzer Georg Schwab ===
 
=== 1903 - ? : Besitzer Georg Schwab ===
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