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* Die Jüdische Gemeinde durfte zwei stimmberechtigte Vertreter in die Gemeindeversammlung schicken.
 
* Die Jüdische Gemeinde durfte zwei stimmberechtigte Vertreter in die Gemeindeversammlung schicken.
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Diese Privileg wurde der Jüdischen Gemeinde dann auch am [[2. März]] [[1719]] vom Dompropst [[Otto Philipp Freiherr von Guttenberg| Otto Philipp von Guttenberg]] erteilt.
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Diese Privileg wurde der Jüdischen Gemeinde Fürth dann auch am [[2. März]] [[1719]] vom Dompropst [[Otto Philipp Freiherr von Guttenberg| Otto Philipp von Guttenberg]] erteilt.
    
Dieses Regelwerk war einmalig zur damaligen Zeit!
 
Dieses Regelwerk war einmalig zur damaligen Zeit!
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