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Das Rentamt erteilte schon am nächsten Tag der Fa. Röhrenmeister Fischer und Heussner, Fischbachstraße (später umbenannt in Strauchstr.) 5 in Nürnberg den Auftrag, die bestehenden Einrichtungen zu besichtigen und die Verbesserungsmaßnahmen zu besprechen. Der Fachmann Heußner reiste am 2. April mit der Bahn an und fertigte die Planung. Ab 20. April konnte mit der Aufstellung einer neuen Pumpe begonnen werden; kurz danach lieferte der Schlosshofbrunnen das Trinkwasser, die alte Wasserleitung diente dann nur noch der Brauchwasserversorgung.
 
Das Rentamt erteilte schon am nächsten Tag der Fa. Röhrenmeister Fischer und Heussner, Fischbachstraße (später umbenannt in Strauchstr.) 5 in Nürnberg den Auftrag, die bestehenden Einrichtungen zu besichtigen und die Verbesserungsmaßnahmen zu besprechen. Der Fachmann Heußner reiste am 2. April mit der Bahn an und fertigte die Planung. Ab 20. April konnte mit der Aufstellung einer neuen Pumpe begonnen werden; kurz danach lieferte der Schlosshofbrunnen das Trinkwasser, die alte Wasserleitung diente dann nur noch der Brauchwasserversorgung.
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Seit 1890 verlangte das Königliche Straßen- und Flussbauamt wegen der unterirdischen Kreuzung der gräflichen Wasserleitung mit der Staatsstraße Nr. 102 das Wasserleitungsrecht förmlich durch Vertrag beurkunden zu lassen. Nachdem der Vertragsentwurf abgestimmt und von der kgl. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern geprüft und am 26. November 1891 genehmigt wurde, beurkundete der Kgl. Notar Merz in Nürnberg am 16. Januar 1892 den Anerkennungsvertrag.<ref>Anerkennungsurkunde vom 16. Januar 1892 über die Wasserleitung am sog. hinteren Most zum gräflich Pückler-Limpurg’schen Schloss in Burgfarrnbach durch die Staatsstraße Nr. 102 Nürnberg – Würzburg, ausgestellt von Königlichen Notar Justizrat Theodor Merz, Adlerstraße 40/I in Nürnberg unter Beisein der bevollmächtigten Vertreter der Vertragspartner: 1) Herr Wolf von Saint-George, königlicher Bauamtmann und Vorstand des Königlichen Straßen- und Flussbauamts Nürnberg; 2) Herr Johann Kleinlein, gräflich von Pückler-Limpurg’scher Rentbeamter in Burgfarrnbach</ref> Die Notargebühren in Höhe von 18 Mark 20 Pf. hatte die Pückler’sche Standesherrschaft allein zu tragen.
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Seit 1890 verlangte das Königliche Straßen- und Flussbauamt wegen der unterirdischen Kreuzung der gräflichen Wasserleitung mit der Staatsstraße Nr. 102 das Wasserleitungsrecht förmlich durch Vertrag beurkunden zu lassen. Nachdem der Vertragsentwurf abgestimmt und von der kgl. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern geprüft und am 26. November 1891 genehmigt wurde, beurkundete der Kgl. Notar Merz in Nürnberg am 16. Januar 1892 den Anerkennungsvertrag.<ref>Anerkennungsurkunde vom 16. Januar 1892 über die Wasserleitung am sog. hinteren Most zum gräflich Pückler-Limpurg’schen Schloss in Burgfarrnbach durch die Staatsstraße Nr. 102 Nürnberg – Würzburg, ausgestellt vom Königlichen Notar Justizrat Theodor Merz, Adlerstraße 40/I in Nürnberg unter Beisein der bevollmächtigten Vertreter der Vertragspartner: 1) Herr Wolf von Saint-George, königlicher Bauamtmann und Vorstand des Königlichen Straßen- und Flussbauamts Nürnberg; 2) Herr Johann Kleinlein, gräflich von Pückler-Limpurg’scher Rentbeamter in Burgfarrnbach</ref> Die Notargebühren in Höhe von 18 Mark 20 Pf. hatte die Pückler’sche Standesherrschaft allein zu tragen.
    
Im Jahr [[1893]] fanden an den Weihern größere Arbeiten zur Verbesserung der Wasserversorgung statt. Die beiden vorhandenen Brunnenstuben, eine war schon mit Quadersteinen gefasst, die andere bestand aus Holzwänden, hatten jeweils ein Bretterdach und verschlossene Türen. Da aber wiederholt „das ungezogene rohe Publikum“ das Bretterdach aufriss und die Quellen verunreinigte, veranlasste das gräfliche Rentamt, dass nun beide Quellen mit Quadersandsteinen neu gefasst und mit schweren Eisenplatten abgedeckt wurden. Die abgehende Rohrleitung wurde neu verlegt, die schadhafte Bleileitung, die durch die Weiher führte, wurde offenbar aufgegeben. Die neue Leitung verlief in einem 2 m tiefen Rohrgraben im Feldweg westlich neben den Weihern, wo sich schon die ursprüngliche Leitungstrasse befunden haben soll.
 
Im Jahr [[1893]] fanden an den Weihern größere Arbeiten zur Verbesserung der Wasserversorgung statt. Die beiden vorhandenen Brunnenstuben, eine war schon mit Quadersteinen gefasst, die andere bestand aus Holzwänden, hatten jeweils ein Bretterdach und verschlossene Türen. Da aber wiederholt „das ungezogene rohe Publikum“ das Bretterdach aufriss und die Quellen verunreinigte, veranlasste das gräfliche Rentamt, dass nun beide Quellen mit Quadersandsteinen neu gefasst und mit schweren Eisenplatten abgedeckt wurden. Die abgehende Rohrleitung wurde neu verlegt, die schadhafte Bleileitung, die durch die Weiher führte, wurde offenbar aufgegeben. Die neue Leitung verlief in einem 2 m tiefen Rohrgraben im Feldweg westlich neben den Weihern, wo sich schon die ursprüngliche Leitungstrasse befunden haben soll.
 
Geplant war noch von der vorhandenen dritten Quelle, deren Abfluss bislang in offener Rinne dem Weiher zufloss - dabei dort den Fuhrweg kreuzte - und die auch der Wasserversorgung des gräflichen Weiherhauses diente, welches keinen Brunnen hatte, das Überschusswasser mit einer Leitung der Brunnenstube zuzuführen. Allerdings verzichtet man auf die Umsetzung, weil sich Gemeindevertreter darüber entrüsteten.
 
Geplant war noch von der vorhandenen dritten Quelle, deren Abfluss bislang in offener Rinne dem Weiher zufloss - dabei dort den Fuhrweg kreuzte - und die auch der Wasserversorgung des gräflichen Weiherhauses diente, welches keinen Brunnen hatte, das Überschusswasser mit einer Leitung der Brunnenstube zuzuführen. Allerdings verzichtet man auf die Umsetzung, weil sich Gemeindevertreter darüber entrüsteten.
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Erst im Folgejahr, mit Schreiben vom 12. Juli 1894, legte die Gemeindeverwaltung Burgfarrnbach (Bürgermeister Schmieg) mit einer massiven Beschwerde Protest bei Bezirksamt Fürth ein. Sie sah bei den Baumaßnahmen gemeindliches Eigentum widerrechtlich benutzt und ihre Rechte verletzt, weil die erneuerten Quellfassungen und die neu verlegte Rohrleitung sich auf Gemeindegrund befänden, für das Vorhaben bei ihr nicht um Erlaubnis gefragt wurde, der Fuhrweg durch den Rohrleitungsbau beschädigt und die Rinne der dritten Quelle nicht mit einer Diele abgedeckt sei. Das Rentamt sah aber hier nur eine unstatthafte Einmischung in die Privatangelegenheiten der gräflichen Standesherrschaft. Nach einem aufwendigen Schriftwechsel über das Bezirksamt blieb am Ende - den überlieferten Dokumenten zufolge - von den gemeindlichen Vorwürfen nicht viel übrig: es ging nur noch um die Fuhrweginstandsetzung. Die gräfliche Standesherrschaft erklärte hierzu schließlich, sie hätte schon längst die Instandsetzung angeordnet, da aber auch die Weiherdämme einer gründlichen Reparatur bedürften, beabsichtige man noch das Einvernehmen mit dem Fischwasser-Pächter herzustellen, damit bei den Arbeiten keine Fische mehr im Weiher sind. Graf Ludwig von Pückler-Limpurg sah das Ganze jedenfalls als aufgebauschte Sache infolge persönlicher Zerwürfnisse zwischen einigen streitbaren Einwohnern und dem neu angestellten gräflichen Verwalter (Rentamtmann Bock).<ref>nach Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 889</ref>
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Erst im Folgejahr, mit Schreiben vom 12. Juli 1894, legte die Gemeindeverwaltung Burgfarrnbach (Bürgermeister Schmieg) mit einer massiven Beschwerde Protest beim Bezirksamt Fürth ein. Sie sah bei den Baumaßnahmen gemeindliches Eigentum widerrechtlich benutzt und ihre Rechte verletzt, weil die erneuerten Quellfassungen und die neu verlegte Rohrleitung sich auf Gemeindegrund befänden, für das Vorhaben bei ihr nicht um Erlaubnis gefragt wurde, der Fuhrweg durch den Rohrleitungsbau beschädigt und die Rinne der dritten Quelle nicht mit einer Diele abgedeckt sei. Das Rentamt sah aber hier nur eine unstatthafte Einmischung in die Privatangelegenheiten der gräflichen Standesherrschaft. Nach einem aufwendigen Schriftwechsel über das Bezirksamt blieb am Ende - den überlieferten Dokumenten zufolge - von den gemeindlichen Vorwürfen nicht viel übrig: es ging nur noch um die Fuhrweginstandsetzung. Die gräfliche Standesherrschaft erklärte hierzu schließlich, sie hätte schon längst die Instandsetzung angeordnet, da aber auch die Weiherdämme einer gründlichen Reparatur bedürften, beabsichtige man noch das Einvernehmen mit dem Fischwasser-Pächter herzustellen, damit bei den Arbeiten keine Fische mehr im Weiher sind. Graf Ludwig von Pückler-Limpurg sah das Ganze jedenfalls als aufgebauschte Sache infolge persönlicher Zerwürfnisse zwischen einigen streitbaren Einwohnern und dem neu angestellten gräflichen Verwalter (Rentamtmann Bock).<ref>nach Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 889</ref>
    
== Siehe auch ==
 
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