Nach dem Mai [[1945]] wurde er zunächst inhaftiert und erhielt während der Entnazifizierung Berufsverbot.<ref>Ausführungen von Peter Frank vom 11. Januar 2016</ref> Offensichtlich gelang es Bernet in der Revision das Strafmaß zu mildern, so dass er ab 1955 wieder seinen Beruf als Schauspieler ausüben durfte. Seine Rolle während der NS-Zeit ist aktuell noch nicht hinreichend erforscht. Allerdings zeigt der Umstand, dass sein Revisionsverfahren im Rahmen des Entnazifierungsverfahrens erst gegen 1955 beendet wurde, dass Bernet nicht nur ein einfacher Mitläufer gewesen sein kann, sondern vermutlich als Minderbelasteter oder gar als Belasteter zunächst in der ersten Instanz verurteilt wurde. Erst in einem Revisionsverfahren, die meist in der Nachkriegszeit milder ausfielen als direkt nach dem Ende des 2. Weltkrieges, wurde scheinbar sein Strafmaß gemildert, so dass er seinem Beruf hätte wieder nachgehen können. | Nach dem Mai [[1945]] wurde er zunächst inhaftiert und erhielt während der Entnazifizierung Berufsverbot.<ref>Ausführungen von Peter Frank vom 11. Januar 2016</ref> Offensichtlich gelang es Bernet in der Revision das Strafmaß zu mildern, so dass er ab 1955 wieder seinen Beruf als Schauspieler ausüben durfte. Seine Rolle während der NS-Zeit ist aktuell noch nicht hinreichend erforscht. Allerdings zeigt der Umstand, dass sein Revisionsverfahren im Rahmen des Entnazifierungsverfahrens erst gegen 1955 beendet wurde, dass Bernet nicht nur ein einfacher Mitläufer gewesen sein kann, sondern vermutlich als Minderbelasteter oder gar als Belasteter zunächst in der ersten Instanz verurteilt wurde. Erst in einem Revisionsverfahren, die meist in der Nachkriegszeit milder ausfielen als direkt nach dem Ende des 2. Weltkrieges, wurde scheinbar sein Strafmaß gemildert, so dass er seinem Beruf hätte wieder nachgehen können. |