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Am [[14. April]] und [[16. April]] [[1314]] wiederholte  Burggraf Konrad III. eine Schenkung (seines Anteils an Fürths Vogeitrecht an den Dompropst) aus dem Jahre [[1303]] und "fügte noch ein Verzeichniß dieser abgetretenen Lehenleute und Gefälle in der Absicht bei, damit, [...], die verzeichnete Geldabgabe nie erhöht, und die Unterthanen nie mehr voigthaft werden sollen."<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 433. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
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Am [[14. April]] und [[16. April]] [[1314]] wiederholte  Burggraf [[Konrad der Fromme]] eine Schenkung (seines Anteils an Fürths Vogeitrecht an den Dompropst) aus dem Jahre [[1303]] und "fügte noch ein Verzeichniß dieser abgetretenen Lehenleute und Gefälle in der Absicht bei, damit, [...], die verzeichnete Geldabgabe nie erhöht, und die Unterthanen nie mehr voigthaft werden sollen."<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 433. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
    
Bei den Hohenzollern verblieben war aber das sog. Geleitsrecht.  
 
Bei den Hohenzollern verblieben war aber das sog. Geleitsrecht.