* Am 22. August erließ das Geleitsamt eine Kirchweihverordnung: Die Michaeliskirchweih sollte erst am Montag beginnen und den folgenden Sonntag pausieren. Die Bevölkerung war über diese neue Anordnung derart aufgebracht, dass die Regierung bereits am 7. September die Verordnung wieder zurücknahm und die beiden Kirchweihsonntage wieder erlaubte. Allerdings blieb es bei der neuen Regelung, dass die Kirchweih nicht mehr am Marktplatz, sondern in der Königstraße stattfinden sollte.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> | * Am 22. August erließ das Geleitsamt eine Kirchweihverordnung: Die Michaeliskirchweih sollte erst am Montag beginnen und den folgenden Sonntag pausieren. Die Bevölkerung war über diese neue Anordnung derart aufgebracht, dass die Regierung bereits am 7. September die Verordnung wieder zurücknahm und die beiden Kirchweihsonntage wieder erlaubte. Allerdings blieb es bei der neuen Regelung, dass die Kirchweih nicht mehr am Marktplatz, sondern in der Königstraße stattfinden sollte.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> |