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Babette Zuckermantel engagierte sich in der [[KPD]]-Fürth und wurde deshalb von den [[NSDAP|Nationalsozialisten]] verfolgt. Bereits kurz nach der Machtergreifung wurden u.a. [[SPD]], [[KPD]] und Gewerkschaftsmitglieder verfolgt und verhaftet. Bei Babette Zuckermantel fand zum ersten Mal eine Hausdurchsuchung am [[24. März]] [[1933]] statt. Diese verlief jedoch für die [[NSDAP|Nationalsozialisten]] ergebnislos. Nur kurze Zeit später, am [[25. Juni]] [[1933]] wurde Sie erneut verhaftet. Noch am [[22. Juli]] [[1933]] wurde Sie nach Aichbach bei Augsburg in Schutzhaft genommen und anschließend am [[23. November]] [[1933]] zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftzeit endete für Zuckermantel am [[3. Mai]] [[1934]].  
 
Babette Zuckermantel engagierte sich in der [[KPD]]-Fürth und wurde deshalb von den [[NSDAP|Nationalsozialisten]] verfolgt. Bereits kurz nach der Machtergreifung wurden u.a. [[SPD]], [[KPD]] und Gewerkschaftsmitglieder verfolgt und verhaftet. Bei Babette Zuckermantel fand zum ersten Mal eine Hausdurchsuchung am [[24. März]] [[1933]] statt. Diese verlief jedoch für die [[NSDAP|Nationalsozialisten]] ergebnislos. Nur kurze Zeit später, am [[25. Juni]] [[1933]] wurde Sie erneut verhaftet. Noch am [[22. Juli]] [[1933]] wurde Sie nach Aichbach bei Augsburg in Schutzhaft genommen und anschließend am [[23. November]] [[1933]] zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftzeit endete für Zuckermantel am [[3. Mai]] [[1934]].  
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Nach der Haft nahm Zuckermantel erneut ihre Aktivitäten gegen die [[NSDAP|Nationalsozialisten]] auf. Diese Aktionen blieben nicht unbemerkt und wurden durch eine Denunziation der eigenen Cousine (Betty Theis) am [[2. April]] [[1935]] an die örtlichen Behörden gemeldet. Die erneute Verhaftung erfolgte am [[12. April]] [[1935]] bis zum [[24. Juni]] [[1935]]. Aufgrund einer Anordnung des Reichsjustizminister Franz Gürtner wurde Zuckermantel wiederum verhaftet und am [[17. Oktober]] [[1935]] aufgrund des sog. "Heimtückegesetzes" zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz vom [[20. Dezember]] [[1934]] stellte "''Angriffe auf Staat und Partei''" unter Strafe. Hierzu schränkte es u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der [[NSDAP]] schwer schädigten.  
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Nach der Haft nahm Zuckermantel erneut ihre Aktivitäten gegen die [[NSDAP|Nationalsozialisten]] auf. Diese Aktionen blieben nicht unbemerkt und wurden durch eine Denunziation der eigenen Cousine (Betty Theis) am [[2. April]] [[1935]] an die örtlichen Behörden gemeldet. Die erneute Verhaftung erfolgte am [[12. April]] [[1935]] bis zum [[24. Juni]] [[1935]]. Aufgrund einer Anordnung des Reichsjustizminister Franz Gürtner wurde Zuckermantel wieder verhaftet und am [[17. Oktober]] [[1935]] aufgrund des sog. "Heimtückegesetzes" zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz vom [[20. Dezember]] [[1934]] stellte "''Angriffe auf Staat und Partei''" unter Strafe. Hierzu schränkte es u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der [[NSDAP]] schwer schädigten.  
    
Die Urteilsbegründung vom [[17. Oktober]] [[1935]] lautete für Babette Zuckermantel wie folgt:
 
Die Urteilsbegründung vom [[17. Oktober]] [[1935]] lautete für Babette Zuckermantel wie folgt:
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