Zum 1. Januar 1939 erhielten die bayerischen Bezirksämter als Behörde die Bezeichnung Landratsämter und ihre Gebiete benannte man in Landkreise um. | Zum 1. Januar 1939 erhielten die bayerischen Bezirksämter als Behörde die Bezeichnung Landratsämter und ihre Gebiete benannte man in Landkreise um. |