Das Verhältnis Verpächter/Pächter gestaltete sich wohl recht einträchtig. So wurde in der Condominats-Konferenz vom 24. Februar 1874 die Rentei ermächtigt, den Vertrag gleich auf weitere 12 Jahre zu verlängern, wenn sich der Pächter Bäumler verpflichtet, statt des bisherigen jährlichen Pachtgelds von 700 Gulden (gleich 1200 Reichsmark) künftig 1300 Reichsmark zu zahlen. Ohne jegliche Dispute wurde der obige Pachtvertrag mit diesem Pachtgeld unter herrschaftlicher Genehmigung am 17. Juni 1874 für die Zeit vom 1. Januar 1875 bis Ende Dezember 1886 verlängert, alle übrigen Pachtbedingungen blieben unverändert. | Das Verhältnis Verpächter/Pächter gestaltete sich wohl recht einträchtig. So wurde in der Condominats-Konferenz vom 24. Februar 1874 die Rentei ermächtigt, den Vertrag gleich auf weitere 12 Jahre zu verlängern, wenn sich der Pächter Bäumler verpflichtet, statt des bisherigen jährlichen Pachtgelds von 700 Gulden (gleich 1200 Reichsmark) künftig 1300 Reichsmark zu zahlen. Ohne jegliche Dispute wurde der obige Pachtvertrag mit diesem Pachtgeld unter herrschaftlicher Genehmigung am 17. Juni 1874 für die Zeit vom 1. Januar 1875 bis Ende Dezember 1886 verlängert, alle übrigen Pachtbedingungen blieben unverändert. |