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/* Vorwürfe und gerichtliche Untersuchung der Amtsführung gegen und Suspendierung von Polizeiassessor Wurm
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Die Kriminaldeputation des Berliner Kammergerichts entschied am 3. September 1804 in seinem Gutachten (elf Personen werden genannt), die verfügte Suspendierung des Wurm aufzuheben und ihn in seine ehemalige Stelle als I. Assessor der Polizeikommission in Fürth wieder einzusetzen. Er habe jedoch die Kosten der Untersuchung zu tragen. Mit königlicher Bestätigung, Spezialbefehl von Goldbeck und Hardenberg, vom 28. Januar 1805 an die Regierung von Ansbach wurde diese in vorstehendem Sinne angewiesen. Wurm solle weder in seinem Range noch seinen Einkünften beschädigt werden. Wurm gab jedoch um seine Entlassung ein, die ihm von Hardenberg am 19. April 1805 bestätigt wurde.<ref>Christian Wurm: Aktenmäßige Geschichte …, S. 80</ref>
 
Die Kriminaldeputation des Berliner Kammergerichts entschied am 3. September 1804 in seinem Gutachten (elf Personen werden genannt), die verfügte Suspendierung des Wurm aufzuheben und ihn in seine ehemalige Stelle als I. Assessor der Polizeikommission in Fürth wieder einzusetzen. Er habe jedoch die Kosten der Untersuchung zu tragen. Mit königlicher Bestätigung, Spezialbefehl von Goldbeck und Hardenberg, vom 28. Januar 1805 an die Regierung von Ansbach wurde diese in vorstehendem Sinne angewiesen. Wurm solle weder in seinem Range noch seinen Einkünften beschädigt werden. Wurm gab jedoch um seine Entlassung ein, die ihm von Hardenberg am 19. April 1805 bestätigt wurde.<ref>Christian Wurm: Aktenmäßige Geschichte …, S. 80</ref>
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Aus den Annalen des Fürstentums Ansbach unter der preußischen Regierung von 1792 bis 1806, verfasst vom Kriegs- und Domänenrat Karl Heinrich Ritter von Lang<ref>Stadtbibliothek Nürnberg, Hist. 2260.8°</ref>, erfahren wir zum Jahr 1805: ''„Polizei-Assessor Wurm in Fürth, der nach der eigenen Schilderung des Richters keine andere Leidenschaft hatte, als die, dem Staate nützlich zu sein, wird auf eine vom Kriegsrat Ladenberg geführte Untersuchung vom Ministerium suspendiert, durch den Richter, an den er seine Zuflucht genommen, ehrenvoll als unschuldig erklärt, und wieder eingesetzt, durch einen Kabinettsspruch vom 12. Januar, aber das Urteil außer Wirkung gesetzt, und am 19. April dem Wurm, da er eine andere Stelle, als in die der Richter ihn wieder einsetzt, nicht annehmen wolle, die Entlassung gegeben.”''
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Aus den Annalen des Fürstentums Ansbach unter der preußischen Regierung von 1792 bis 1806, verfasst vom Kriegs- und Domänenrat [[wikipedia:Karl Heinrich von Lang|Karl Heinrich Ritter von Lang]]<ref>Stadtbibliothek Nürnberg, Hist. 2260.8°</ref>, erfahren wir zum Jahr 1805: ''„Polizei-Assessor Wurm in Fürth, der nach der eigenen Schilderung des Richters keine andere Leidenschaft hatte, als die, dem Staate nützlich zu sein, wird auf eine vom Kriegsrat Ladenberg geführte Untersuchung vom Ministerium suspendiert, durch den Richter, an den er seine Zuflucht genommen, ehrenvoll als unschuldig erklärt, und wieder eingesetzt, durch einen Kabinettsspruch vom 12. Januar, aber das Urteil außer Wirkung gesetzt, und am 19. April dem Wurm, da er eine andere Stelle, als in die der Richter ihn wieder einsetzt, nicht annehmen wolle, die Entlassung gegeben.”''
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== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
 
* [[wikipedia:Christian Wurm|Christian Wurm]] (Wikipedia)
 
* [[wikipedia:Christian Wurm|Christian Wurm]] (Wikipedia)
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