Der Stadtmagistrat erteilte bereits am 17. Februar dem Maurergesellen Christgau und seiner Frau – vorläufig auf ein Jahr – die Genehmigung (Unterschriften [[Franz Joseph von Bäumen|Bäumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], [[Eduard Köppel|Köppel]]) für den temporären Aufenthalt und den Bezug einer eigenen Mietwohnung. Dazu wurde ihm die erforderliche Aufenthaltskarte ausgestellt. Zugleich wurde ihm eröffnet, dass er als wöchentlichen Almosen 4 Kreuzer (Xr.) und jährlich 15 Xr. „Frohngeld“ sowie 24 Xr. Straßenbeleuchtungsbeitrag zu zahlen hat. Die Aufenthaltskarte wurde später verlängert, ebenso der vom Landgericht Cadolzburg für den Aufenthalt in Fürth am 4. Februar 1842 ausgestellte Heimatschein.<ref name="18 a/C 4"/> | Der Stadtmagistrat erteilte bereits am 17. Februar dem Maurergesellen Christgau und seiner Frau – vorläufig auf ein Jahr – die Genehmigung (Unterschriften [[Franz Joseph von Bäumen|Bäumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], [[Eduard Köppel|Köppel]]) für den temporären Aufenthalt und den Bezug einer eigenen Mietwohnung. Dazu wurde ihm die erforderliche Aufenthaltskarte ausgestellt. Zugleich wurde ihm eröffnet, dass er als wöchentlichen Almosen 4 Kreuzer (Xr.) und jährlich 15 Xr. „Frohngeld“ sowie 24 Xr. Straßenbeleuchtungsbeitrag zu zahlen hat. Die Aufenthaltskarte wurde später verlängert, ebenso der vom Landgericht Cadolzburg für den Aufenthalt in Fürth am 4. Februar 1842 ausgestellte Heimatschein.<ref name="18 a/C 4"/> |