Änderungen

K
Textersetzung - „online abrufbar]“ durch „online]“
Zeile 35: Zeile 35:  
}}
 
}}
 
__NOTOC__
 
__NOTOC__
Dr. jur. '''Christoph Ludwig Wilhelm Buff''' (geb. 29. Juli 1751 in Gießen<ref>Taufdatum nach familysearch.org, abgerufen am 02.01.2019</ref>; gest. 19. Oktober 1821 in Burgfarrnbach<ref>Eintrag im Burgfarrnbacher Beerdigungsbuch 1800 - 1872 (auf Mikrofilm) unter dem 21., verbessert 19. Oktober 1821, lfd. Nr. 38:  "Hr. Christoph Ludwig Wilhelm Buff, Grosherzogl. HessenDarmstädt. Hofrath und Hochgräflich Pücklerischer Patrimonial Richter, dahier, starb den 21. [verbessert 19.] October, Entkräftung, 70 Jahr 2 Monat 3 Tag, den 23. October Nachmittag mit Grabrede und Trauermusik beerdigt." - Angaben gem. schriftlicher Mitteilung von Christian Schümann, Burgfarrnbach vom 25.01.2019</ref><ref name="Akte-1085">nach Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 1085</ref>) war ein hochfürstlich hessen-darmstädtischer Hofrat, gräflich pücklerischer Rat und Patrimonialrichter zu Burgfarrnbach und Fürther Gemeinde-[[wikipedia:Konsulent (Deutschland)|Konsulent]].<ref>"Sammlung von Wappen verschiedener Civil-Staende von Nürnberg und andern Orten Ao. 1783", Bürgerwappen aus Nürnberg und Franken, Faksimile eines Wappenbuches der Jahre 1783 - 1787, Richard Dietz, 2010, S. 17</ref><ref>Erhard Andreas Saueracker: "Versuch einer Chronologisch-Diplomatisch-Statistischen Geschichte des Hofmarks Fürth und seiner zwölf einverleibten Ortschaften. Erster Theil. Nürnberg und Leipzig, bey Georg Friederich Casimir Schad, in Commißion." 1786. S. XXVI - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10014101_00032.html?zoom=0.6000000000000001 online abrufbar]</ref><ref name="ER-Zeitung-1816">Erlanger Real-Zeitung aus dem Jahr 1816, online-Digitalisat - [https://books.google.de/books?id=ZxpEAAAAcAAJ&pg=PA8&lpg=PA8&dq=Christoph+Ludwig+Wilhelm+Buff&source=bl&ots=YUYj7t0IdB&sig=TrST_ryWFOeWwl7C7RHW9CXxCT8&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjf1dCVybTfAhUNsqQKHRPJAloQ6AEwCnoECAYQAQ#v=onepage&q=Christoph%20Ludwig%20Wilhelm%20Buff&f=false online abrufbar]</ref>
+
Dr. jur. '''Christoph Ludwig Wilhelm Buff''' (geb. 29. Juli 1751 in Gießen<ref>Taufdatum nach familysearch.org, abgerufen am 02.01.2019</ref>; gest. 19. Oktober 1821 in Burgfarrnbach<ref>Eintrag im Burgfarrnbacher Beerdigungsbuch 1800 - 1872 (auf Mikrofilm) unter dem 21., verbessert 19. Oktober 1821, lfd. Nr. 38:  "Hr. Christoph Ludwig Wilhelm Buff, Grosherzogl. HessenDarmstädt. Hofrath und Hochgräflich Pücklerischer Patrimonial Richter, dahier, starb den 21. [verbessert 19.] October, Entkräftung, 70 Jahr 2 Monat 3 Tag, den 23. October Nachmittag mit Grabrede und Trauermusik beerdigt." - Angaben gem. schriftlicher Mitteilung von Christian Schümann, Burgfarrnbach vom 25.01.2019</ref><ref name="Akte-1085">nach Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 1085</ref>) war ein hochfürstlich hessen-darmstädtischer Hofrat, gräflich pücklerischer Rat und Patrimonialrichter zu Burgfarrnbach und Fürther Gemeinde-[[wikipedia:Konsulent (Deutschland)|Konsulent]].<ref>"Sammlung von Wappen verschiedener Civil-Staende von Nürnberg und andern Orten Ao. 1783", Bürgerwappen aus Nürnberg und Franken, Faksimile eines Wappenbuches der Jahre 1783 - 1787, Richard Dietz, 2010, S. 17</ref><ref>Erhard Andreas Saueracker: "Versuch einer Chronologisch-Diplomatisch-Statistischen Geschichte des Hofmarks Fürth und seiner zwölf einverleibten Ortschaften. Erster Theil. Nürnberg und Leipzig, bey Georg Friederich Casimir Schad, in Commißion." 1786. S. XXVI - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10014101_00032.html?zoom=0.6000000000000001 online]</ref><ref name="ER-Zeitung-1816">Erlanger Real-Zeitung aus dem Jahr 1816, online-Digitalisat - [https://books.google.de/books?id=ZxpEAAAAcAAJ&pg=PA8&lpg=PA8&dq=Christoph+Ludwig+Wilhelm+Buff&source=bl&ots=YUYj7t0IdB&sig=TrST_ryWFOeWwl7C7RHW9CXxCT8&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjf1dCVybTfAhUNsqQKHRPJAloQ6AEwCnoECAYQAQ#v=onepage&q=Christoph%20Ludwig%20Wilhelm%20Buff&f=false online]</ref>
   −
In einer Rechnung vom 29. Februar 1776 schreibt Buff, er sei ''„in der Mitte des Monath Novembr. 1771 in die hochgräfl. Dienste”'' getreten; seine förmliche Bestellung als wirklicher Rat und Hofrat für das "Jurisdictional-Amt" als Nachfolger des verstorbenen Amtmanns Geer nahm Graf Christian Wilhelm Carl [[Grafen von Pückler und Limpurg|von Pückler und Limpurg]] am 19. März 1772 vor. Der Graf ernannte ihn per Dekret vom 26. März 1772 ''"in Conformitaet der von dem Hochfürstl. Hauß Brandenburg-Anspach erhaltenen gnädigsten Concession und Belehnung über die hochfraischliche Obrigkeit und Blutbann auf unser Ort Burgfarrnbach und abgesteinte Frayß-Markung [...] wegen seiner hierzu besizenden besonderen Geschicklichkeit"'' auch zum "Bann-Richter".<ref name="Akte-1085"/>
+
In einer Rechnung vom 29. Februar 1776 schreibt Buff, er sei ''„in der Mitte des Monath Novembr. 1771 in die hochgräfl. Dienste”'' getreten; seine förmliche Bestellung als wirklicher Rat und Hofrat für das "Jurisdictional-Amt" als Nachfolger des verstorbenen Amtmanns Geer nahm Graf Christian Wilhelm Carl [[Grafen von Pückler und Limpurg|von Pückler und Limpurg]] am 19. März 1772 vor. Der Graf ernannte ihn per Dekret vom 26. März 1772 ''"in Conformitaet der von dem Hochfürstl. Hauß Brandenburg-Anspach erhaltenen gnädigsten Concession und Belehnung über die hochfraischliche Obrigkeit und Blutbann auf unser Ort Burgfarrnbach und abgesteinte Frayß-Markung [...] wegen seiner hierzu besizenden besonderen Geschicklichkeit"'' auch zum "Bann-Richter".<ref name="Akte-1085"/><ref name="Niepelt">Manfred Niepelt: Gerichtsbesetzung - Blut- und Banngericht Burgfarrnbach 1772, Fürther Heimatblätter, 1993/1</ref>
    
Zu seiner anfänglichen Besoldung sind "gnädigst accordiret worden": Naturalien wie freie Tafel, Logis, Holz und Licht und eine Geldbesoldung von alljährlich 250 Gulden, zu Lichtmess 1774 erhöhte sich das "iährliche Honorarium" auf 280 Gulden. Da es zumindest in den ersten Jahren zeitweise Zahlungsrückstände gab, glich Buff diese mit Genehmigung aus dem "Jurisdictional Gefäll" (Gerichtsertrag) aus.
 
Zu seiner anfänglichen Besoldung sind "gnädigst accordiret worden": Naturalien wie freie Tafel, Logis, Holz und Licht und eine Geldbesoldung von alljährlich 250 Gulden, zu Lichtmess 1774 erhöhte sich das "iährliche Honorarium" auf 280 Gulden. Da es zumindest in den ersten Jahren zeitweise Zahlungsrückstände gab, glich Buff diese mit Genehmigung aus dem "Jurisdictional Gefäll" (Gerichtsertrag) aus.
   −
Buff vertrat als bestellter gemeinschaftlicher Rat und Amtsverweser das Condominat der drei Grafen Friedrich, Christian und Alexander von Pückler und Limpurg im Verfahren über das Debitwesen von Pückler. Sein streitbares, teilweise impertinentes Auftreten veranlasste die "allerhöchst verordnete" Kaiserliche Kommission (F. A. von Zwanziger, G. E. F. Braun), ihn mit Schreiben vom 7. November 1794 zurechtzuweisen:<br />
+
Buff vertrat als bestellter gemeinschaftlicher Rat und Amtsverweser das [[wikipedia:Kondominium|Kondominat]] der drei Grafen Friedrich, Christian und Alexander von Pückler und Limpurg im Verfahren über das Debitwesen von Pückler. Sein streitbares, teilweise impertinentes Auftreten veranlasste die "allerhöchst verordnete" Kaiserliche Kommission (F. A. von Zwanziger, G. E. F. Braun), ihn mit Schreiben vom 7. November 1794 zurechtzuweisen:<br />
    
:''„Was der [...] Herr Hofrath D. Buff auf die Kommissar. Weisung [...] hieher eingebracht hat, ist so wenig dazu geeignet, ihn gebührend zu entschuldigen und zu rechtfertigen, daß vielmehr eben dadurch sein unanständiges Benehmen gegen die Kaiser. Kommission noch eine weitern Bestätigung und einen neuen Zuwachs erhalten hat.<br /> Um indessen, zum größten Nachtheil des hochgräf. Hauses, das [[Burgfarrnbacher Mühle#1793: Rückkauf durch die Grafen Pückler-Limpurg|Mühlwiedereinlösungs-Geschäft]] selbst nicht darunter leiden, oder rükgängig werden zu laßen, will man gleichwohl für diesmal noch in so ferne darüber hinweggehen, daß man es bei einem von Kaiser. Kommissions wegen hiemit wiederholten ernstlichen und nachdrück. Verweis, in den zuversichtl. Verfahren bewenden zu lassen gedenkt, daß ermelter gemeinschaft. Mandatarius sich künftighin anständiger und bescheidener gegen die kaiser. Kommission zu benehmen, in den ihm anvertrauten Angelegenheiten aber für das eigene Interesse seiner hohen Herren Mandanten, sein Obliegenheiten genauer und pünktlicher zu beobachten, sich angelegen seyn lassen -  somit aber auch die Kaiser. Kommission als Notwendigkeit überhoben werde, ihren Auftrag mit geschärfteren Nachdruk gegen ihn zu handhaben.”''<ref>Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 941 a</ref>
 
:''„Was der [...] Herr Hofrath D. Buff auf die Kommissar. Weisung [...] hieher eingebracht hat, ist so wenig dazu geeignet, ihn gebührend zu entschuldigen und zu rechtfertigen, daß vielmehr eben dadurch sein unanständiges Benehmen gegen die Kaiser. Kommission noch eine weitern Bestätigung und einen neuen Zuwachs erhalten hat.<br /> Um indessen, zum größten Nachtheil des hochgräf. Hauses, das [[Burgfarrnbacher Mühle#1793: Rückkauf durch die Grafen Pückler-Limpurg|Mühlwiedereinlösungs-Geschäft]] selbst nicht darunter leiden, oder rükgängig werden zu laßen, will man gleichwohl für diesmal noch in so ferne darüber hinweggehen, daß man es bei einem von Kaiser. Kommissions wegen hiemit wiederholten ernstlichen und nachdrück. Verweis, in den zuversichtl. Verfahren bewenden zu lassen gedenkt, daß ermelter gemeinschaft. Mandatarius sich künftighin anständiger und bescheidener gegen die kaiser. Kommission zu benehmen, in den ihm anvertrauten Angelegenheiten aber für das eigene Interesse seiner hohen Herren Mandanten, sein Obliegenheiten genauer und pünktlicher zu beobachten, sich angelegen seyn lassen -  somit aber auch die Kaiser. Kommission als Notwendigkeit überhoben werde, ihren Auftrag mit geschärfteren Nachdruk gegen ihn zu handhaben.”''<ref>Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 941 a</ref>
   −
Auch in der Gemeinschaft der regierenden Grafen ([[wikipedia:Kondominium|Kondominium]]) gab es Unmut über Buff. So beschwerten sich im September [[1799]] die gräflichen Brüder Christian und Alexander - wohl aus Ärger über die ihrer Meinung nach unzureichende Berücksichtigung bei der Disposition der Einkünfte - bei ihrem ältesten Bruder Friedrich:
+
Auch in der Gemeinschaft der regierenden Grafen (Kondominium) gab es Unmut über Buff. So beschwerten sich im September [[1799]] die gräflichen Brüder Christian und Alexander - wohl aus Ärger über die ihrer Meinung nach unzureichende Berücksichtigung bei der Disposition der Einkünfte - bei ihrem ältesten Bruder Friedrich:
 
: ''„Wir sind es müde, die Pflichtvergessenheit des Raths Buff, als Mandatoro unseres Condominii bei der Güter-Administration-Direction, die er gegen uns, die unterzeichneten Mit-Machtgeber deselben beweißet, länger zu dulden; Insonderheit finden Wir es unerträglich, daß er [...] nur nach dem alleinigen Willen und der einseitigen Instruction unsers Herrn Bruders und Condomini, des Herrn Grafen Friedrich von Pückler [...] verfähret, und sich dabei erfrechet, uns, seine Principalen, noch obenein hofmeistern und insultieren zu wollen.”''  
 
: ''„Wir sind es müde, die Pflichtvergessenheit des Raths Buff, als Mandatoro unseres Condominii bei der Güter-Administration-Direction, die er gegen uns, die unterzeichneten Mit-Machtgeber deselben beweißet, länger zu dulden; Insonderheit finden Wir es unerträglich, daß er [...] nur nach dem alleinigen Willen und der einseitigen Instruction unsers Herrn Bruders und Condomini, des Herrn Grafen Friedrich von Pückler [...] verfähret, und sich dabei erfrechet, uns, seine Principalen, noch obenein hofmeistern und insultieren zu wollen.”''  
   −
Ziel der Grafen Christian und Alexander war die Rücknahme der vom gesamten Pückler'schen Haus am 30. Dezember [[1796]] - wegen der an diesem Tage angetretenen, länger dauernden Reise von Graf Friedrich von Pückler nach St. Petersburg<ref>Offenbar musste Graf Friedrich Philipp Carl von Pückler als württembergischer Oberst-Kammerherr in einer württembergischen Gesandtschaft an der Krönung von Zar Paul I., dessen Ehefrau [[wikipedia:Sophie Dorothee von Württemberg|Sophie Dorothee von Württemberg]] damit russische Kaiserin wurde, teilnehmen.</ref> - erteilten Vollmacht für Buff, dieses in allen Angelegenheiten des Schuldenwesens zu vertreten. Ob sich hier die Herrschaftsträger in der Frage einig wurden, konnte der Akte nicht entnommen werden.
+
Ziel der Grafen Christian und Alexander war die Rücknahme der vom gesamten Pückler'schen Haus am 30. Dezember [[1796]] - wegen der an diesem Tage angetretenen, länger dauernden Reise von Graf Friedrich von Pückler nach St. Petersburg<ref>Offenbar musste Graf Friedrich Philipp Carl von Pückler als württembergischer Oberst-Kammerherr in einer württembergischen Gesandtschaft an der Krönung von Zar Paul I., dessen Ehefrau [[wikipedia:Sophie Dorothee von Württemberg|Sophie Dorothee von Württemberg]] damit russische Kaiserin wurde, teilnehmen.</ref> - erteilten Vollmacht für Buff, dieses in allen Angelegenheiten des Schuldenwesens zu vertreten. Die beiden jüngeren Grafen hatten sich schließlich durchgesetzt, denn im Bericht der gräflichen "Haupt Revenüen Cassa" vom 29. November 1802 an diese wird der Hofrat Buff ausdrücklich als ehemaliger gemeinschaftlicher Mandatarius bezeichnet. Die Grafen Christian und Alexander hatten sich in einen Machtkampf mit ihrem älteren Bruder begeben, den die königlich-preußische Regierung zu Ansbach am 17. Januar 1801 mit einem Intermistikum (vorläufige Einrichtung) entschied, wonach im Kondominium schon die Stimmenmehrheit entscheidet.<ref>nach Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 241/II</ref>
 +
 
 +
Als im Nebenamt tätiger Gemeindekonsulent von Fürth zog Dr. Buff auch den Zorn der königlich-preußischen Verwaltung auf sich, da er sehr entschieden gegen den preußischen Herrschaftsanspruch und für die Wahrung der Altrechte der Gemeinde Fürth eintrat. Im März [[1798]] hielt der Kriegs- und Domänen-Kammerrat [[wikipedia:Karl vom Stein zum Altenstein|von Stein zum Altenstein]] die Entlassung von Buff für wünschenswert, sein Vorgesetzter [[Karl August von Hardenberg]] erklärte mit vorgeschobener Begründung infolge des Wohnsitzes in Burgfarrnbach, dass er ''„wegen seiner Abwesenheit von Fürth und in aller Rücksicht zur Führung des dortigen Syndikats nicht brauchbar ist”''. Die preußische Administration betrieb seine Entlassung, sie befahlen der Gemeinde Fürth ihrem Gemeindekonsulenten zu kündigen. Im Jahr 1800 trat schließlich ein neuer Syndikus die Stelle an.<ref>Barbara Ohm: Fürths preußische Zeit 1792 - 1806, Fürther Heimatblätter, 1992/1</ref> Auch die ausgeübte Gerichtsbarkeit der Gotteshauspflege zu St. Martin über 12 Feuerstellen und mehrere Äcker, bei der Buff als Konsulent neben einem Gemeindeschreiber und einem Pfleger zuständig war, wurde nach 1802 abgeschafft.<ref>Friedrich Marx: "Fürth in Vergangenheit u. Gegenwart. Chronik der Stadt Fürth." Druck und Verlag von Franz Willmy, Fürth 1887, S. 324</ref>
    
Buff vertrat [[1779]] im Streit um Holzbezugsrechte des Pfarrhofs von [[St. Johannis]] und des Schulmeisters von Burgfarrnbach auch die beiden Gemeinden Unterfarrnbach und "Oberfarrnbach", die seinen Rechtsbeistand erbeten hatten.<ref>Karl Albert: [[Pfarrer Georg Ernst Weber (Broschüre)|Pfarrer Georg Ernst Weber]], S. 37</ref>
 
Buff vertrat [[1779]] im Streit um Holzbezugsrechte des Pfarrhofs von [[St. Johannis]] und des Schulmeisters von Burgfarrnbach auch die beiden Gemeinden Unterfarrnbach und "Oberfarrnbach", die seinen Rechtsbeistand erbeten hatten.<ref>Karl Albert: [[Pfarrer Georg Ernst Weber (Broschüre)|Pfarrer Georg Ernst Weber]], S. 37</ref>
   −
Hofrat Dr. Wilhelm Buff besaß um [[1792]] an der Pegnitz oberhalb des damaligen Fürth an der Landstraße nach Nürnberg, heute [[Königstraße]] (etwa bei heutigen Hausnummern 129/135), einen Garten (Nr. 4); es wurden dort damals sechs Gärten von der Gemeinde Fürth angelegt und an Bürger verkauft.<ref>"Geometrischer Plan über Die oberhalb Fürth am Pegnitz Fluß der Fürther gemein gehörigen neu anzulegenden Gärten" 1792,  Barbara Ohm: Fürther Gartenkultur im 18. und 19. Jahrhundert. Fürther Geschichtsblätter 2013/4, S. 127</ref>
+
Hofrat Dr. Wilhelm Buff besaß um [[1792]] an der Pegnitz oberhalb des damaligen Fürth an der Landstraße nach Nürnberg, heute [[Königstraße]] (etwa bei heutigen Hausnummern 129/135), einen Garten (Nr. 4); es wurden dort damals sechs Gärten von der Gemeinde Fürth angelegt und an Bürger verkauft.<ref>"Geometrischer Plan über Die oberhalb Fürth am Pegnitz Fluß der Fürther gemein gehörigen neu anzulegenden Gärten" 1792,  Barbara Ohm: Fürther Gartenkultur im 18. und 19. Jahrhundert. Fürther Geschichtsblätter 2013/4, S. 127</ref> Er war in Fürth um 1800 auch Eigentümer des Hauses Nr. 512 („Am scharfen Eck.”), heute Schwabacher Straße 10.<ref>Gottlieb Wunschel: [[Einwohnerbuch von 1799]]</ref> Im Jahr 1819, als Buff noch lebte, gehörte das Haus bereits Maria Margaretha Hofmann<ref>Adressbuch von 1819</ref>, wohl die Ehefrau seines Schwagers Daniel Hof(f)mann aus Burgstall im Lohe.
    
== Familie ==
 
== Familie ==
Zeile 71: Zeile 73:  
3. '''Catharina Esther Christiana Susanna Amalia Buff''' (getauft 7. April 1788; gest. 8. Mai 1788)
 
3. '''Catharina Esther Christiana Susanna Amalia Buff''' (getauft 7. April 1788; gest. 8. Mai 1788)
   −
Das Kind starb schon nach vier Wochen am 8. Mai 1788. Die Patinnen waren:
+
Das Kind starb schon nach vier Wochen am 8. Mai 1788. Die Patinnen waren<ref>siehe auch: Lebensläufe im 18. Jahrhundert bei St. Johannis Burgfarrnbach, Teil I; Hrsg. Ev.-luth. Pfarramt St. Johannis Burgfarrnbach, 2003, S. 407</ref>:
# Frau Catharina Esther, ''"des Hochfürstl. Ansbach. Kamm. Raths und Richters des Oberamts Cadolzburg Gemahlin und mütterl. Großvaters Schwester, gegenwärtig"'',
+
# Frau Catharina Esther Jung, ''"des Hochfürstl. Ansbach. Kamm. Raths und Richters des Oberamts Cadolzburg Gemahlin und mütterl. Großvaters Schwester, gegenwärtig"'',
# Christiana Catharina, ''"Herrn Amtmanns Mayer in Sch.[?] in HessenDarmstädt, des Vaters Schwester"'',
+
# Frau Christiana Catharina Meyer, ''"Herrn Amtmanns Mayer in [[wikipedia:Schotten (Stadt)|Schotten]] in Hessen-Darmstädt, des Vaters Schwester"'', abwesend,
# Madem. Susanna Amalia, ''"Salomon Heinrich Hofmanns Tochter, der Kindesmutter Halbschwester in Fürth, gegenwärtig"''.
+
# Madem. Susanna Amalia Hofmann, ''"Salomon Heinrich Hofmanns Tochter, der Kindesmutter Halbschwester in Fürth, gegenwärtig"''.
 
+
[[Datei:Buff 1849.jpg|right|miniatur]]
 
4. '''Heinrich Daniel Ernst Buff''' (geb. 17. September 1789; gest. 20. Februar 1849)
 
4. '''Heinrich Daniel Ernst Buff''' (geb. 17. September 1789; gest. 20. Februar 1849)
   −
Er war "Fabrikbesitzer dahier".
+
Er war "Fabrikbesitzer zu Burgfarrnbach". Im Schuleintrag seiner Söhne Hermann Buff, geb. 5. November 1828 in Burgfarrnbach, und Georg Buff, geb. 16. November 1834 in Burgfarrnbach, an der kgl. bayer. Studienanstalt in Nürnberg ist der Stand des Vaters näher mit Drahtfabrikant angegeben.<ref>Programm der königl. bayerischen Studienanstalt in Nürnberg fürs Jahr 1843/44, S. IX, XIX - [https://books.google.de/books?id=sjOg4Tf_TH0C&lpg=PR19&ots=_H-iu-0Skn&dq=Georg%20Ludwig%20Renner%20Burgfarrnbach&hl=de&pg=PA1#v=onepage&q&f=false online]</ref>
    
5. '''Maria Margaretha Buffin, verh. Göbel''' (getauft 22. September 1791; gest. 19. Dezember 1815<ref name="ER-Zeitung-1816"/>)
 
5. '''Maria Margaretha Buffin, verh. Göbel''' (getauft 22. September 1791; gest. 19. Dezember 1815<ref name="ER-Zeitung-1816"/>)
Zeile 86: Zeile 88:  
6. '''Ludwig Heinrich Salomon Buff''' (geb. 25. Oktober 1793, getauft 27. Oktober 1793; gest. 27. Juni 1794)
 
6. '''Ludwig Heinrich Salomon Buff''' (geb. 25. Oktober 1793, getauft 27. Oktober 1793; gest. 27. Juni 1794)
   −
Pate war Johann Ludwig Salomon Astrier (?) hochfürstl. Hessen Darmstädt. Amtmann in Butzbach, ''"in Abwesenheit vertreten von mütterl. Großvater Heinrich Salomon Hofmann, Eigenherr zu [[Burgstall Lohe|Burgstall in Lohe]] bei Fach und Sündersbühl"''.
+
Pate war Johann Ludwig Salomon Meyer, hochfürstl. hessen-darmstädt. Amtmann in [[wikipedia:Butzbach|Butzbach]], ''"in Abwesenheit vertreten von mütterl. Großvater Heinrich Salomon Hofmann, Eigenherr zu [[Burgstall Lohe|Burgstall in Lohe]] bei Fach und Sündersbühl"''.
 +
 
 +
7. '''Maria Helena Buff''' (geb. 3. Juni 1796<ref name="Niepelt"/><ref name="KB-Taufe-MHB">Kirchenbücher St. Johannis Burgfarrnbach, Taufen 1784–1827, S. 195</ref>, getauft 5. Juni 1796; gest. 9. Juli 1850 in Nürnberg<ref>Kirchenbücher St. Sebald Nürnberg, Bestattungen 1840–1856, S. 151</ref>)
   −
7. '''Maria Helena Buff''' (getauft 5. Juni 1796; gest. 30. August 1848)
+
Patin war Frau Maria Helena Hofmann, Gattin von Daniel Hofmann, des hochfürstl. ansbachischen Rats und Lehenherrns zu Burgstall in Lohe bei Vach.<ref name="KB-Taufe-MHB"/> Sie verheiratete sich 1832 mit dem höheren Finanzbeamten [[Georg Habel]].
    
8. '''Ludwig Ernst Philipp Buff''' (getauft 24. April 1798; gest. 6. Februar 1801)
 
8. '''Ludwig Ernst Philipp Buff''' (getauft 24. April 1798; gest. 6. Februar 1801)
   −
9. '''Susanna Margaretha Amalia Buff''', (getauft 22. Februar 1801; gest. ?)
+
9. '''Susanna Margaretha Amalia Buff''', (geb. 20. Februar 1801<ref name="Niepelt"/>, getauft 22. Februar 1801; gest. ?)
    
== Die Buffische Verlassenschaftssache<ref name="Akte-1085"/>==
 
== Die Buffische Verlassenschaftssache<ref name="Akte-1085"/>==
 
Nachdem Christoph Ludwig Wilhelm Buff am 19. Oktober 1821 "nachts um 11 Uhr" verstarb, zeigten die Grafen von Pückler-Limpurg das Ableben ihres Patrimonialrichters bereits am nächsten Tag dem Königlichen Landgericht Nürnberg an. Mit Schreiben vom 21. Oktober beeilten sie sich, dem Kreis- und Stadtgericht Nürnberg die provisorische Wiederbesetzung der Gerichtsstelle mit ihrem Patrimonialrichter 1. Klasse zu Brunn, Herrn Johann Jacob Neubauer<ref>"Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern. 1820. [...] KanzleiBuchdruckerei zu Ansbach."  Teil B., Abschnitt 6. Patrimonial-Gerichte erster Klasse, Absatz g, Gräfl. von Pücklarsches Patrimonial-Gericht zu Brunn, S. 93/94 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10369985_00132.html?rotate=0&zoom=0.7000000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, mitzuteilen. Gleichzeitig veranlassten sie die "Ob­si­g­na­ti­on" (gerichtliche Versiegelung) der Amtsstube, weil sie ''„die Familie aber betreffenden Process-Acten noch so lange unter gerichtl. Siegel behalten”'' wollten.
 
Nachdem Christoph Ludwig Wilhelm Buff am 19. Oktober 1821 "nachts um 11 Uhr" verstarb, zeigten die Grafen von Pückler-Limpurg das Ableben ihres Patrimonialrichters bereits am nächsten Tag dem Königlichen Landgericht Nürnberg an. Mit Schreiben vom 21. Oktober beeilten sie sich, dem Kreis- und Stadtgericht Nürnberg die provisorische Wiederbesetzung der Gerichtsstelle mit ihrem Patrimonialrichter 1. Klasse zu Brunn, Herrn Johann Jacob Neubauer<ref>"Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern. 1820. [...] KanzleiBuchdruckerei zu Ansbach."  Teil B., Abschnitt 6. Patrimonial-Gerichte erster Klasse, Absatz g, Gräfl. von Pücklarsches Patrimonial-Gericht zu Brunn, S. 93/94 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10369985_00132.html?rotate=0&zoom=0.7000000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, mitzuteilen. Gleichzeitig veranlassten sie die "Ob­si­g­na­ti­on" (gerichtliche Versiegelung) der Amtsstube, weil sie ''„die Familie aber betreffenden Process-Acten noch so lange unter gerichtl. Siegel behalten”'' wollten.
   −
Zur Regulierung des väterlichen Erbes für die volljährigen Kinder und den Enkel Georg Ludwig Wilhelm Goebel sowie der Witwe nach den Ansbachischen Provinzialgesetzen (Tutelar-Edikt) setzte das Kgl. Bair. Kreis- und Stadtgericht Ansbach mit Verfügung vom 26. November 1821 einen Verhandlungstermin ''„vor dem Commissario, Kreis- und Stadtgerichts-Rath Hoffmann II im Lokale des hiesigen Kreis-Gerichts auf Freitag, den 4. Januar 1822 früh 9 Uhr”'' fest. Da meldete sich die Witwe Buff bei der gräflichen Herrschaft und bat um Entsiegelung der Amtsstube, weil sich ihre Privatpapiere und auch die Vormundschaftsrechnungen für ihren Enkel dort befänden.  
+
Zur Regulierung des väterlichen Erbes für die beiden volljährigen Kinder (Heinrich Daniel Ernst, Maria Helena) und den Enkel Georg Ludwig Wilhelm Goebel sowie der Witwe nach den Ansbachischen Provinzialgesetzen (Tutelar-Edikt) setzte das Kgl. Bair. Kreis- und Stadtgericht Ansbach mit Verfügung vom 26. November 1821 einen Verhandlungstermin ''„vor dem Commissario, Kreis- und Stadtgerichts-Rath Hoffmann II im Lokale des hiesigen Kreis-Gerichts auf Freitag, den 4. Januar 1822 früh 9 Uhr”'' fest. Da meldete sich die Witwe Buff bei der gräflichen Herrschaft und bat um Entsiegelung der Amtsstube, weil sich ihre Privatpapiere und auch die Vormundschaftsrechnungen für ihren Enkel dort befänden.  
    
Daraufhin schrieb die Gutsherrschaft am 4. Dezember 1821 an das Gericht in Ansbach, dass von ihrer Seite dem nichts Wege stünde und bat um Veranlassung, die Siegel abzunehmen. Mit Schreiben vom 14. Januar 1822 meldete sich das K. B. Kreis- und Stadtgericht Ansbach und teilte der Gräfl. Pückler-Limpurg'schen Gutsherrschaft und zugleich der Witwe Buff mit, dass es zwar das Kreis- und Stadtgericht Nürnberg zur Entsiegelung und Herausgabe der Privatdokumente um Rechtshilfe gebeten habe, ''„von diesem aber die Nachricht erhalten, daß es wegen der Menge und Verworrenheit der Papiere dieses Geschäft nicht erledigen kann”.'' Im Übrigen ließ das Ansbacher Gericht erkennen, dass es nur für die Erbschaftsregulierung zuständig sei und sich in der Frage der Dokumentensortierung eigentlich nicht einmischen wolle. Sollte also die Angelegenheit zwischen Gutsherrschaft und Witwe im freien Einverständnis geklärt werden können, so würde es sofort das Kreisgericht Nürnberg zur Abnahme der angelegten Siegel veranlassen. Im herrschaftlichen Antwortschreiben wurde mitgeteilt, dass das freie Einverständnis vorliegt und das Gericht ersucht, bei der Ausscheidung der Papiere die gräflichen Bevollmächtigten, den Patrimonialrichter Neubauer und den "Amts-Actuar" Faust (als Vettern miteinander verwandt), hinzuzuziehen.
 
Daraufhin schrieb die Gutsherrschaft am 4. Dezember 1821 an das Gericht in Ansbach, dass von ihrer Seite dem nichts Wege stünde und bat um Veranlassung, die Siegel abzunehmen. Mit Schreiben vom 14. Januar 1822 meldete sich das K. B. Kreis- und Stadtgericht Ansbach und teilte der Gräfl. Pückler-Limpurg'schen Gutsherrschaft und zugleich der Witwe Buff mit, dass es zwar das Kreis- und Stadtgericht Nürnberg zur Entsiegelung und Herausgabe der Privatdokumente um Rechtshilfe gebeten habe, ''„von diesem aber die Nachricht erhalten, daß es wegen der Menge und Verworrenheit der Papiere dieses Geschäft nicht erledigen kann”.'' Im Übrigen ließ das Ansbacher Gericht erkennen, dass es nur für die Erbschaftsregulierung zuständig sei und sich in der Frage der Dokumentensortierung eigentlich nicht einmischen wolle. Sollte also die Angelegenheit zwischen Gutsherrschaft und Witwe im freien Einverständnis geklärt werden können, so würde es sofort das Kreisgericht Nürnberg zur Abnahme der angelegten Siegel veranlassen. Im herrschaftlichen Antwortschreiben wurde mitgeteilt, dass das freie Einverständnis vorliegt und das Gericht ersucht, bei der Ausscheidung der Papiere die gräflichen Bevollmächtigten, den Patrimonialrichter Neubauer und den "Amts-Actuar" Faust (als Vettern miteinander verwandt), hinzuzuziehen.
Zeile 105: Zeile 109:     
Das Gräflich von Pückler'sche Patrimonialgericht erhielt bereits mit Schreiben vom 3. April vom Kreis- und Stadtgericht Nürnberg den Auftrag, nun die ''„erwachsenen Kommissions- und Gerichtskosten mit 115 f. 21 ½ x. von den Interessenten Herren Grafen Pückler Limpurg und der Witwe Buff erheben zu lassen”''. Daraufhin fragte Richter Neubauer zurück, wieviel denn das "hohe Condominium" beizutragen habe und wies dabei darauf hin, dass man bloß die Versiegelung beantragt habe, aber die verschiedenen Entsiegelungen jedesmal auf Antrag der "Hofrath Buffischen Relicten" stattfanden. Das Nürnberger Gericht antwortete per Schreiben vom 27. April 1822, dass grundsätzlich die Grafen als Extrahenten (Antragsteller einer Gerichtsverfügung) die Kosten allein zu tragen hätten, aber die andere Seite als "Mitinteressent" auch einen Beitrag zu leiste habe, ''„mithin jede der Partheyen die Hälfte der Kosten entrichten”'' soll. Nun wollten die Grafen noch eine Spezifikation über die Gerichtskosten haben, die mit Schreiben vom 11. Mai auch geliefert wurde. Danach fanden 5 Ortstermine (21. und 22. Oktober, 3. November 1821, 7. Januar und 30. März 1822) statt, zu der jeweils "Diäten" (Commisair mit 5 f., Actuar mit 3 f., Bote 2 f. einschließlich Fuhrlohn nach Farrnbach und zurück zu 8 f. 24 x. sowie 4 x. Pflastergeld in Fürth) in Summe pro Termin somit 18 f. 28 x. - zusammen also 92 f. 20 x. - berechnet wurden. Neben diesen Kosten kamen noch die Taxen für die diversen Gerichtsschreiben in Höhe von 23 f. 1 ½ x., so dass sich die Gesamtsumme zu 115 f. 21 ½ x. ergab. Nun wollten die Herren Grafen von Pückler (Schreiben des Patrimonialgerichts vom 31. Mai) noch für die Auslagen Quittungen haben und die Kosten des Termins vom 3. November 1821 der Gemeinde zuweisen; zudem wies man vorsorglich darauf hin, dass die Witwe Buff schon lange nach Fürth gezogen sei und daher das Gericht diese Kosten nicht eintreiben kann. Das Nürnberger Gericht wies diese Forderungen in seinem Schreiben vom 8. Juni 1822 zurück und setzte ein Frist von 8 Tagen, in der zumindest der hälftige Betrag von 57 f. 40 ¾ x. der Grafen von Pückler zu zahlen war, andernfalls wollte es sich an das König. Appellationsgericht wenden.  
 
Das Gräflich von Pückler'sche Patrimonialgericht erhielt bereits mit Schreiben vom 3. April vom Kreis- und Stadtgericht Nürnberg den Auftrag, nun die ''„erwachsenen Kommissions- und Gerichtskosten mit 115 f. 21 ½ x. von den Interessenten Herren Grafen Pückler Limpurg und der Witwe Buff erheben zu lassen”''. Daraufhin fragte Richter Neubauer zurück, wieviel denn das "hohe Condominium" beizutragen habe und wies dabei darauf hin, dass man bloß die Versiegelung beantragt habe, aber die verschiedenen Entsiegelungen jedesmal auf Antrag der "Hofrath Buffischen Relicten" stattfanden. Das Nürnberger Gericht antwortete per Schreiben vom 27. April 1822, dass grundsätzlich die Grafen als Extrahenten (Antragsteller einer Gerichtsverfügung) die Kosten allein zu tragen hätten, aber die andere Seite als "Mitinteressent" auch einen Beitrag zu leiste habe, ''„mithin jede der Partheyen die Hälfte der Kosten entrichten”'' soll. Nun wollten die Grafen noch eine Spezifikation über die Gerichtskosten haben, die mit Schreiben vom 11. Mai auch geliefert wurde. Danach fanden 5 Ortstermine (21. und 22. Oktober, 3. November 1821, 7. Januar und 30. März 1822) statt, zu der jeweils "Diäten" (Commisair mit 5 f., Actuar mit 3 f., Bote 2 f. einschließlich Fuhrlohn nach Farrnbach und zurück zu 8 f. 24 x. sowie 4 x. Pflastergeld in Fürth) in Summe pro Termin somit 18 f. 28 x. - zusammen also 92 f. 20 x. - berechnet wurden. Neben diesen Kosten kamen noch die Taxen für die diversen Gerichtsschreiben in Höhe von 23 f. 1 ½ x., so dass sich die Gesamtsumme zu 115 f. 21 ½ x. ergab. Nun wollten die Herren Grafen von Pückler (Schreiben des Patrimonialgerichts vom 31. Mai) noch für die Auslagen Quittungen haben und die Kosten des Termins vom 3. November 1821 der Gemeinde zuweisen; zudem wies man vorsorglich darauf hin, dass die Witwe Buff schon lange nach Fürth gezogen sei und daher das Gericht diese Kosten nicht eintreiben kann. Das Nürnberger Gericht wies diese Forderungen in seinem Schreiben vom 8. Juni 1822 zurück und setzte ein Frist von 8 Tagen, in der zumindest der hälftige Betrag von 57 f. 40 ¾ x. der Grafen von Pückler zu zahlen war, andernfalls wollte es sich an das König. Appellationsgericht wenden.  
 
+
[[Datei:Gerichtsurteil 05.08.1823.jpg|mini|left|Urteil des Ansbacher Appellationsgerichts vom 5. August 1823 (Seite 1)]]
 
Wegen der anderen Hälfte, die den Buff. Relikten zugewiesen war, wandte sich das Nürnberger nun an das Fürther Kreis- und Stadtgericht. Die Witwe Buff, die sich auf ungerechteste Weise behandelt fühlte, rief nun - unterstützt durch ihren Anwalt Toussaint - mit Schreiben vom 12. Juli 1822 das Königliche Appellationsgericht des Rezatkreises in Ansbach an. So führte sie aus: ''„Die Herren Grafen sind Extrahenten und als solche schuldig zu bezalen, sie sind meines Wißens auch über die Zalung noch nicht gefragt worden<ref>hier mag der Irrtum aus ehrenrührigen Gründen vorgeschoben sein</ref>, sonst würden sie nicht so ganz unbillig seyn, solche auf eine Wittwe zu werfen, welche für 49jährige und 11 monatliche Dienste ihres Mannes weder Nachsiz<ref>nach Adelung regionalsprachiger Ausdruck für Nachschuss bzw. nachschüssige Zahlung, früher im Süddt. Begriff für befristete Unterstützungszahlungen an Pfarrer-, Lehrer- und Beamtenwitwen</ref>, noch irgend ein Wittwen Gehalt erhält. [...] Königliches Appellationsgericht wolle geruhen das König. Kreis und Stadtgericht Nürnberg gnädigstgerechtest anzuweisen, daß dasselbe diese [[wikipedia:Sportel|Sportel]]n von denen Herren Grafen einzuziehen habe.”'' In einer Erklärung vom 2. September 1822 griffen die Grafen von Pückler die Buff'sche Beschwerde an, beeilten sich aber dem Nürnberger Gericht mitzuteilen, das sie für den "Nachsitz" der Witwe sofort eine halbjährige Geld- und Naturalbesoldung angeordnet haben.
 
Wegen der anderen Hälfte, die den Buff. Relikten zugewiesen war, wandte sich das Nürnberger nun an das Fürther Kreis- und Stadtgericht. Die Witwe Buff, die sich auf ungerechteste Weise behandelt fühlte, rief nun - unterstützt durch ihren Anwalt Toussaint - mit Schreiben vom 12. Juli 1822 das Königliche Appellationsgericht des Rezatkreises in Ansbach an. So führte sie aus: ''„Die Herren Grafen sind Extrahenten und als solche schuldig zu bezalen, sie sind meines Wißens auch über die Zalung noch nicht gefragt worden<ref>hier mag der Irrtum aus ehrenrührigen Gründen vorgeschoben sein</ref>, sonst würden sie nicht so ganz unbillig seyn, solche auf eine Wittwe zu werfen, welche für 49jährige und 11 monatliche Dienste ihres Mannes weder Nachsiz<ref>nach Adelung regionalsprachiger Ausdruck für Nachschuss bzw. nachschüssige Zahlung, früher im Süddt. Begriff für befristete Unterstützungszahlungen an Pfarrer-, Lehrer- und Beamtenwitwen</ref>, noch irgend ein Wittwen Gehalt erhält. [...] Königliches Appellationsgericht wolle geruhen das König. Kreis und Stadtgericht Nürnberg gnädigstgerechtest anzuweisen, daß dasselbe diese [[wikipedia:Sportel|Sportel]]n von denen Herren Grafen einzuziehen habe.”'' In einer Erklärung vom 2. September 1822 griffen die Grafen von Pückler die Buff'sche Beschwerde an, beeilten sich aber dem Nürnberger Gericht mitzuteilen, das sie für den "Nachsitz" der Witwe sofort eine halbjährige Geld- und Naturalbesoldung angeordnet haben.
   Zeile 111: Zeile 115:     
== Veröffentlichungen ==
 
== Veröffentlichungen ==
Christoph Ludwig Wilhelm Buff: ''"Commentationis juris publici Hassiaci De conducendi jure serenissimorum Hassiae landgraviorum per Wetterauiam, pars prior et generalis, observationes de conductu, eiusque in Germania origine et habitu, potiores complexa  - [...] in Alma Ludoviciana ..."'', Dissertation, Gießen 1771 - [https://books.google.de/books?id=ohtEAAAAcAAJ&pg=PA0&hl#v=onepage&q&f=false Digitalisat] und [https://www.amazon.de/Commentationis-Serenissimorum-Landgraviorum-Wetteraviam-Observationes/dp/127470667X/ref=sr_1_fkmr0_1?ie=UTF8&qid=1546428144&sr=8-1-fkmr0&keywords=ommentationis+Juris+Publici+Hassiaci+de+Conducendi+Jure+Serenissimorum+Hassiae+Landgraviorum+Per+Wetteraviam%2C+Pars+Prior+Et+Generali%2C+Observationes Reprint]
+
* Christoph Ludwig Wilhelm Buff: ''"Commentationis juris publici Hassiaci De conducendi jure serenissimorum Hassiae landgraviorum per Wetterauiam, pars prior et generalis, observationes de conductu, eiusque in Germania origine et habitu, potiores complexa  - [...] in Alma Ludoviciana ..."'', Dissertation, Gießen 1771 - [https://books.google.de/books?id=ohtEAAAAcAAJ&pg=PA0&hl#v=onepage&q&f=false Digitalisat] und [https://www.amazon.de/Commentationis-Serenissimorum-Landgraviorum-Wetteraviam-Observationes/dp/127470667X/ref=sr_1_fkmr0_1?ie=UTF8&qid=1546428144&sr=8-1-fkmr0&keywords=ommentationis+Juris+Publici+Hassiaci+de+Conducendi+Jure+Serenissimorum+Hassiae+Landgraviorum+Per+Wetteraviam%2C+Pars+Prior+Et+Generali%2C+Observationes Reprint]
 +
* Anonymus (C. L. W. Buff als Verfasser zugeschrieben): ''"Die Behandlung der gräflich von Pücklerischen Debitsache; die Administration der verschuldeten gräflichen Güter; in ihrem frühern guten, in ihrem neuern verdorbenen Zustand, und die daraus entstandenen schädlichen Folgen; aktenmäßig erzählt im Jahr 1808."'' Gedruckte Denkschrift ohne weitere Quellenangaben, 20 S., Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 241/II
    
== Literatur ==
 
== Literatur ==
Zeile 119: Zeile 124:     
* "Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern. 1820. [...] KanzleiBuchdruckerei zu Ansbach."  Teil B., Abschnitt 6. Patrimonial-Gerichte erster Klasse, Absatz g. Gräfl. von Pücklarsches Patrimonial-Gericht zu Burgfarrnbach,  S. 94 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10369985_00132.html?zoom=0.7000000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]
 
* "Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern. 1820. [...] KanzleiBuchdruckerei zu Ansbach."  Teil B., Abschnitt 6. Patrimonial-Gerichte erster Klasse, Absatz g. Gräfl. von Pücklarsches Patrimonial-Gericht zu Burgfarrnbach,  S. 94 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10369985_00132.html?zoom=0.7000000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]
 +
 +
* [[Barbara Ohm|Barbara Ohm]]: ''Fürths preußische Zeit 1792 - 1806'', Abschnitt: Der Widerstand des Gemeindeconsulenten Dr. Buff. In: Fürther Heimatblätter, 1992/1, S. 1 - 26
 +
 +
* Manfred Niepelt: ''Gerichtsbesetzung - Blut- und Banngericht Burgfarrnbach 1772''. In: Fürther Heimatblätter, 1993/1, S. 13 - 23
    
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
15.491

Bearbeitungen