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Bereits eine Woche nach dem ominösen Unglücksfall an der Pegnitz ging ein 19 Monate währender „Federkrieg“ zwischen dem Rat der Stadt Nürnberg und dem Cadolzburger Amt des Markgrafen in Ansbach los (vom 10.September [[1681]] bis 13. April [[1683]]. Wie
 
Bereits eine Woche nach dem ominösen Unglücksfall an der Pegnitz ging ein 19 Monate währender „Federkrieg“ zwischen dem Rat der Stadt Nürnberg und dem Cadolzburger Amt des Markgrafen in Ansbach los (vom 10.September [[1681]] bis 13. April [[1683]]. Wie
 
immer ging es vor 350 Jahren um hoheitliche Rechte, d.h. um Fragen der „Fraisch“, wie man damals die oberste bzw. Blutsgerichtsbarkeit nannte.  
 
immer ging es vor 350 Jahren um hoheitliche Rechte, d.h. um Fragen der „Fraisch“, wie man damals die oberste bzw. Blutsgerichtsbarkeit nannte.  
All diese Schreiben finden sich auf 58 Seiten in dem 1691 veröffentlichten Buch „''Abdruck verschiedener zwischen den Hoch-Fürstl. Haus Brandenburg ... und Herren Bürgermeistere ... Nürnberg gewechselter Schreiben''“ <ref>''Abtruck verschiedener / zwischen den Hoch-Fürstl. Haus Brandenburg / und respective dessen Aembteren / eines / und Herren Bürgermeistere und Rath des Heyl. Röm. Reichs Stadt Nürnberg anders Theils / und reciproce & c. gewechselter Schreiben / das Territorium umb Nürnberg insonderheit betreffend'' hrsg. 1691, Seite 139 - 197 [[https://books.google.de/books?id=8ytBAAAAcAAJ&pg=PA142&dq=Abdruck+verschiedener+zwischen+den+Hoch-F%C3%BCrth.+Haus+Brandenburg,+Schulmeister,+Poppenreuth&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiQhdWiyeDTAhXJKCwKHQlUCx8Q6AEIIjAA#v=onepage&q=Abdruck%20verschiedener%20zwischen%20den%20Hoch-F%C3%BCrth.%20Haus%20Brandenburg%2C%20Schulmeister%2C%20Poppenreuth&f=false online abrufbar]]</ref> Ansonsten brüsteten sich beide Seiten nachdrücklich, ihre Rechte gewahrt zu haben, als denn die einen den Hut des Schulmeisters und die anderen den Leichnam hatten. Dieser Fall ist ein illusteres Beispiel für die Fürther [[Dreiherrschaft]].
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All diese Schreiben finden sich auf 58 Seiten in dem 1691 veröffentlichten Buch „''Abdruck verschiedener zwischen den Hoch-Fürstl. Haus Brandenburg ... und Herren Bürgermeistere ... Nürnberg gewechselter Schreiben''“ <ref>''Abtruck verschiedener / zwischen den Hoch-Fürstl. Haus Brandenburg / und respective dessen Aembteren / eines / und Herren Bürgermeistere und Rath des Heyl. Röm. Reichs Stadt Nürnberg anders Theils / und reciproce & c. gewechselter Schreiben / das Territorium umb Nürnberg insonderheit betreffend'' hrsg. 1691, Seite 139 - 197 [[https://books.google.de/books?id=8ytBAAAAcAAJ&pg=PA142&dq=Abdruck+verschiedener+zwischen+den+Hoch-F%C3%BCrth.+Haus+Brandenburg,+Schulmeister,+Poppenreuth&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiQhdWiyeDTAhXJKCwKHQlUCx8Q6AEIIjAA#v=onepage&q=Abdruck%20verschiedener%20zwischen%20den%20Hoch-F%C3%BCrth.%20Haus%20Brandenburg%2C%20Schulmeister%2C%20Poppenreuth&f=false online]]</ref> Ansonsten brüsteten sich beide Seiten nachdrücklich, ihre Rechte gewahrt zu haben, als denn die einen den Hut des Schulmeisters und die anderen den Leichnam hatten. Dieser Fall ist ein illusteres Beispiel für die Fürther [[Dreiherrschaft]].
     
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