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Sie studierte nach dem Abitur [[1917]] Medizin in Erlangen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, wechselte allerdings 1918 nach München. [[1922]] wechselt Heilbronn erneut die Universität und geht nach Würzburg. Am [[25. April]] [[1923]] approbiert sie schließlich als Ärztin in Berlin und legt zwei Jahre später im Jahr [[1925]] erfolgreich die Prüfung zur Fachärztin in Frauen- und Kinderkrankheiten ab.  
 
Sie studierte nach dem Abitur [[1917]] Medizin in Erlangen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, wechselte allerdings 1918 nach München. [[1922]] wechselt Heilbronn erneut die Universität und geht nach Würzburg. Am [[25. April]] [[1923]] approbiert sie schließlich als Ärztin in Berlin und legt zwei Jahre später im Jahr [[1925]] erfolgreich die Prüfung zur Fachärztin in Frauen- und Kinderkrankheiten ab.  
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Im Rahmen der NS-Gesetzgebung verliert sie bereits am [[28. März]] [[1933]] als Jüdin ihre Kassenzulassung und darf fortan nicht mehr als Ärztin tätig sein. Der Zeitpunkt ist als relativ früh zu bewerten, da die Reichsärzteordnung erst ab dem [[31. Dezember]] [[1935]] die Behandlung von "arischen/deutsche" Patienten durch jüdische Ärzte nicht mehr erlaubte. Allerdings war Dr. Heilbronn offensichtlich [[1931]] noch an der städtischen Säuglingsfürsorgestelle beschäftigt und wurde im Rahmen der sog. "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" am [[7. April]] [[1933]] von ihren dienstlichen Tätigkeiten als Ärztin entbunden.<ref>Wikipedia: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, online abgerufen am 20. Februar 2020 | 0.20 Uhr</ref><ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 5 / 288 - Säuglingsfürsorgestelle - Ärztliche Leitung</ref>  
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Im Rahmen der NS-Gesetzgebung verliert sie bereits am [[28. März]] [[1933]] als Jüdin ihre Kassenzulassung und darf fortan nicht mehr als Ärztin tätig sein. Der Zeitpunkt ist als relativ früh zu bewerten, da eine "Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen" für sog. "nicht-arischen" Ärzte zur Behandlung arischer Personen erst am [[1. Juli]] [[1933]] erlassen wurde<ref>Ärztliche Standespolitik im Nationalsozialismus. Schwoch Rebecca, Husum 2001, S. 298</ref>, und selbst die Reichsärzteordnung erst ab dem [[31. Dezember]] [[1935]] die Behandlung von "arischen/deutsche" Patienten durch jüdische Ärzte nicht mehr erlaubte. Allerdings war Dr. Heilbronn offensichtlich [[1931]] noch an der städtischen Säuglingsfürsorgestelle beschäftigt und wurde im Rahmen der sog. "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" am [[7. April]] [[1933]] von ihren dienstlichen Tätigkeiten als Ärztin entbunden.<ref>Wikipedia: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, online abgerufen am 20. Februar 2020 | 0.20 Uhr</ref><ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 5 / 288 - Säuglingsfürsorgestelle - Ärztliche Leitung</ref>  
    
Am [[8. Februar]] [[1936]] stirbt Dr. Heilbronn im jüdischen Hospital in der [[Theaterstraße]] kurz vor ihrem 40. Geburtstag.<ref>Gisela Naomi Blume: Der neue jüdische Friedhof in Fürth. Gesellschaft für Familienforschung in Franken, Nürnberg 2019, S. 546</ref> Als Todesursache wird ein "incarceriertes Myom" benannt (eingeklemmtes gutartiges Geschwülst im Beckenbereich), welches häufig bei Schwangerschaften als Komplikation mit auftreten kann. Ob tatsächlich eine Schwangerschaft vorlag, ist aktuell nicht bekannt. Die Grabstelle von Dr. Dora Heilbronn ist auf dem neuen Jüdischen Friedhof, Feld VII.157 - Reihe 7.
 
Am [[8. Februar]] [[1936]] stirbt Dr. Heilbronn im jüdischen Hospital in der [[Theaterstraße]] kurz vor ihrem 40. Geburtstag.<ref>Gisela Naomi Blume: Der neue jüdische Friedhof in Fürth. Gesellschaft für Familienforschung in Franken, Nürnberg 2019, S. 546</ref> Als Todesursache wird ein "incarceriertes Myom" benannt (eingeklemmtes gutartiges Geschwülst im Beckenbereich), welches häufig bei Schwangerschaften als Komplikation mit auftreten kann. Ob tatsächlich eine Schwangerschaft vorlag, ist aktuell nicht bekannt. Die Grabstelle von Dr. Dora Heilbronn ist auf dem neuen Jüdischen Friedhof, Feld VII.157 - Reihe 7.
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