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Der Fachbegriff für diese Besonderheit der Herrschaftform lautet "''Kondominium''" (von lateinisch con-dominium, also „gemeinsames Eigentum“, auch deutsch "''Gemeinherrschaft''"; auch Kondominat), es ist die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft mehrerer Herrschaftsträger über ein Gebiet. Auch das Gebiet selbst wird als Kondominium bezeichnet.
Der Fachbegriff für diese Besonderheit der Herrschaftsform lautet "''Kondominium''" (von lateinisch con-dominium, also „gemeinsames Eigentum“, auch deutsch "''Gemeinherrschaft''"; auch Kondominat), es ist die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft mehrerer Herrschaftsträger über ein Gebiet. Auch das Gebiet selbst wird als Kondominium bezeichnet.
Im Zuge der Bildung von Nationalstaaten wurde diese Sonder-Herrschaftsform in Europa zum großteil beseitigt.
Im Zuge der Bildung von Nationalstaaten wurde diese Sonder-Herrschaftsform in Europa zum großteil beseitigt.