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Elkan war dann seit [[1708]] am Ansbacher Hofe tätig.  
 
Elkan war dann seit [[1708]] am Ansbacher Hofe tätig.  
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Aber die verdrängte Familie Model, sowie der übergetretene Jude Jesaia Fränkel (nach Apostasie: ''Christhold''), sowie einige andere Feinde Elkans brachten es nach einem form- und gesetzlosen Verfahren dahin, dass Elkan Fränkel [[1712]] zu ''ewiger Kerkerhaft'' auf der Wülzburg verurteilt wurde, wo er [[1720]] auch starb <ref name="Hugo Barbeck"/>. Fränkel wurden schwere Verbrechen vorgeworfen, darunter mangelnder Respekt und Beleidigung des Markgrafen, Verdacht auf Inzest und Ehebruch mit der Frau seines Bruders, erhebliche Gefährdung des Fürstentums. Auf alle Anschuldigungen stand jeweils die Todesstrafe, allerdings sei der Fürst gnädig gewesen und milderte das Urteil wie folgt ab: Fränkel werde "... auf öffentlichen Marck geführt, daselbst ihme von dem Scharff-Richter Neun Ruthenstreiche in drey Absätzen an einem hierzu besonders auffgerichteten Pfahl gegeben, sein unflätiges und abergläugisches Buch durch ermeldten Scharff-Richter zerschnitten und zerrissen". Anschließend wurden Fränkel zwei Möglichkeiten offeriert: entweder der Verkauf Fränkels nach Venedig als Galeerensträfling mit knapp 60 Jahren, oder die ewige Gefangenschaft an einem "wohlverwahrten Ort" im Lande. Das Urteil wurde am 2. November 1712 bestätigt - Fränkel im Anschluss sofort auf den Markplatz zu Ansbach verbracht und unter einer großen Mengen von Schaulustiger ausgepeitscht. Anschließend wurde er auf dem Schinderkarren auf die Wülzburg verbracht, wo er acht Jahre später verstarb. Seine Frau und Kinder wurden des Landes verwiesen, sein gesamter Besitz beschlagnahmt.  
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Aber die verdrängte Familie Model, sowie der übergetretene Jude Jesaia Fränkel (nach Apostasie: ''Christhold''), sowie einige andere Feinde Elkans brachten es nach einem form- und gesetzlosen Verfahren dahin, dass Elkan Fränkel [[1712]] zu ''ewiger Kerkerhaft'' auf der Wülzburg verurteilt wurde, wo er [[1720]] auch starb <ref name="Hugo Barbeck"/>. Fränkel wurden schwere Verbrechen vorgeworfen, darunter mangelnder Respekt und Beleidigung des Markgrafen, Verdacht auf Inzest und Ehebruch mit der Frau seines Bruders, erhebliche Gefährdung des Fürstentums. Auf alle Anschuldigungen stand jeweils die Todesstrafe, allerdings sei der Fürst gnädig gewesen und milderte das Urteil wie folgt ab: Fränkel werde "''... auf öffentlichen Marck geführt, daselbst ihme von dem Scharff-Richter Neun Ruthenstreiche in drey Absätzen an einem hierzu besonders auffgerichteten Pfahl gegeben, sein unflätiges und abergläugisches Buch durch ermeldten Scharff-Richter zerschnitten und zerrissen''". Anschließend wurden Fränkel zwei Möglichkeiten offeriert: entweder der Verkauf Fränkels nach Venedig als Galeerensträfling mit knapp 60 Jahren, oder die ewige Gefangenschaft an einem "''wohlverwahrten Ort''" im Lande.<ref>StA Nürnberg, Rep. 110 Fm Ansbach, Ansbacher Historica, Nr. 225, fol. 58-60, 128-130 - In: Heinrich Christoph Büttner (Hrsg.), Franconia, Beyträge zur Geschichte, Topografie ud Literatur von Franken, Bd. 2, (1813), T. XII.</ref> Das Urteil wurde am [[2. November]] [[1712]] bestätigt - Fränkel im Anschluss sofort auf den Marktplatz zu Ansbach verbracht und unter einer großen Mengen von Schaulustiger ausgepeitscht. Anschließend wurde er auf dem Schinderkarren auf die Wülzburg verbracht, wo er acht Jahre später verstarb. Seine Frau und Kinder wurden des Landes verwiesen, sein gesamter Besitz beschlagnahmt.  
    
Das Lebensschicksal Elkan Fränkels beschreibt den immensen Fall vom Ratgeber des Markgrafen bis zur Kerkerhaft. <ref>siehe dazu auch: “Der Israelit – Zentralorgan für das orthodoxe Judentum“, IX. Jahrgang, 1868, Nr.9, Seite 152 ff [https://books.google.de/books?id=0w1FAAAAcAAJ&pg=PA153&dq=Elkan+Fr%C3%A4nkel&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjAyL-Hh5nvAhXrCWMBHZe8Bd8Q6AEwCXoECAIQAg#v=onepage&q=Elkan%20Fr%C3%A4nkel&f=false – online verfügbar]</ref>  
 
Das Lebensschicksal Elkan Fränkels beschreibt den immensen Fall vom Ratgeber des Markgrafen bis zur Kerkerhaft. <ref>siehe dazu auch: “Der Israelit – Zentralorgan für das orthodoxe Judentum“, IX. Jahrgang, 1868, Nr.9, Seite 152 ff [https://books.google.de/books?id=0w1FAAAAcAAJ&pg=PA153&dq=Elkan+Fr%C3%A4nkel&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjAyL-Hh5nvAhXrCWMBHZe8Bd8Q6AEwCXoECAIQAg#v=onepage&q=Elkan%20Fr%C3%A4nkel&f=false – online verfügbar]</ref>  
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