Änderungen

2 Bytes hinzugefügt ,  09:04, 22. Jul. 2014
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 26: Zeile 26:  
Aus gesundheitlichen Gründen ist der Zutritt in den Thermalbad-Bereich erst ab dem 16. Lebensjahr gestattet, dies beinhaltet auch die "Solegrotte", jedoch nicht den "Spaßbereich".
 
Aus gesundheitlichen Gründen ist der Zutritt in den Thermalbad-Bereich erst ab dem 16. Lebensjahr gestattet, dies beinhaltet auch die "Solegrotte", jedoch nicht den "Spaßbereich".
   −
= Solegrotte =
+
== Solegrotte ==
    
Die "Solegrotte" ist eine Salzgrotte in einem abgrenzten Raum des Fürthermare.
 
Die "Solegrotte" ist eine Salzgrotte in einem abgrenzten Raum des Fürthermare.
33

Bearbeitungen