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Wie Weber später zum Maurergesellen wurde ist derzeit nicht bekannt, auch der genaue Zeitpunkt seines Zuzugs mit Familie nach Fürth nicht. Seit 1855 waren sowohl er als auch seine Partnerin beim Maurermeister [[Caspar Gran]] in Arbeit. Als Maurer verdiente Weber täglich 1 f. 12 x., Koerber erhielt täglich 34 bis 36 x.  
 
Wie Weber später zum Maurergesellen wurde ist derzeit nicht bekannt, auch der genaue Zeitpunkt seines Zuzugs mit Familie nach Fürth nicht. Seit 1855 waren sowohl er als auch seine Partnerin beim Maurermeister [[Caspar Gran]] in Arbeit. Als Maurer verdiente Weber täglich 1 f. 12 x., Koerber erhielt täglich 34 bis 36 x.  
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Am 11. März 1864 gingen er und seine Verlobte, beide nun 45 Jahre alt, zum Fürther Stadtmagistrat. Weber stellte ein Gesuch um Ansässigmachung als Insasse und Maurergeselle sowie um Verehelichung. Sie übergaben eine Reihe von Dokumenten, darunter ein Attest des Magistrats Windsheim, das für die drei Kinder im Fall der Verheiratung der Mutter die Beibehaltung ihres Heimatrechts in Windsheim bestätigte. Weiter gaben sie unter Vorlage von Belegen an, Mitglied bei 4 Krankenunterstützungskassen zu sein und über ein erspartes, bei der Sparkasse angelegtes Vermögen von jeweils 75 f., zusammen 150 f., zu verfügen. Der anschließend vor Amt gerufene Maurermeister Gran erklärte, die Angaben zur Beschäftigung entsprechen vollkommen der Wahrheit, zeigte seine vollste Zufriedenheit über seine langjährigen Arbeitnehmer und sicherte in Folge die dauernde Anstellung zu.
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Am 11. März 1864 gingen er und seine Verlobte, beide nun 45 Jahre alt, zum Fürther Stadtmagistrat. Weber stellte ein Gesuch um Ansässigmachung als Insasse und Maurergeselle sowie um Verehelichung. Sie übergaben eine Reihe von Dokumenten, darunter ein Attest des Magistrats Windsheim, das für die drei Kinder im Fall der Verheiratung der Mutter die Beibehaltung ihres Heimatrechts in Windsheim bestätigte. Weiter gaben sie unter Vorlage von Belegen an, Mitglied bei 4 Krankenunterstützungskassen zu sein und über ein erspartes, bei der Sparkasse angelegtes Vermögen von jeweils 75 f., zusammen 150 f., zu verfügen. Der anschließend vor Amt gerufene Maurermeister Gran erklärte, die Angaben zur Beschäftigung entsprechen vollkommen der Wahrheit, zeigte seine vollste Zufriedenheit über seinen langjährigen Arbeitnehmer und sicherte in Folge die dauernde Anstellung zu.
    
Fünf Tage später lehnte der Armenpflegschaftsrat das Gesuch mit der Begründung ab, dass Weber und seine Verlobte kaum das Barvermögen zur Bestreitung der Niederlassungskosten hätten, beide sich bereits im vorgerückten Lebensalter befinden und somit zu erwarten wäre, dass  sie nicht mehr lange arbeitsfähig bleiben würden. Auch die Gemeindebevollmächtigten sprachen sich gegen eine Aufnahme aus, sodass der Stadtmagistrat das Gesuch am 24. März abwies. Weber erneuerte sein Gesuch am 7. Mai, legte neue Haftscheine der Sparkasse über 50 f. vor und  wies darauf hin, dass ihre andauernde Beschäftigung von über 9 Jahren bei einem Meister von bewiesener Brauchbarkeit zeugen. Diesmal stimmte der Armenpflegschaftsrat für das Gesuch, aber bei den Gemeindebevollmächtigten erregten die neu beigebrachten Ersparnisse in nicht ganz 8 Wochen lebhafte Bedenken, weshalb sie sich ein für allemal dagegen erklärten. Trotz zweiter Abweisung wagte Weber am 2. Juli ein wiederholtes Gesuch und erklärte u. a., dass er die letzten 50 f. bereits vorher bar besessen hatte, um die Kosten für die Ansässigmachung und Verehelichung bestreiten zu können. Dieses mal stimmten beide gemeindlichen Kollegien für die Aufnahme, zuvor hatten die Gemeindebevollmächtigten Erkundigungen über den Leumund eingeholt und den Vermögensnachweis geprüft. Der Stadtmagistrat erteilte mit Beschluss vom 21. Juli 1864 die Erlaubnis zur Ansässigmachung als Insasse und zur Verehelichung. Als Auswärtiger hatte Georg Michael Weber die Aufnahmegebühr I. Klasse in Höhe von 12 f. zu entrichten. Zugleich hatte er sich zu gemeindlichen Leistungen zu verpflichten; so gab er als Geschenke zum Hospital und zur Straßenbeleuchtung jeweils 30 x., als Jahresbetrag zur Straßenbeleuchtung 42 x. und als wöchentliches Almosen 4 x. Das Insassendekret und das Kopulationsattest wurden am 28. Juli ausgestellt.<ref name="W-198">„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend das Schutzaufnahms-Gesuch des Maurergesellen Georg Michael Weber von Schweinsdorf. 1864”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/W 198</ref>
 
Fünf Tage später lehnte der Armenpflegschaftsrat das Gesuch mit der Begründung ab, dass Weber und seine Verlobte kaum das Barvermögen zur Bestreitung der Niederlassungskosten hätten, beide sich bereits im vorgerückten Lebensalter befinden und somit zu erwarten wäre, dass  sie nicht mehr lange arbeitsfähig bleiben würden. Auch die Gemeindebevollmächtigten sprachen sich gegen eine Aufnahme aus, sodass der Stadtmagistrat das Gesuch am 24. März abwies. Weber erneuerte sein Gesuch am 7. Mai, legte neue Haftscheine der Sparkasse über 50 f. vor und  wies darauf hin, dass ihre andauernde Beschäftigung von über 9 Jahren bei einem Meister von bewiesener Brauchbarkeit zeugen. Diesmal stimmte der Armenpflegschaftsrat für das Gesuch, aber bei den Gemeindebevollmächtigten erregten die neu beigebrachten Ersparnisse in nicht ganz 8 Wochen lebhafte Bedenken, weshalb sie sich ein für allemal dagegen erklärten. Trotz zweiter Abweisung wagte Weber am 2. Juli ein wiederholtes Gesuch und erklärte u. a., dass er die letzten 50 f. bereits vorher bar besessen hatte, um die Kosten für die Ansässigmachung und Verehelichung bestreiten zu können. Dieses mal stimmten beide gemeindlichen Kollegien für die Aufnahme, zuvor hatten die Gemeindebevollmächtigten Erkundigungen über den Leumund eingeholt und den Vermögensnachweis geprüft. Der Stadtmagistrat erteilte mit Beschluss vom 21. Juli 1864 die Erlaubnis zur Ansässigmachung als Insasse und zur Verehelichung. Als Auswärtiger hatte Georg Michael Weber die Aufnahmegebühr I. Klasse in Höhe von 12 f. zu entrichten. Zugleich hatte er sich zu gemeindlichen Leistungen zu verpflichten; so gab er als Geschenke zum Hospital und zur Straßenbeleuchtung jeweils 30 x., als Jahresbetrag zur Straßenbeleuchtung 42 x. und als wöchentliches Almosen 4 x. Das Insassendekret und das Kopulationsattest wurden am 28. Juli ausgestellt.<ref name="W-198">„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend das Schutzaufnahms-Gesuch des Maurergesellen Georg Michael Weber von Schweinsdorf. 1864”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/W 198</ref>
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== Adressen ==
 
== Adressen ==
* 1873: Bergstraße 24<ref>Adressbuch von 1873</ref> (ab 1890 [[Bergstraße 23]])
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* 1873: Bergstraße 24<ref>Adressbuch von 1873 (Personenzuordnung nicht gesichert, evtl. auch [[Georg Weber]])</ref> (ab 1890 [[Bergstraße 23]])
 
* 1879: Wassergasse 4<ref>Adressbücher von 1879, 1880</ref> (ab 1890 Wasserstraße 16), abgerissen
 
* 1879: Wassergasse 4<ref>Adressbücher von 1879, 1880</ref> (ab 1890 Wasserstraße 16), abgerissen
 
* 1884: Wassergasse 18<ref>Adressbuch von 1884</ref> (ab 1890 [[Wasserstraße 11]])
 
* 1884: Wassergasse 18<ref>Adressbuch von 1884</ref> (ab 1890 [[Wasserstraße 11]])