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Er war das vierte Kind von Zimmermeister und Sägmüller Johannes Bantel (1801–1875) aus Giengen und dessen erster Ehefrau Anna Christina, geborene Martin (1799–1834).
 
Er war das vierte Kind von Zimmermeister und Sägmüller Johannes Bantel (1801–1875) aus Giengen und dessen erster Ehefrau Anna Christina, geborene Martin (1799–1834).
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Bantel sagte von sich, dass er früher in Genf, Lyon, Marseille, Turin, Genua, Livorno und Neapel gewesen sei. Er kam nachweislich am 15. Dezember 1862 nach Burgfarrnbach, wo er als Bauführer beim Umbau der [[Gräflich Pückler-Limpurg'sche Brauerei|Gräflich Pückler-Limpurg'schen Brauerei]] angestellt wurde.<ref>Akten des Stadtmagistrats Fürth: „Gesuch des Bauführers Jacob Christian Bantel von Giengen um die Erlaubnis zur Errichtung eines bautechnischen Bureaus. 1863."; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 61/22</ref>
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Bantel sagte von sich, dass er früher in Genf, Lyon, Marseille, Turin, Genua, Livorno und Neapel gewesen sei. Er kam nachweislich am 15. Dezember 1862 nach Burgfarrnbach, wo er als Bauführer beim Um- und Ausbau der [[Gräflich Pückler-Limpurg'sche Brauerei|Gräflich Pückler-Limpurg'schen Brauerei]] angestellt wurde.<ref>Akten des Stadtmagistrats Fürth: „Gesuch des Bauführers Jacob Christian Bantel von Giengen um die Erlaubnis zur Errichtung eines bautechnischen Bureaus. 1863."; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 61/22</ref>
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Er schaute sich in Fürth um und entwickelte die Geschäftsidee, hier ein bautechnisches Büro für Private zu eröffnen, um „einem fühlbaren Bedürfnisse des bauenden Publikums abzuhelfen.“ Beim Stadtmagistrat stellte er am 11. November 1863 einen Antrag auf Erlaubnis. Hierbei legte er 8 Zeugnisse vor, darunter eines von der gräflich Pückler-Limpurg’schen Domänenadministration. Ohne weitere Probleme erteilte der Magistrat am [[27. November]] [[1863]] auf der Grundlage der kgl. bayer. Gewerbsinstruktionen dem Ausländer Bantel die behördliche Bewilligung. Dieser richtete sein Büro im Haus des Kaufmanns Johann Eckart am Marktplatz ein und entfaltete sogleich rege Aktivitäten. So schaltete er zahlreiche Inserate in den Zeitungen zu seinen Leistungsangeboten und wurde ordentliches Mitglied des Gewerbvereins Fürth.<ref>Jahresbericht des Fürther Gewerbvereins für 1864/65, S. 17</ref>
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Zunächst versuchte er, sich auch mit der Vergabe von Maurer- und Zimmerarbeiten sowie von Schreiner- und Schlosserarbeiten für private Bauherren zu etablieren. Dann pries er sein Büro als Etablissement für Bauverzierungen zur Fassadensanierung an und beschaffte sich 50 Muster von Parketttafeln, um Fußbodenparkett zu verkaufen, bald folgten Fabrikmuster von Dachpappen und Zementplatten.
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Mitte August 1864 verlegte Christian Bantel sein Büro in das Haus des Kaufmanns [[Philipp Farnbacher]] in der Königstraße. Nun empfahl er sich auch für „Zeichnungs-Unterricht für Steinhauer-, Maurer- und Zimmergehilfen“ und versuchte, als Immobilienmakler in den Verkauf von Bauplätzen und Wohnhäusern einzusteigen. Schließlich bot er – wie so oft über Zeitungsanzeigen – Konstruktionspläne für besondere Eisbehälter für Bierwirtschaften, Konditoreien, Krankenhäusern, etc. an, die er (nach eigenen Angaben)  bereits für die Brauerei in Burgfarrnbach hergestellt habe und diese sich dort „auf das Glänzendste bewährt“ hätten.<ref>Fürther Tagblatt vom 17. Januar 1866</ref> Hierfür verlangte er stolze 15, teilweise auch nur 5 Gulden.
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Offenbar gingen die Geschäfte von Bantel nicht gut, zudem war wohl sein Geschäftsgebaren als dubios anzusehen. Daher wurden immer mehr Klagen über Bantel beim städtischen Vermittlungsamt vorgebracht, wonach sich dieser als leichtsinniger Schuldenmacher erwiesen habe. Als schließlich im Februar 1866 eine Requisition (Rechtshilfeersuchen) des Magistrats der Stadt Hof beim Fürther Stadtmagistrat eintraf, wurde Christian Bantel vielfach ohne Erfolg zu Amt vorgeladen. Trotz aller Bemühungen konnte er nicht ausfindig gemacht werden, der beauftragte Polizeisoldat Winnheim meldete zuletzt, dass „das Gerücht geht, Bantel habe sich gänzlich von  hier entfernt“. Rechtsrat Freiherr [[Haller von Hallerstein|von Haller]] konstatierte am 12. April 1866: ''„Die […] verzeichnete Taxe sind als uneinbringlich niederzuschlagen.“''
 
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