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Nachdem der Vorgeher des Maurergewerbes [[Johann Gran]] gegen das Gesuch nichts einzuwenden hatte, wurde die Bewerbung durch Anschlag am 14. April öffentlich bekannt gemacht, woraufhin sich als Mitbewerber der Insasse und Maurerpolier [[Philipp Krieger]] meldete.  Der Armenpflegschaftsrat und die Gemeindebevollmächtigten befürworteten das Gesuch des Maurergesellen Loehr, sodass der Magistrat mit Beschluss vom 19. Mai 1853 ihm die Maurerkonzession verlieh und die Ansässigmachung gestattete, den Mitbewerber Krieger aber abwies, weil neue Konzessionen nicht vergeben werden können.
 
Nachdem der Vorgeher des Maurergewerbes [[Johann Gran]] gegen das Gesuch nichts einzuwenden hatte, wurde die Bewerbung durch Anschlag am 14. April öffentlich bekannt gemacht, woraufhin sich als Mitbewerber der Insasse und Maurerpolier [[Philipp Krieger]] meldete.  Der Armenpflegschaftsrat und die Gemeindebevollmächtigten befürworteten das Gesuch des Maurergesellen Loehr, sodass der Magistrat mit Beschluss vom 19. Mai 1853 ihm die Maurerkonzession verlieh und die Ansässigmachung gestattete, den Mitbewerber Krieger aber abwies, weil neue Konzessionen nicht vergeben werden können.
   
Gegen diese Entscheidung legte Krieger am 8. Juni Rekursbeschwerde ein, die der Stadtmagistrat drei Tage später der II. Instanz, der kgl. Regierung in Ansbach, vorlegte. Diese beschloss am 25. des Monats die Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses; danach war dem Beschwerdeführer die Maurermeisterkonzession zu erteilen und dagegen der Maurergeselle Loehr abzuweisen, weil dem Krieger in jeder Beziehung der Vorzug gebühre, sodass eine Rücksichtnahme auf die Familienverhältnisse des Loehr nicht angemessen sei. Die Regierungsentschließung wurden den beiden Bewerbern am 9. Juli 1853 eröffnet.
 
Gegen diese Entscheidung legte Krieger am 8. Juni Rekursbeschwerde ein, die der Stadtmagistrat drei Tage später der II. Instanz, der kgl. Regierung in Ansbach, vorlegte. Diese beschloss am 25. des Monats die Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses; danach war dem Beschwerdeführer die Maurermeisterkonzession zu erteilen und dagegen der Maurergeselle Loehr abzuweisen, weil dem Krieger in jeder Beziehung der Vorzug gebühre, sodass eine Rücksichtnahme auf die Familienverhältnisse des Loehr nicht angemessen sei. Die Regierungsentschließung wurden den beiden Bewerbern am 9. Juli 1853 eröffnet.
  
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