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|Nachname=Schmidt
 
|Nachname=Schmidt
 
|Geschlecht=männlich
 
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|Abweichende Namensform=Joseph Schmid
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|AbweichendeNamensform=Joseph Schmid
 
|Geburtsdatum=1809/02/15
 
|Geburtsdatum=1809/02/15
 
|Geburtsort=Obermedlingen
 
|Geburtsort=Obermedlingen
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|Todesort=Fürth
 
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|Beruf=Maurermeister
 
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|Religion=katholisch
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'''Josef Schmidt''', auch Joseph Schmid, (geb. am [[15. Februar]] [[1809]] in [[wikipedia:Medlingen|Obermedlingen]]<ref>Stadtmagistrat Fürth: Akte über Meisterwerdensgesuch des Maurergesellen Joseph Schmidt aus Obermedlingen, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/S 315</ref>, gest. [[6. Juni]] [[1835]] in Fürth<ref>"Todten-Schein" vom 06.05.1837, ausgestellt von königl. kathol. Pfarrkuratie, Unterschrift [[Theobald Zahnleiter|Zahnleiter]] in Akte über Bürgeraufnahmegesuch des Maurergesellen Kaspar Gran von Bruckberg, K. Ldg. Ansbach, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/G 46</ref>) war ein Fürther [[Maurermeister]].
 
'''Josef Schmidt''', auch Joseph Schmid, (geb. am [[15. Februar]] [[1809]] in [[wikipedia:Medlingen|Obermedlingen]]<ref>Stadtmagistrat Fürth: Akte über Meisterwerdensgesuch des Maurergesellen Joseph Schmidt aus Obermedlingen, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/S 315</ref>, gest. [[6. Juni]] [[1835]] in Fürth<ref>"Todten-Schein" vom 06.05.1837, ausgestellt von königl. kathol. Pfarrkuratie, Unterschrift [[Theobald Zahnleiter|Zahnleiter]] in Akte über Bürgeraufnahmegesuch des Maurergesellen Kaspar Gran von Bruckberg, K. Ldg. Ansbach, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/G 46</ref>) war ein Fürther [[Maurermeister]].
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Offenbar wollte Josef Schmidt das Maurergewerbe selbstständig ausüben. Daher legte er im März 1831 in Augsburg die vorgeschriebene Prüfung<ref>§ 61 Artikel 2 der „Instruction zu den Grundbestimmungen für das Gewerbewesen in den sieben älteren Kreisen des Königreichs“ vom 28.12.1825, Regierungsblatt für das Köngreich Bayern 1826 -  [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/11595088/ft/bsb10710153?page=80 Digitalsat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref><ref>§§ 42 - 45 der „Instruction zu den Prüfungen für das Bauwesen“ vom 27.05.1830, Regierungsblatt für das Köngreich Bayern 1830 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/4014828/ft/bsb10345174?page=551 Digitalsat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>
 
Offenbar wollte Josef Schmidt das Maurergewerbe selbstständig ausüben. Daher legte er im März 1831 in Augsburg die vorgeschriebene Prüfung<ref>§ 61 Artikel 2 der „Instruction zu den Grundbestimmungen für das Gewerbewesen in den sieben älteren Kreisen des Königreichs“ vom 28.12.1825, Regierungsblatt für das Köngreich Bayern 1826 -  [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/11595088/ft/bsb10710153?page=80 Digitalsat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref><ref>§§ 42 - 45 der „Instruction zu den Prüfungen für das Bauwesen“ vom 27.05.1830, Regierungsblatt für das Köngreich Bayern 1830 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/4014828/ft/bsb10345174?page=551 Digitalsat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>
ab. Etwa um diese Zeit suchte die Maurermeisterswitwe Maria Jaeger, deren Ehemann Andreas Jaeger im Januar 1831 gestorben war und das Geschäft im Witwenstand weiterführen wollte, einen geeigneten Werkführer. Am 23. April gingen Witwe Jaeger und Maurergeselle Schmidt gemeinsam zum städtischen Magistrat. Jaeger stellte das Gesuch, dass Schmidt, der auch seine sonstigen Zeugnisse vorlegte, ihr Geschäft versehen darf, zumal sie derzeit keinen Gesellen in Arbeit hatte. Zwar fehlte noch das Prüfungszeugnis aus Augsburg, aber vorübergehend bis zur Zeugnisvorlage sollte es polizeilich gestattet werden, dass kleinere Arbeiten und Reparaturen ausgeführt werden, zumal beim Tierarzt Pickel ein Anbau an seinem Gartenhaus anstünde. Zwei Tage später beschloss der Stadtmagistrat, dass einstweilen der Schmidt solche Arbeiten ausführen darf, die einem Gesellen zukommen. Aber zur Bestellung als Werkführer wurden neben dem Prüfungszeugnis noch Zeugnisse seiner Heimatbehörde über Leumund und Vermögensverhältnisse verlangt.
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ab. Etwa um diese Zeit suchte die Maurermeisterswitwe Maria Jaeger, deren Ehemann [[Andreas Jäger|Andreas Jaeger]] im Januar 1831 gestorben war und das Geschäft im Witwenstand weiterführen wollte, einen geeigneten Werkführer. Am 23. April gingen Witwe Jaeger und Maurergeselle Schmidt gemeinsam zum städtischen Magistrat. Jaeger stellte das Gesuch, dass Schmidt, der auch seine sonstigen Zeugnisse vorlegte, ihr Geschäft versehen darf, zumal sie derzeit keinen Gesellen in Arbeit hatte. Zwar fehlte noch das Prüfungszeugnis aus Augsburg, aber vorübergehend bis zur Zeugnisvorlage sollte es polizeilich gestattet werden, dass kleinere Arbeiten und Reparaturen ausgeführt werden, zumal beim Tierarzt Pickel ein Anbau an seinem Gartenhaus anstünde. Zwei Tage später beschloss der Stadtmagistrat, dass einstweilen der Schmidt solche Arbeiten ausführen darf, die einem Gesellen zukommen. Aber zur Bestellung als Werkführer wurden neben dem Prüfungszeugnis noch Zeugnisse seiner Heimatbehörde über Leumund und Vermögensverhältnisse verlangt.
    
Josef Schmidt übergab am 3. Juni 1831 sein Prüfungszeugnis<ref>Befähigungs-Zeugnis der von der Königl. Regierung des Ober-Donau-Kreises angeordneten Prüfungs-Commission, Augsburg 3. Mai 1831, Unterschrift Reg. Rath Beyschlag</ref> und teilte mit, dass er sich nun um das Bürger- und Meisterrecht in der Stadt Fürth bewerben will. Er bat darum und erhielt sogleich gegen Gebühr ein amtliches Schreiben, um bei seiner Heimatbehörde die gesetzlich erforderlichen Zeugnisse (Tauf- u. Schulentlassungszeugnis, Militärentlassungsschein, „Blatterschein“, Zeugnis über Hindernisfreiheit für Niederlassung in Fürth, Vermögenszeugnis) anzufordern.
 
Josef Schmidt übergab am 3. Juni 1831 sein Prüfungszeugnis<ref>Befähigungs-Zeugnis der von der Königl. Regierung des Ober-Donau-Kreises angeordneten Prüfungs-Commission, Augsburg 3. Mai 1831, Unterschrift Reg. Rath Beyschlag</ref> und teilte mit, dass er sich nun um das Bürger- und Meisterrecht in der Stadt Fürth bewerben will. Er bat darum und erhielt sogleich gegen Gebühr ein amtliches Schreiben, um bei seiner Heimatbehörde die gesetzlich erforderlichen Zeugnisse (Tauf- u. Schulentlassungszeugnis, Militärentlassungsschein, „Blatterschein“, Zeugnis über Hindernisfreiheit für Niederlassung in Fürth, Vermögenszeugnis) anzufordern.
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Nachdem Schmidt alle geforderten Unterlagen vorlegen konnte, bekräftigte er am 27. September 1831 seine Bewerbung um das Meisterrecht, insbesondere unter Berufung auf die von ihm in Erfahrung gebrachte Tatsache, dass die vor einigen Jahren geendete Konzession des Maurermeisters Piller (auch Biller) nicht wieder verliehen worden war. Was seinen „Nahrungsstand“ betraf so gab er an, von seinem Vater 300 f. (Gulden) zu erhalten und selbst 150 f. gespart zu haben, somit zu Gewerbebeginn 450 f. reines Betriebskapital zu Gebote stehen würden. Zwei Tage später entschied der Stadtmagistrat, dem Maurergesellen Schmidt die „erledigte Piller’sche Concession als Meister“ nicht zu verleihen, da das Vermögen nicht begründet erscheint, wie auch bei seinem bereits abgewiesenen Mitbewerber [[Friedrich Schmidt]]; zudem scheine auch kein örtlicher Bedarf zu einer Wiederverleihung einer Konzession zu bestehen. Schmidt versuchte noch durch Vorsprache am 5. Oktober seinen Vermögenstand durch verschiedene ausstehende Forderungen auf insgesamt 822 f. zu verbessern, allein der Stadtmagistrat beschloss am nächsten Tag, ''„daß es bey dem Beschlusse vom 29. Septbr. sein Verbleiben haben muß“''. Als man ihm am 7. Oktober den Beschluss vorlesend eröffnete, bat er um eine Abschrift und kündigte an, dagegen Rekurs (Einspruch) bei der königl. Regierung zu ergreifen.
 
Nachdem Schmidt alle geforderten Unterlagen vorlegen konnte, bekräftigte er am 27. September 1831 seine Bewerbung um das Meisterrecht, insbesondere unter Berufung auf die von ihm in Erfahrung gebrachte Tatsache, dass die vor einigen Jahren geendete Konzession des Maurermeisters Piller (auch Biller) nicht wieder verliehen worden war. Was seinen „Nahrungsstand“ betraf so gab er an, von seinem Vater 300 f. (Gulden) zu erhalten und selbst 150 f. gespart zu haben, somit zu Gewerbebeginn 450 f. reines Betriebskapital zu Gebote stehen würden. Zwei Tage später entschied der Stadtmagistrat, dem Maurergesellen Schmidt die „erledigte Piller’sche Concession als Meister“ nicht zu verleihen, da das Vermögen nicht begründet erscheint, wie auch bei seinem bereits abgewiesenen Mitbewerber [[Friedrich Schmidt]]; zudem scheine auch kein örtlicher Bedarf zu einer Wiederverleihung einer Konzession zu bestehen. Schmidt versuchte noch durch Vorsprache am 5. Oktober seinen Vermögenstand durch verschiedene ausstehende Forderungen auf insgesamt 822 f. zu verbessern, allein der Stadtmagistrat beschloss am nächsten Tag, ''„daß es bey dem Beschlusse vom 29. Septbr. sein Verbleiben haben muß“''. Als man ihm am 7. Oktober den Beschluss vorlesend eröffnete, bat er um eine Abschrift und kündigte an, dagegen Rekurs (Einspruch) bei der königl. Regierung zu ergreifen.
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Schmidt beauftragte den königl. Advokaten Künnell aus Nürnberg<ref>Sebalder Seite, Hs.-Nr. 96, “Addreßbuch oder vollständiges Verzeichniß der Häuser und Hausbesitzer in der Stadt Nürnberg nebst ihren Vorstäten und Burgfrieden“, August Recknagel, Nürnberg 1835 - [https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-C914-JJX2?i=9 online abrufbar]</ref>, der einen umfangreichen Schriftsatz vom 13. Oktober 1831 für die K. Regierung des Rezatkreises aufstellte, den Schmidt beim Stadtmagistrat abgab. Dieser reichte ihn mit eigenem Bericht vom 17. des Monats bei der Regierung in Ansbach ein. Mit kurzem Schreiben vom 30. Oktober bestätigte diese den Beschluss des Stadtmagistrats. Dem Schmidt wurde daraufhin zwölf Tage später vom Stadtmagistrat (Unterschriften Baeumen, Schönwaldt, Moeller) mitgeteilt, ''„daß er sich binnen 24 Stunden über einen ordentlichen Erwerb bey einem hiesigen Meister auszuweisen oder in seine Heimath zu begeben habe“''. Er entgegnete sofort, dass er noch bei der Witwe Jaeger in Arbeit sei und den Bau beim Färber Maisch besorge. Dennoch wurde seine Arbeitgeberin vorgeladen, die am nächsten Tag die Angaben bestätigte. Die Akte war nun „bis auf weitere Anträge zu reponieren“.
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Schmidt beauftragte den königl. Advokaten Künnell aus Nürnberg<ref>Sebalder Seite, Hs.-Nr. 96, “Addreßbuch oder vollständiges Verzeichniß der Häuser und Hausbesitzer in der Stadt Nürnberg nebst ihren Vorstäten und Burgfrieden“, August Recknagel, Nürnberg 1835 - [https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-C914-JJX2?i=9 online]</ref>, der einen umfangreichen Schriftsatz vom 13. Oktober 1831 für die K. Regierung des Rezatkreises aufstellte, den Schmidt beim Stadtmagistrat abgab. Dieser reichte ihn mit eigenem Bericht vom 17. des Monats bei der Regierung in Ansbach ein. Mit kurzem Schreiben vom 30. Oktober bestätigte diese den Beschluss des Stadtmagistrats. Dem Schmidt wurde daraufhin zwölf Tage später vom Stadtmagistrat (Unterschriften Baeumen, Schönwaldt, Moeller) mitgeteilt, ''„daß er sich binnen 24 Stunden über einen ordentlichen Erwerb bey einem hiesigen Meister auszuweisen oder in seine Heimath zu begeben habe“''. Er entgegnete sofort, dass er noch bei der Witwe Jaeger in Arbeit sei und den Bau beim Färber Maisch besorge. Dennoch wurde seine Arbeitgeberin vorgeladen, die am nächsten Tag die Angaben bestätigte. Die Akte war nun „bis auf weitere Anträge zu reponieren“.
    
Am 20. März 1832 unternahmen Maria Jaeger und Josef Schmidt zusammen einen neuen Anlauf. Sie trugen beim Rechtsrat Moeller und dem Protokollführer Kreppel vor, dass Schmidt die Tochter der Maurermeisterswitwe namens Johanna Carolina Schultheis – mit einem Schultheis  außerehelich gezeugte einzige Tochter<ref>geboren am 7. Februar 1810 in Gostenhof, Vater: Johann Andreas Schultheisz aus Weikershof, Mutter: Maria Margaretha Koler aus Wiesenbruck über Ansbach (heute [[wikipedia:Wiesethbruck|Wiesethbruck]] genannt); Taufregisterauszug des k. Pfarramts St. Leonhard vom 22.03.1832, Unterschrift Sattler</ref> – zu ehelichen gedenke und durch diese Heirat die Konzession der Mutter übertragen erhalte, die in diesem Fall auf ihr Gewerbe zu seinen Gunsten verzichte. Infolge dieser Konzessionierung sei ihm dann auch die Niederlassung zu gestatten. Weiter wurde erklärt, dass die Verlobte eine Mitgabe von 600 f. nebst einer Ausstattung im Wert von 300 f. sowie erforderliches Werkzeug von 200 f. in die Ehe bringen wird.
 
Am 20. März 1832 unternahmen Maria Jaeger und Josef Schmidt zusammen einen neuen Anlauf. Sie trugen beim Rechtsrat Moeller und dem Protokollführer Kreppel vor, dass Schmidt die Tochter der Maurermeisterswitwe namens Johanna Carolina Schultheis – mit einem Schultheis  außerehelich gezeugte einzige Tochter<ref>geboren am 7. Februar 1810 in Gostenhof, Vater: Johann Andreas Schultheisz aus Weikershof, Mutter: Maria Margaretha Koler aus Wiesenbruck über Ansbach (heute [[wikipedia:Wiesethbruck|Wiesethbruck]] genannt); Taufregisterauszug des k. Pfarramts St. Leonhard vom 22.03.1832, Unterschrift Sattler</ref> – zu ehelichen gedenke und durch diese Heirat die Konzession der Mutter übertragen erhalte, die in diesem Fall auf ihr Gewerbe zu seinen Gunsten verzichte. Infolge dieser Konzessionierung sei ihm dann auch die Niederlassung zu gestatten. Weiter wurde erklärt, dass die Verlobte eine Mitgabe von 600 f. nebst einer Ausstattung im Wert von 300 f. sowie erforderliches Werkzeug von 200 f. in die Ehe bringen wird.
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Dennoch beschloss der Stadtmagistrat am 21. Mai 1832 erneut, dem Josef Schmidt Konzession und Niederlassung zu verweigern, weil eine Übertragung der Gewerbekonzession von einer Witwe „als gesetzlich statthaft nicht anerkannt“ wird. Es folgte ein zweiter, umfangreicher Rekurs vom 26. Mai des Nürnberger Advokaten Künnell an die Regierung in Ansbach, zu dem der Stadtmagistrat am 4. Juni berichtete und darauf hinwies, dass bisher die Verzichtleistungen gewerbsberechtigter Witwen nur bei ihrer eigenen Verehelichung zugelassen wurden, diese Regelung aber nicht ausgedehnt werden kann. Aber die Regierung ordnete in ihrer Entschließung vom 10. Juli 1832, Unterschrift [[wikipedia:Joseph von Stichaner|von Stichaner]], an, dass man im Fall förmlicher Verzichtleistung der Maurermeisterswitwe Jäger dem Maurergesellen Joseph Schmidt die Konzession erteilen soll.
 
Dennoch beschloss der Stadtmagistrat am 21. Mai 1832 erneut, dem Josef Schmidt Konzession und Niederlassung zu verweigern, weil eine Übertragung der Gewerbekonzession von einer Witwe „als gesetzlich statthaft nicht anerkannt“ wird. Es folgte ein zweiter, umfangreicher Rekurs vom 26. Mai des Nürnberger Advokaten Künnell an die Regierung in Ansbach, zu dem der Stadtmagistrat am 4. Juni berichtete und darauf hinwies, dass bisher die Verzichtleistungen gewerbsberechtigter Witwen nur bei ihrer eigenen Verehelichung zugelassen wurden, diese Regelung aber nicht ausgedehnt werden kann. Aber die Regierung ordnete in ihrer Entschließung vom 10. Juli 1832, Unterschrift [[wikipedia:Joseph von Stichaner|von Stichaner]], an, dass man im Fall förmlicher Verzichtleistung der Maurermeisterswitwe Jäger dem Maurergesellen Joseph Schmidt die Konzession erteilen soll.
Nachdem Maria Jaeger am 19. Juli ihren förmlichen Verzicht zu Protokoll gab (ohne ausdrückliche Übertragungsbedingungen) und zugleich bat, für die Folge von der Entrichtung der Gewerbesteuer befreit zu bleiben, eröffnete man am Folgetag dem „Gernmeister“ Schmidt, zusammen mit dem Gewerbsgeschworenen, Maurermeister Wilhelm Meyer, die Entschließung der königlichen Regierung des Rezatkreises. Meyer, Stiefvater von Friedrich Schmidt, erbat sich dabei die Abschrift dieses Beschlusses. Noch am selben Tag, dem [[20. Juli]] [[1832]], erteilte der Stadtmagistrat dem Josef Schmidt die persönliche Berechtigung zum Betrieb des Mauerergewerbes als Meister, erging darüber auch ein Schreiben an das königliche Landwehr-Regimentskommando. Ferner wurde bestimmt, dass er 10 f. 24 Xr. (Kreuzer) Kommunalbeitrag, ein Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung von 48 Xr., einen jährlichen Beitrag dazu von 36 Xr. sowie einen wöchentlichen Almosenbeitrag zu 3 Xr. zu zahlen habe.
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Nachdem Maria Jaeger am 19. Juli ihren förmlichen Verzicht zu Protokoll gab (ohne ausdrückliche Übertragungsbedingungen) und zugleich bat, für die Folge von der Entrichtung der Gewerbesteuer befreit zu bleiben, eröffnete man am Folgetag dem „Gernmeister“ Schmidt, zusammen mit dem Gewerbsgeschworenen, Maurermeister [[Wilhelm Meyer]], die Entschließung der königlichen Regierung des Rezatkreises. Meyer, Stiefvater von Friedrich Schmidt, erbat sich dabei die Abschrift dieses Beschlusses. Noch am selben Tag, dem [[20. Juli]] [[1832]], erteilte der Stadtmagistrat dem Josef Schmidt die persönliche Berechtigung zum Betrieb des Mauerergewerbes als Meister, erging darüber auch ein Schreiben an das königliche Landwehr-Regimentskommando. Ferner wurde bestimmt, dass er 10 f. 24 Xr. (Kreuzer) Kommunalbeitrag, ein Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung von 48 Xr., einen jährlichen Beitrag dazu von 36 Xr. sowie einen wöchentlichen Almosenbeitrag zu 3 Xr. zu zahlen habe.
    
Am 26. Juli ging beim Stadtmagistrat eine an die Regierung des Rezatkreises gerichtete umfängliche Nichtigkeitsbeschwerde des Maurergesellen Friedrich Schmidt (ohne erkennbare Autorenangabe) gegen deren Entschließung vom 10. Juli zum Meisterrechtsgesuch des Josef Schmidt ein, der diese Berufung am nächsten Tag mit den zugehörigen Akten ohne näheren Bericht nach Ansbach weiterleitete. Ungeachtet dessen wurde der 23 Jahre alte Josef Schmidt in einer mustermäßigen Vorstellung am 13. August 1832 bei der Kavalleriekompanie des hiesigen kgl. Landwehr-Infanterieregiments eingegliedert.
 
Am 26. Juli ging beim Stadtmagistrat eine an die Regierung des Rezatkreises gerichtete umfängliche Nichtigkeitsbeschwerde des Maurergesellen Friedrich Schmidt (ohne erkennbare Autorenangabe) gegen deren Entschließung vom 10. Juli zum Meisterrechtsgesuch des Josef Schmidt ein, der diese Berufung am nächsten Tag mit den zugehörigen Akten ohne näheren Bericht nach Ansbach weiterleitete. Ungeachtet dessen wurde der 23 Jahre alte Josef Schmidt in einer mustermäßigen Vorstellung am 13. August 1832 bei der Kavalleriekompanie des hiesigen kgl. Landwehr-Infanterieregiments eingegliedert.
 
Die Regierung des Rezatkreises wies mit Entschließung vom 24. August 1832 die erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Friedrich Schmidt zurück. Sie befand, dass die Witwe Jaeger laut Protokoll einen nicht zu beanstandenen unbedingten Verzicht geleistet hat und ''„dem Joseph Schmidt bei seiner besseren Prüfungsnote der Vorzug vor Friedrich Schmidt umso mehr gebührt, als in Städten I. Klasse eigentlich nur solche Bauhandwerker concessioniert werden sollen, die bei der Prüfung die erste Note erhielten.“'' Diese Regierungsentscheidung wurde am 6. September sowohl Josef Schmidt als auch dem Maurermeister Wilhelm Meyer offiziell mitgeteilt; zugleich wurde beschlossen, nun dem Schmidt sein „Copulationsattest einzuhändigen“.
 
Die Regierung des Rezatkreises wies mit Entschließung vom 24. August 1832 die erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Friedrich Schmidt zurück. Sie befand, dass die Witwe Jaeger laut Protokoll einen nicht zu beanstandenen unbedingten Verzicht geleistet hat und ''„dem Joseph Schmidt bei seiner besseren Prüfungsnote der Vorzug vor Friedrich Schmidt umso mehr gebührt, als in Städten I. Klasse eigentlich nur solche Bauhandwerker concessioniert werden sollen, die bei der Prüfung die erste Note erhielten.“'' Diese Regierungsentscheidung wurde am 6. September sowohl Josef Schmidt als auch dem Maurermeister Wilhelm Meyer offiziell mitgeteilt; zugleich wurde beschlossen, nun dem Schmidt sein „Copulationsattest einzuhändigen“.
   
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Aber der junge Mauermeister hatte es in Fürth nicht leicht. ''„Nur um eine Kundschaft zu erhalten und mich beim Publikum zu empfehlen“'', so seine Erklärung vor dem Stadtmagistrat vom 28. Januar 1835, übernahm er mehrere Arbeiten, die ihm nur Verluste einbrachten. Zuvor hatte er durch Ankauf des erforderlichen Handwerkszeugs große Ausgaben, sodass von seinem Startvermögen nichts blieb, er sogar in Schulden geriet. Da verweigerte ihm der Bierbrauer [[Georg Heinrich Stengel]] die Zahlung von ungefähr 600 f. für das erbaute „Notbrauhaus“.<ref>vermutlich das sog. „Interimsbrauhaus” (Hs.-Nr. 312 a, Baujahr 1834); nach 1890 Weinstraße 14, später Rudolf-Breitscheid-Str. 14</ref> Josef Schmidt verklagte daraufhin den Bierbrauer Stengel beim Kgl. Kreis- und Stadtgericht Fürth, konnte aber nicht mal mehr seine [[wikipedia:Sportel|Sporteln]] bezahlen. Als er darum bat, diese erst zum Ausgang des Prozesses zahlen zu dürfen, verlangte man von ihm ein Nachweis über seine Angaben, weshalb er den Stadtmagistrat um ein entsprechendes Zeugnis ersuchte. Dieses wurde ihm bereits am nächsten Tag ausgestellt, nachdem der Distriktvorsteher Johann Adam Seyfried dazu befragt wurde. Seyfried bestätigte den Mangel an Geld und wies auf dessen Schulden hin, ''„worüber er [Schmidt] von den Creditoren selbst bei dem Stadtmagistrat verklagt wurde.“''
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Ein knappes halbes Jahr später, am 6. Juni 1835, starb Josef Schmidt; über die Todesumstände des 26-Jährigen ist nichts bekannt.
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== Siehe auch ==
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* [[Caspar Gran]] (2. Ehe der Witwe Johanna Karolina Schmidt, geb. Kohler/Schultheis)
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== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==
 
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== Bilder ==
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