Die Regierung des Rezatkreises wies mit Entschließung vom 24. August 1832 die erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Friedrich Schmidt zurück. Sie befand, dass die Witwe Jaeger laut Protokoll einen nicht zu beanstandenen unbedingten Verzicht geleistet hat und ''„dem Joseph Schmidt bei seiner besseren Prüfungsnote der Vorzug vor Friedrich Schmidt umso mehr gebührt, als in Städten I. Klasse eigentlich nur solche Bauhandwerker concessioniert werden sollen, die bei der Prüfung die erste Note erhielten.“'' Diese Regierungsentscheidung wurde am 6. September sowohl Josef Schmidt als auch dem Maurermeister Wilhelm Meyer offiziell mitgeteilt; zugleich wurde beschlossen, nun dem Schmidt sein „Copulationsattest einzuhändigen“. | Die Regierung des Rezatkreises wies mit Entschließung vom 24. August 1832 die erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Friedrich Schmidt zurück. Sie befand, dass die Witwe Jaeger laut Protokoll einen nicht zu beanstandenen unbedingten Verzicht geleistet hat und ''„dem Joseph Schmidt bei seiner besseren Prüfungsnote der Vorzug vor Friedrich Schmidt umso mehr gebührt, als in Städten I. Klasse eigentlich nur solche Bauhandwerker concessioniert werden sollen, die bei der Prüfung die erste Note erhielten.“'' Diese Regierungsentscheidung wurde am 6. September sowohl Josef Schmidt als auch dem Maurermeister Wilhelm Meyer offiziell mitgeteilt; zugleich wurde beschlossen, nun dem Schmidt sein „Copulationsattest einzuhändigen“. |