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Anfangs erlernte er ab Juli 1833 beim Fürther Meister Konrad Wallner das Weberhandwerk. Im Juli 1837 wurde Baumhemmer von der Lehre frei und zum Gesellen gesprochen, worauf er ein Jahr und 5 Wochen in Fürth als Geselle arbeitete. Danach ging er zurück nach Burgfarrnbach, lebte im Elternhaus und verdiente bis Juni 1841 sein Brot als Tagelöhner im Steinbruch des Fürther Mauermeisters [[Friedrich Schmidt]]. Am 3. Juli 1841 begann er beim Maurermeister [[Simon Meyer]] die Lehre des Maurerhandwerks, die bis zum 3. Januar 1844 bestimmt war. Während seiner Ausbildung verstarb jedoch sein Meister, weshalb ihm der Lehrbrief erst im September 1845 ausgestellt wurde. Dennoch beschäftigte ihn die Witwe Meyer bereits als Gesellen, wo er täglich einen Gulden (f.) verdiente.
 
Anfangs erlernte er ab Juli 1833 beim Fürther Meister Konrad Wallner das Weberhandwerk. Im Juli 1837 wurde Baumhemmer von der Lehre frei und zum Gesellen gesprochen, worauf er ein Jahr und 5 Wochen in Fürth als Geselle arbeitete. Danach ging er zurück nach Burgfarrnbach, lebte im Elternhaus und verdiente bis Juni 1841 sein Brot als Tagelöhner im Steinbruch des Fürther Mauermeisters [[Friedrich Schmidt]]. Am 3. Juli 1841 begann er beim Maurermeister [[Simon Meyer]] die Lehre des Maurerhandwerks, die bis zum 3. Januar 1844 bestimmt war. Während seiner Ausbildung verstarb jedoch sein Meister, weshalb ihm der Lehrbrief erst im September 1845 ausgestellt wurde. Dennoch beschäftigte ihn die Witwe Meyer bereits als Gesellen, wo er täglich einen Gulden (f.) verdiente.
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Als junger Maurergeselle begab er sich, zusammen mit seiner Verlobten Eva Seeling, am 17. Oktober 1845 zum Magistrat und stellte beim Polizeioffizianten Jacobi ein Gesuch um Niederlassung in Fürth sowie Genehmigung der Verehelichung.<ref>“Acten des Magistrats der königl. bayer. Stadt Fürth betreffend das Schutzaufnahmsgesuch des Maurergesellen Kaspar Friedrich Bauhaemmer aus Burgfarrnbach. 1845/46.“ StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/B 156</ref>
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Als junger Maurergeselle begab er sich, zusammen mit seiner Verlobten Eva Seeling, am 17. Oktober 1845 zum Magistrat und stellte beim Polizeioffizianten Jacobi ein Gesuch um Niederlassung in Fürth sowie Genehmigung der Verehelichung. Dabei übergaben sie 14 Dokumente und Zeugnisse, u. a. den Militärentlassschein des kgl. obersten Rekrutierungsrats von Mittelfranken vom 8. November 1842, wonach der 5 Fuß und 7 Zoll (1,63 m) große Baumhemmer nach § 63 des Konskriptiosgesetzes<ref>Gesetz, die Ergänzung des stehenden Heeres betreffend; Gesetzblatt für das Königreich Bayern vom 27. August 1828, S. 102, § 63 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10345291?page=55 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> wegen hoher Losnummer nicht zum Dienst eingereiht und nun davon befreit wurde.
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Zu seinen Vermögensverhältnissen erklärte Baumhemmer, dass er Ersparnisse von 175 f. besitze, die bei der Sparkassenanstalt verzinslich angelegt waren; die zugehörigen Haftscheine legte er vor. Des Weiteren verfüge er über ein Mobiliarvermögen von 110 f., seine Verlobte habe eine Ausstattung im Wert von 269 f. 46 x. und den baren Betrag von 40 f. als Heiratsgut. Schließlich wiesen beide auf den Verdienst aus dem Obst- und Gemüsehandel hin, für den seine Braut eine Lizenz besaß und wöchentlich 3 bis 4 f. erzielte; überdies war sie zusätzlich als Zuspringerin (Haushaltshilfe) tätig. Der daraufhin vor Amt gerufene Distriktvorsteher [[Eduard Hirt]] bestätigte die Vermögensangaben der Witwe Seeling und ihren guten Leumund.<ref>“Acten des Magistrats der königl. bayer. Stadt Fürth betreffend das Schutzaufnahmsgesuch des Maurergesellen Kaspar Friedrich Bauhaemmer aus Burgfarrnbach. 1845/46.“ StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/B 156</ref>
    
Als Maurergeselle arbeitete er lange Zeit in Fürth. Erst im Zuge der zum 1. Mai 1868 im Königreich Bayern eingeführten Gewerbefreiheit konnte er sich im Alter von 48 Jahren selbstständig machen. Besondere Werke von ihm sind nicht bekannt. In der Fürther männlichen und weiblichen „Unterstützungs-Casse ‚Hilfs-Verein‘ in Krankheits- und Sterbefällen“  brachte er sich als Ausschussmitglied ein.<ref>Fürther Tagblatt vom 16. Februar 1867</ref>
 
Als Maurergeselle arbeitete er lange Zeit in Fürth. Erst im Zuge der zum 1. Mai 1868 im Königreich Bayern eingeführten Gewerbefreiheit konnte er sich im Alter von 48 Jahren selbstständig machen. Besondere Werke von ihm sind nicht bekannt. In der Fürther männlichen und weiblichen „Unterstützungs-Casse ‚Hilfs-Verein‘ in Krankheits- und Sterbefällen“  brachte er sich als Ausschussmitglied ein.<ref>Fürther Tagblatt vom 16. Februar 1867</ref>
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