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Als junger Maurergeselle begab er sich, zusammen mit seiner Verlobten Eva Seeling, am 17. Oktober 1845 zum Magistrat und stellte beim Polizeioffizianten Jacobi ein Gesuch um Niederlassung in Fürth sowie Genehmigung der Verehelichung. Dabei übergaben sie 14 Dokumente und Zeugnisse, u. a. den Militärentlassschein des kgl. obersten Rekrutierungsrats von Mittelfranken vom 8. November 1842, wonach der 5 Fuß und 7 Zoll (1,63 m) große Baumhemmer nach § 63 des Konskriptiosgesetzes<ref>Gesetz, die Ergänzung des stehenden Heeres betreffend; Gesetzblatt für das Königreich Bayern vom 27. August 1828, S. 102, § 63 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10345291?page=55 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> wegen hoher Losnummer nicht zum Dienst eingereiht und nun davon befreit wurde.
 
Als junger Maurergeselle begab er sich, zusammen mit seiner Verlobten Eva Seeling, am 17. Oktober 1845 zum Magistrat und stellte beim Polizeioffizianten Jacobi ein Gesuch um Niederlassung in Fürth sowie Genehmigung der Verehelichung. Dabei übergaben sie 14 Dokumente und Zeugnisse, u. a. den Militärentlassschein des kgl. obersten Rekrutierungsrats von Mittelfranken vom 8. November 1842, wonach der 5 Fuß und 7 Zoll (1,63 m) große Baumhemmer nach § 63 des Konskriptiosgesetzes<ref>Gesetz, die Ergänzung des stehenden Heeres betreffend; Gesetzblatt für das Königreich Bayern vom 27. August 1828, S. 102, § 63 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10345291?page=55 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> wegen hoher Losnummer nicht zum Dienst eingereiht und nun davon befreit wurde.
Zu seinen Vermögensverhältnissen erklärte Baumhemmer, dass er Ersparnisse von 175 f. besitze, die bei der Sparkassenanstalt verzinslich angelegt waren; die zugehörigen Haftscheine legte er vor. Des Weiteren verfüge er über ein Mobiliarvermögen von 110 f., seine Verlobte habe eine Ausstattung im Wert von 269 f. 46 x. und den baren Betrag von 40 f. als Heiratsgut. Schließlich wiesen beide auf den Verdienst aus dem Obst- und Gemüsehandel hin, für den seine Braut eine Lizenz besaß und wöchentlich 3 bis 4 f. erzielte; überdies war sie zusätzlich als Zuspringerin (Haushaltshilfe) tätig. Der daraufhin vor Amt gerufene Distriktvorsteher [[Eduard Hirt]] bestätigte die Vermögensangaben der Witwe Seeling und ihren guten Leumund.<ref>“Acten des Magistrats der königl. bayer. Stadt Fürth betreffend das Schutzaufnahmsgesuch des Maurergesellen Kaspar Friedrich Bauhaemmer aus Burgfarrnbach. 1845/46.“ StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/B 156</ref>
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Zu seinen Vermögensverhältnissen erklärte Baumhemmer, dass er Ersparnisse von 175 f. besitze, die bei der Sparkassenanstalt verzinslich angelegt waren; die zugehörigen Haftscheine legte er vor. Des Weiteren verfüge er über ein Mobiliarvermögen von 110 f., seine Verlobte habe eine Ausstattung im Wert von 269 f. 46 x. und den baren Betrag von 40 f. als Heiratsgut. Schließlich wiesen beide auf den Verdienst aus dem Obst- und Gemüsehandel hin, für den seine Braut eine Lizenz besaß und wöchentlich 3 bis 4 f. erzielte; überdies war sie zusätzlich als Zuspringerin (Haushaltshilfe) tätig. Der daraufhin vor Amt gerufene Distriktvorsteher [[Eduard Hirt]] bestätigte die Vermögensangaben der Witwe Seeling und ihren guten Leumund.
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Auch die befragte Maurermeisterswitwe Margaretha Meyer bekräftigte die Aussagen von Baumhemmer, war mit ihm vollkommen zufrieden und sagte dauernde Beschäftigung zu. Die beiden gemeindlichen Kollegien erhoben keine Einwände gegen das Baumhemmer’sche Gesuch, der Magistrat dagegen wies ihn mit Beschluss vom 24. November 1845 ab. Zur Begründung, die hauptsächlich vom zuständigen Rechtsrat [[Eduard Köppel|Koeppel]] stammte, führte man an, dass der Gesuchsteller kaum die Lehre abgeschlossen habe und sein Verdienst zur Ernährung einer 6-köpfigen Familie nicht ausreiche, zudem die Witwe Meyer bei ihrem beschränkten Gewerbebetrieb keinen nachhaltigen Verdienst zusichern kann. Sodann wären das beiderseitig vorhandene Vermögen und auch die Einkünfte der Verlobten aus dem Obst- und Gemüsehandel infolge vieler Konkurrenten zu gering. Schließlich hatte noch eine polizeiliche Visitation – bei der das unerlaubte uneheliche Zusammenleben festgestellt wurde – ergeben, dass Baumhemmer mit seiner Verlobten und deren Kindern in fortwährenden Zwistigkeiten leben würde, die ein gedeihliches Fortkommen der Witwe Seeling und ihrer Kinder nicht erwarten ließ.<ref>“Acten des Magistrats der königl. bayer. Stadt Fürth betreffend das Schutzaufnahmsgesuch des Maurergesellen Kaspar Friedrich Bauhaemmer aus Burgfarrnbach. 1845/46.“ StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/B 156</ref>
    
Als Maurergeselle arbeitete er lange Zeit in Fürth. Erst im Zuge der zum 1. Mai 1868 im Königreich Bayern eingeführten Gewerbefreiheit konnte er sich im Alter von 48 Jahren selbstständig machen. Besondere Werke von ihm sind nicht bekannt. In der Fürther männlichen und weiblichen „Unterstützungs-Casse ‚Hilfs-Verein‘ in Krankheits- und Sterbefällen“  brachte er sich als Ausschussmitglied ein.<ref>Fürther Tagblatt vom 16. Februar 1867</ref>
 
Als Maurergeselle arbeitete er lange Zeit in Fürth. Erst im Zuge der zum 1. Mai 1868 im Königreich Bayern eingeführten Gewerbefreiheit konnte er sich im Alter von 48 Jahren selbstständig machen. Besondere Werke von ihm sind nicht bekannt. In der Fürther männlichen und weiblichen „Unterstützungs-Casse ‚Hilfs-Verein‘ in Krankheits- und Sterbefällen“  brachte er sich als Ausschussmitglied ein.<ref>Fürther Tagblatt vom 16. Februar 1867</ref>
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