Mit der [[Ludwigsbahn]]-Gesellschaft wurde eine Kreuzung auf der Höhe der Ortschaft Doos vereinbart. Entsprechend den Bestimmungen des königlichen Privilegiums musste die Ludwigsbahn-Gesellschaft einen Anschluss schaffen, er entstand in Form einer „Ausweiche“. Die Betriebseröffnung der „Fürther Kreuzung“ fand am 15. Oktober 1844 statt. So konnten Güterwagen über das Verbindungsgleis direkt zwischen Staatsbahn und Ludwigsbahn überführt werden. | Mit der [[Ludwigsbahn]]-Gesellschaft wurde eine Kreuzung auf der Höhe der Ortschaft Doos vereinbart. Entsprechend den Bestimmungen des königlichen Privilegiums musste die Ludwigsbahn-Gesellschaft einen Anschluss schaffen, er entstand in Form einer „Ausweiche“. Die Betriebseröffnung der „Fürther Kreuzung“ fand am 15. Oktober 1844 statt. So konnten Güterwagen über das Verbindungsgleis direkt zwischen Staatsbahn und Ludwigsbahn überführt werden. |