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Höfles gehört zu den Sprengelorten der [[Kirche St. Peter und Paul|Kirchengemeinde St. Peter und Paul]] [[Poppenreuth]]. Dort drangen in der Nacht vom 9. auf den 10. Dezember [[1921]] - und damit von Freitag auf Samstag vor dem 3. Advent - die Brüder Adam, Karl und Johann O. von Unterhaid (einem kleinen Ort etwa acht Kilometer nordwestlich von Bamberg) gewaltsam in das Haus und die Wohnung des Landwirts Johann Lochner ein. Die drei hatten sich die Gesichter mit Ruß geschwärzt und riefen Lochner zu: „''Wenn Du uns nicht sofort 1000 Mark gibst, erschiessen wir Dich auf der Stelle''“. Dabei hielten Adam und Karl O. dem Lochner einen Revolver an den Kopf. Die aus dem Schlafzimmer dazugekommene Ehefrau des Lochner händigte den Eindringlingen drei 100-M-Scheine aus. Adam O. nahm sich jedoch aus der Schublade des Vertikos, aus der die Frau das Geld geholt hatte, sämtliches dort befindliche Papiergeld von ca. 3800 Mark. Mit diesem Geld flüchteten die Täter aus dem Haus der Lochners. <br />
 
Höfles gehört zu den Sprengelorten der [[Kirche St. Peter und Paul|Kirchengemeinde St. Peter und Paul]] [[Poppenreuth]]. Dort drangen in der Nacht vom 9. auf den 10. Dezember [[1921]] - und damit von Freitag auf Samstag vor dem 3. Advent - die Brüder Adam, Karl und Johann O. von Unterhaid (einem kleinen Ort etwa acht Kilometer nordwestlich von Bamberg) gewaltsam in das Haus und die Wohnung des Landwirts Johann Lochner ein. Die drei hatten sich die Gesichter mit Ruß geschwärzt und riefen Lochner zu: „''Wenn Du uns nicht sofort 1000 Mark gibst, erschiessen wir Dich auf der Stelle''“. Dabei hielten Adam und Karl O. dem Lochner einen Revolver an den Kopf. Die aus dem Schlafzimmer dazugekommene Ehefrau des Lochner händigte den Eindringlingen drei 100-M-Scheine aus. Adam O. nahm sich jedoch aus der Schublade des Vertikos, aus der die Frau das Geld geholt hatte, sämtliches dort befindliche Papiergeld von ca. 3800 Mark. Mit diesem Geld flüchteten die Täter aus dem Haus der Lochners. <br />
[[Datei:Fürther Notgeld (6).jpg|200px|thumb|right|Nürnberg-Fürther Notgeld aus der Inflationszeit 1923]]  
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[[Datei:Fürther Notgeld (6).jpg|thumb|right|Nürnberg-Fürther Notgeld aus der Inflationszeit 1923]]  
[[Datei:Ludwigsbahn Notgeld I.png|200px|thumb|right|Nürnberg-Fürther Notgeld aus der Inflationszeit 1921]]  
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[[Datei:Ludwigsbahn Notgeld I.png|thumb|right|Nürnberg-Fürther Notgeld aus der Inflationszeit 1921]]  
 
Sonderlich weit scheinen sie mit dem Geld nicht gekommen zu sein. Denn bereits einen Monat später - am [[11. Januar]] [[1922]] - hatten sich die Angeklagten vor dem Volksgericht wegen eines Verbrechens der räuberischen Erpressung zu verantworten. Adam und Karl O. wurden je zu Gefängnisstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten und Johann O. zur Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt. Mildernde Umstände wurden zugebilligt: „''die bisher straffreien Angeklagten sind keine Verbrechernaturen. Ihnen drohte wegen einer misslungenen Geschäftserrichtung die  Zwangsvollstreckung und so kamen sie auf den Gedanken, sich auf unzulässige Weise Geld zu verschaffen. Der entstandene Vermögensschaden wurde so ziemlich wieder behoben ...''“
 
Sonderlich weit scheinen sie mit dem Geld nicht gekommen zu sein. Denn bereits einen Monat später - am [[11. Januar]] [[1922]] - hatten sich die Angeklagten vor dem Volksgericht wegen eines Verbrechens der räuberischen Erpressung zu verantworten. Adam und Karl O. wurden je zu Gefängnisstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten und Johann O. zur Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt. Mildernde Umstände wurden zugebilligt: „''die bisher straffreien Angeklagten sind keine Verbrechernaturen. Ihnen drohte wegen einer misslungenen Geschäftserrichtung die  Zwangsvollstreckung und so kamen sie auf den Gedanken, sich auf unzulässige Weise Geld zu verschaffen. Der entstandene Vermögensschaden wurde so ziemlich wieder behoben ...''“
  
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