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[[Datei:Soziale Stadt - Stadtgebietkarte.jpg|miniatur|rechts|Stadtgebietskarte - Soziale Stadt Fürth - Innenstadt]]
 
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[[Datei:Fürth2018 eigenständig.jpg|thumb|right|400px|Dieser Artikel entstand im Rahmen des Fürther Stadtjubiläums [[Stadtrecht|"200 Jahre eigenständig"]] im Jahr 2018]]
 
Stadterneuerungsprobleme  sind  heute  überwiegend  komplexer Natur und können durch einzelne Maßnahmen nicht erfolgreich gelöst bzw. verbessert werden. Das Bund-Länder-Programm „Stadt- und  Ortsteile  mit  besonderem  Entwicklungsbedarf  -  die  Soziale Stadt“  wurde  deshalb  [[1999]]  als  nationales  Leitprogramm  zur  sozialen Stabilisierung von Problemgebieten in Städten und Gemeinden ins Leben gerufen. Es baut dabei auf der traditionellen städtebaulichen Erneuerung (Stadtsanierung/Städtebauförderung) auf und erweitert diese explizit zur Querschnittsaufgabe zwischen unterschiedlichen Fachaufgaben, wie Soziales, Ökonomie, Ökologie, Beschäftigung, bauliche und städtebauliche Aufgaben. Neben  den  erforderlichen  sanierungsrechtlichen  Maßnahmen nach  Baugesetzbuch,  wie  die  Durchführung  vorbereitender  Untersuchungen  bzw.  die  förmliche  Festlegung  zum  Sanierungsgebiet, sind die Gemeinden aufgerufen, ein Quartiersmanagement einzurichten. Dieses übernimmt die Mittlerrolle zwischen den betroffenen  Akteuren  im  Programmgebiet  (Bewohner,  Eigentümer, Gewerbetreibende,  Initiativen  und  Institutionen  etc.)  und  der Stadtverwaltung. Die Projektsteuerung wird durch die Kommune selbst  oder  durch  einen  von  ihr  beauftragten  Dritten  übernommen. Um den komplexen Stadterneuerungsprozess über Jahre hinweg in den Griff zu bekommen und zu steuern, sind – unter weitestgehender Einbindung der Akteure - so genannte „integrierte Handlungskonzepte“ aufzustellen.  
 
Stadterneuerungsprobleme  sind  heute  überwiegend  komplexer Natur und können durch einzelne Maßnahmen nicht erfolgreich gelöst bzw. verbessert werden. Das Bund-Länder-Programm „Stadt- und  Ortsteile  mit  besonderem  Entwicklungsbedarf  -  die  Soziale Stadt“  wurde  deshalb  [[1999]]  als  nationales  Leitprogramm  zur  sozialen Stabilisierung von Problemgebieten in Städten und Gemeinden ins Leben gerufen. Es baut dabei auf der traditionellen städtebaulichen Erneuerung (Stadtsanierung/Städtebauförderung) auf und erweitert diese explizit zur Querschnittsaufgabe zwischen unterschiedlichen Fachaufgaben, wie Soziales, Ökonomie, Ökologie, Beschäftigung, bauliche und städtebauliche Aufgaben. Neben  den  erforderlichen  sanierungsrechtlichen  Maßnahmen nach  Baugesetzbuch,  wie  die  Durchführung  vorbereitender  Untersuchungen  bzw.  die  förmliche  Festlegung  zum  Sanierungsgebiet, sind die Gemeinden aufgerufen, ein Quartiersmanagement einzurichten. Dieses übernimmt die Mittlerrolle zwischen den betroffenen  Akteuren  im  Programmgebiet  (Bewohner,  Eigentümer, Gewerbetreibende,  Initiativen  und  Institutionen  etc.)  und  der Stadtverwaltung. Die Projektsteuerung wird durch die Kommune selbst  oder  durch  einen  von  ihr  beauftragten  Dritten  übernommen. Um den komplexen Stadterneuerungsprozess über Jahre hinweg in den Griff zu bekommen und zu steuern, sind – unter weitestgehender Einbindung der Akteure - so genannte „integrierte Handlungskonzepte“ aufzustellen.  
  
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