* 1695 erhält Hanns Höffler auf sein Ansuchen hin einen Nachlass seines ''Umgeldes'' (= Getränkesteuer) von 24 fl. auf 16 fl. <ref>Werner Sprung zitiert den Ratsverlass vom [[6. November]] [[1605]]</ref>. Die Begründung dazu ist, dass die anderen drei dompröpstischen Wirte die Getränke billiger abgeben, da sie kein Umgeld und keine anderen Steuern zahlen müssen. Im Jahr 1611 muss Hanns Höffler von der Schenkstatt an das Waldamt 5 Eier und 1 Pfund Feuergeld bezahlen. | * 1695 erhält Hanns Höffler auf sein Ansuchen hin einen Nachlass seines ''Umgeldes'' (= Getränkesteuer) von 24 fl. auf 16 fl. <ref>Werner Sprung zitiert den Ratsverlass vom [[6. November]] [[1605]]</ref>. Die Begründung dazu ist, dass die anderen drei dompröpstischen Wirte die Getränke billiger abgeben, da sie kein Umgeld und keine anderen Steuern zahlen müssen. Im Jahr 1611 muss Hanns Höffler von der Schenkstatt an das Waldamt 5 Eier und 1 Pfund Feuergeld bezahlen. |