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[[Bild:Gesetzblatt 1818 ABI 71.JPG|thumb|right| Gesetzblatt für das Königreich Baiern vom 20. Mai 1818; mit diesem Gemeindeedikt wurde Fürth eine Stadt Erster Klasse.]]
 
[[Bild:Gesetzblatt 1818 ABI 71.JPG|thumb|right| Gesetzblatt für das Königreich Baiern vom 20. Mai 1818; mit diesem Gemeindeedikt wurde Fürth eine Stadt Erster Klasse.]]
Mit der Erhebung einer Gemeinde zur Stadt werden ihr gleichzeitig die '''Stadtrechte''' verliehen. Diese unterscheiden sich je nach geltendem Rechtsbezirk und beschränken sich im Wesentlichen auf das Recht, die Bezeichnung ''Stadt'' zu führen. <ref>{{Quelle Wikipedia|Stadtrecht}}</ref>
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Mit der Erhebung einer Gemeinde zur Stadt werden ihr gleichzeitig die '''[[Wikipedia:Stadtrecht|Stadtrechte]]''' verliehen. Diese unterscheiden sich je nach geltendem Rechtsbezirk und beschränken sich im Wesentlichen auf das Recht, die Bezeichnung ''Stadt'' zu führen. <ref>{{Quelle Wikipedia|Stadtrecht}}</ref>
    
Die Stadterhebung vollzog sich in zwei Etappen:
 
Die Stadterhebung vollzog sich in zwei Etappen: