Mit der Erhebung einer Gemeinde zur Stadt werden ihr gleichzeitig die '''[[Wikipedia:Stadtrecht|Stadtrechte]]''' verliehen. Diese unterscheiden sich je nach geltendem Rechtsbezirk und beschränken sich im Wesentlichen auf das Recht, die Bezeichnung ''Stadt'' zu führen. <ref>{{Quelle Wikipedia|Stadtrecht}}</ref> | Mit der Erhebung einer Gemeinde zur Stadt werden ihr gleichzeitig die '''[[Wikipedia:Stadtrecht|Stadtrechte]]''' verliehen. Diese unterscheiden sich je nach geltendem Rechtsbezirk und beschränken sich im Wesentlichen auf das Recht, die Bezeichnung ''Stadt'' zu führen. <ref>{{Quelle Wikipedia|Stadtrecht}}</ref> |