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Die amtlichen Bekanntmachungen erließ das „Königlich Baierische Polizei-Commissariat – Faber“. Ging es um gemeindliche Angelegenheiten mit Bezug auf Gemeindevermögen und Einnahmen, die der Gemeinde zustanden sowie um die Lokal-Wohltätigkeitskasse und Almosen für die Armen, war die „Kommunal-Administration“ ab Oktober 1810 und die Magistratsrats-Mitglieder zuständig und von Faber einzubinden. Auch die städtische Landwehr hatte mit Faber zusammenzuarbeiten. Waffenübungen führte diese auf dem gemeindlichen Schießplatz durch. Faber verbot z.B. im April 1817 die dortige Ablagerung von Bauhölzern und dergleichen, da der Schießplatz sowohl zum öffentlichen Spaziergang für das ganze Publikum also auch zur Waffenübung für die städtische Landwehr bestimmt ist. Das Kommando des Landwehr-Regiments hatte der Oberst und Kommandant Schönwald.
 
Die amtlichen Bekanntmachungen erließ das „Königlich Baierische Polizei-Commissariat – Faber“. Ging es um gemeindliche Angelegenheiten mit Bezug auf Gemeindevermögen und Einnahmen, die der Gemeinde zustanden sowie um die Lokal-Wohltätigkeitskasse und Almosen für die Armen, war die „Kommunal-Administration“ ab Oktober 1810 und die Magistratsrats-Mitglieder zuständig und von Faber einzubinden. Auch die städtische Landwehr hatte mit Faber zusammenzuarbeiten. Waffenübungen führte diese auf dem gemeindlichen Schießplatz durch. Faber verbot z.B. im April 1817 die dortige Ablagerung von Bauhölzern und dergleichen, da der Schießplatz sowohl zum öffentlichen Spaziergang für das ganze Publikum also auch zur Waffenübung für die städtische Landwehr bestimmt ist. Das Kommando des Landwehr-Regiments hatte der Oberst und Kommandant Schönwald.
 
Ein Armenpflegschaftsrat und ein Lokal-Wohlfahrts-Ausschuss kümmerten sich um Versorgung der armen Bevölkerung, natürlich auch in Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissär Faber. Wenn die königliche Regierung des Rezatkreises in Ansbach „zum Besten der ärmeren Einwohner“ aus den Speichern Korn und Dinkel für die Brotverbackung zur Verfügung stellte, dann war dies „ein rührender Beweis der landesväterlichen Fürsorge“ (s. Amtliche Bekanntmachung vom 9.6.1917 im Intelligenzblatt Nr. 24 vom 9.6.1817). Auch aus dem Lokal-Notmagazin wurde Korn abgegeben. Die Melbermeister erklärten sich bereit, auf die Dauer der steigenden Teuerung gutes reines Mehl verbilligt liefern zu wollen. Der Mehlbedarf für das Hausbrot könne somit in größerer oder kleinerer Quantität bezogen werden (Intelligenzblatt Nr. 25 vom 16.6.1817 – Amtliche Bekanntmachung von Faber). Der Zentner Roggenmehl wurde um den Magazinpreis von 23 Gulden von den Melbern abgegeben, aber nur auf eine polizeiliche Anweisung.
 
Ein Armenpflegschaftsrat und ein Lokal-Wohlfahrts-Ausschuss kümmerten sich um Versorgung der armen Bevölkerung, natürlich auch in Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissär Faber. Wenn die königliche Regierung des Rezatkreises in Ansbach „zum Besten der ärmeren Einwohner“ aus den Speichern Korn und Dinkel für die Brotverbackung zur Verfügung stellte, dann war dies „ein rührender Beweis der landesväterlichen Fürsorge“ (s. Amtliche Bekanntmachung vom 9.6.1917 im Intelligenzblatt Nr. 24 vom 9.6.1817). Auch aus dem Lokal-Notmagazin wurde Korn abgegeben. Die Melbermeister erklärten sich bereit, auf die Dauer der steigenden Teuerung gutes reines Mehl verbilligt liefern zu wollen. Der Mehlbedarf für das Hausbrot könne somit in größerer oder kleinerer Quantität bezogen werden (Intelligenzblatt Nr. 25 vom 16.6.1817 – Amtliche Bekanntmachung von Faber). Der Zentner Roggenmehl wurde um den Magazinpreis von 23 Gulden von den Melbern abgegeben, aber nur auf eine polizeiliche Anweisung.
Am 25. Juli 1817 lobte Faber öffentlich die beiden Bürger Johann Adam Lederer, Brauhausbesitzer, und Paulus Meier, Gastwirt zum roten Roß, dass sie es waren, welche die erste reife Kornfrucht aus der hiesigen Flur am 18. des Monats mit Feierlichkeit in die Stadt bringen ließen. Eine solche schöne Handlung, diesen ersten Segen der göttlichen Vorsehung auf dem Altar der Wohltätigkeit zu opfern sei schon mit Freudigkeit erfüllt worden. Er mache es sich zur angenehmen Pflicht, den edlen Gebern für ihr bedeutendes Geschenk im Namen der Armen öffentlich zu danken. Und er schätze sich glücklich, durch die Gnade des Königs einer Bürgerschaft vorzustehen, in welcher sich bei jeder Gelegenheit die schönsten bürgerlichen Tugenden entwickeln.
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Am 25. Juli 1817 lobte Faber öffentlich die beiden Bürger Johann Adam Lederer, Brauhausbesitzer, und Paulus Meier, Gastwirt zum roten Ross, dass sie es waren, welche die erste reife Kornfrucht aus der hiesigen Flur am 18. des Monats mit Feierlichkeit in die Stadt bringen ließen. Eine solche schöne Handlung, diesen ersten Segen der göttlichen Vorsehung auf dem Altar der Wohltätigkeit zu opfern, sei schon mit Freudigkeit erfüllt worden. Er mache es sich zur angenehmen Pflicht, den edlen Gebern für ihr bedeutendes Geschenk im Namen der Armen öffentlich zu danken. Und er schätze sich glücklich, durch die Gnade des Königs einer Bürgerschaft vorzustehen, in welcher sich bei jeder Gelegenheit die schönsten bürgerlichen Tugenden entwickeln.
 
Bei der Verpachtung und Anbieten des Kaufs gemeindlicher Grundstücke in amtlicher Bekanntmachung zeichneten für das Königlich Baierische Polizei-Kommissariat Faber und für die Kommunal-Administration Zimmermann. Letzterer war im Februar 1813 eingesetzt worden.
 
Bei der Verpachtung und Anbieten des Kaufs gemeindlicher Grundstücke in amtlicher Bekanntmachung zeichneten für das Königlich Baierische Polizei-Kommissariat Faber und für die Kommunal-Administration Zimmermann. Letzterer war im Februar 1813 eingesetzt worden.
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