Ein Armenpflegschaftsrat und ein Lokal-Wohlfahrts-Ausschuss kümmerten sich um Versorgung der armen Bevölkerung, natürlich auch in Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissär Faber. Wenn die königliche Regierung des Rezatkreises in Ansbach „zum Besten der ärmeren Einwohner“ aus den Speichern Korn und Dinkel für die Brotverbackung zur Verfügung stellte, dann war dies „ein rührender Beweis der landesväterlichen Fürsorge“ (s. Amtliche Bekanntmachung vom 9.6.1917 im Intelligenzblatt Nr. 24 vom 9.6.1817). Auch aus dem Lokal-Notmagazin wurde Korn abgegeben. Die Melbermeister erklärten sich bereit, auf die Dauer der steigenden Teuerung gutes reines Mehl verbilligt liefern zu wollen. Der Mehlbedarf für das Hausbrot könne somit in größerer oder kleinerer Quantität bezogen werden (Intelligenzblatt Nr. 25 vom 16.6.1817 – Amtliche Bekanntmachung von Faber). Der Zentner Roggenmehl wurde um den Magazinpreis von 23 Gulden von den Melbern abgegeben, aber nur auf eine polizeiliche Anweisung. | Ein Armenpflegschaftsrat und ein Lokal-Wohlfahrts-Ausschuss kümmerten sich um Versorgung der armen Bevölkerung, natürlich auch in Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissär Faber. Wenn die königliche Regierung des Rezatkreises in Ansbach „zum Besten der ärmeren Einwohner“ aus den Speichern Korn und Dinkel für die Brotverbackung zur Verfügung stellte, dann war dies „ein rührender Beweis der landesväterlichen Fürsorge“ (s. Amtliche Bekanntmachung vom 9.6.1917 im Intelligenzblatt Nr. 24 vom 9.6.1817). Auch aus dem Lokal-Notmagazin wurde Korn abgegeben. Die Melbermeister erklärten sich bereit, auf die Dauer der steigenden Teuerung gutes reines Mehl verbilligt liefern zu wollen. Der Mehlbedarf für das Hausbrot könne somit in größerer oder kleinerer Quantität bezogen werden (Intelligenzblatt Nr. 25 vom 16.6.1817 – Amtliche Bekanntmachung von Faber). Der Zentner Roggenmehl wurde um den Magazinpreis von 23 Gulden von den Melbern abgegeben, aber nur auf eine polizeiliche Anweisung. |