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== Erwerb eines jüdischen Grundstücks<ref>Enteignung der Juden, Pl. Nr. 977 1/5 Fürth, Krailsheimer (Eichhorn-Sahlmann)/Bohn; StadtAFÜ Sign.-Nr. AR 33/51</ref> ==
 
== Erwerb eines jüdischen Grundstücks<ref>Enteignung der Juden, Pl. Nr. 977 1/5 Fürth, Krailsheimer (Eichhorn-Sahlmann)/Bohn; StadtAFÜ Sign.-Nr. AR 33/51</ref> ==
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Fanny Krailsheimer, geborene Landecker (geb. [[1. August]] [[1863]] in [[wikipedia:Thalmässing|Thalmässing]], gest. [[16. Februar]] [[1939]] in Fürth)<ref>siehe Gisela Naomi Blume: [[Der neue jüdische Friedhof in Fürth (Buch)|Der neue jüdische Friedhof in Fürth]], 2019, S. 432</ref>, Witwe des Kaufmanns und Fabrikbesitzers Moritz Krailsheimer, besaß ein 0,327 ha großes Gartengrundstück, Flurstücks-Nr. 977 1/5 der Gemarkung Fürth, gelegen in der heutigen [[Dr.-Mack-Straße]] bei Haus-Nr. 49<ref>Lokalisierung durch Abt. Vermessung, Sachgebiet Geoinformation des Stadtplanungsamtes der Stadt Fürth vom 21.07.2020</ref>. Nach ihrem Tod organisierte die „Arisierungsstelle für Grundbesitz” in der Nürnberger Blumenstraße 9 im Zusammenwirken mit der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Nürnberg-Fürth die sogenannte „Grundstücksarisierung“.<ref>„Entjudung von Grundeigentum” nach NS-Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1709 -  [https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_38T1_206_1709.jpg online]) und der NS-Verordnung zur Durchführung dieser Verordnung vom 16. Januar 1939 (RGBl. I S. 37 -  [https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_39T1_007_0037.jpg online])</ref>
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Der normale Verkehrswert wurde im April 1940 vom städtischen Hochbauamt mit 7,- RM/m<sup>2</sup> geschätzt, der Einheitswert des Grundstücks betrug 25.200 RM.
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Am 7. Januar 1941 teilte die Gestapo dem Oberbürgermeister der Stadt Fürth mit, dass für das Grundstück beim Fürther Notar Dr. Viktor Keim<ref>geb. 07.09.1884 in München, Mitglied der Reichsgruppe Notare, Bez. OLG Nürnberg - [https://marjorie-wiki.de/wiki/Mitglieder_der_Reichsgruppe_Notare#Bezirk_OLG_N.C3.BCrnberg online] und NSDAP-Mitglied</ref> am 28. Dezember 1940 ein Kaufvertrag der Urkunden-Nr. 1104 mit dem Erwerber, dem Bauunternehmer Theodor Bohn in Fürth i. B., Cadolzburger Straße 2, abgeschlossen wurde. Dem Schreiben, in welchem der Oberbürgermeister zur Genehmigung des Grundstücksgeschäfts aufgefordert wurde, war als Anlage auch eine Urkundenabschrift beigefügt. Aus dem notariellen Kaufvertrag ist als Verkäufer der Diplom-Kaufmann Walter Timmerbeil, Nürnberg, Tetzelgasse 14 ersichtlich, der handelnd für die Erben von Fanny Krailsheimer auftrat. Laut Erbschein N. R.  VI 130/39 des Amtsgerichts Fürth vom 20. Mai 1940 beerbten die beiden Töchter von Fanny Krailsheimer, Karoline Einhorn, wohnhaft in Clarendon Court Maida Vale in London und Ida Sahlmann, wohnhaft 61 Fellows Road in London, ihre verstorbene Mutter je zur Hälfte. Sie wurden im Kaufvertrag als ''„jetzt im Ausland unbekannten Aufenthalts“''  bezeichnet.
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Der zu zahlende Kaufpreis betrug nur 12.000 RM, die Summe war ''„auf das Sonderkonto der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Nürnberg-Fürth, Konto-Nr. 70398 Krailsheimer Fanny Sara Erben, bei der Sparkasse der Stadt der Reichsparteitag Nürnberg“'' einzuzahlen.
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Im notariellen Kaufvertrag war der Genehmigungsvorbehalt durch den Oberbürgermeister ausbedungen. Vor Erteilung musste dieser noch die Zustimmung der Gauleitung Franken der NSDAP in Nürnberg einholen, die der Gauhauptstellenleiter Knöchel am 12. Februar 1941 schriftlich abgab. Den Empfang des städtischen Genehmigungsbescheids für das Grundstücksgeschäft vom 21. Februar 1941, Unterschrift [[Karl Häupler|Dr. Häupler]], quittierte Theodor Bohn am 1. März 1941 auf der Postzustellungsurkunde.
    
== Entnazifizierung<ref>Vollzug des Gesetzes Nr. 8, Vorstellungsverfahren – Einzelmappe Buchstabe B; StadtAFÜ Sign.-Nr. AR 6/10</ref>==
 
== Entnazifizierung<ref>Vollzug des Gesetzes Nr. 8, Vorstellungsverfahren – Einzelmappe Buchstabe B; StadtAFÜ Sign.-Nr. AR 6/10</ref>==
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