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Am 24. April 1909 reichte der ledige und militärfreie Theodor Bohn beim Stadtmagistrat ein Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts und Ausfertigung eines Verehelichungszeugnisses ein. Er beabsichtigte, die zu Fürth beheimatete Anna Barbara Brand zu heiraten. Die obligatorische Abfrage der Strafregister, für den Bräutigam beim Amtsanwalt Fürth-Stadt und für die Braut beim Amtsanwalt für Markt Erlbach in Neustadt/Aisch, erbrachte für die Brautleute keinerlei Vorstrafen. Auch Steuer- sowie Umlagenrückstände oder Einträge im Armenbüro waren nicht festzustellen. Da keine Versagensgründe vorlagen beschloss der Stadtmagistrat am [[21. Mai]] [[1909]] (Unterschrift [[Theodor Kutzer|Kutzer]]), dem Steinmetz Theodor Bohn ''„gegen Erlage einer Gebühr von 27 M das Bürgerrecht in hiesiger Stadt“'' zu verleihen und das Verehelichungszeugnis auszustellen. Drei Tage später wurden ihm Bürgerurkunde und Heiratserlaubnis ausgehändigt.
 
Am 24. April 1909 reichte der ledige und militärfreie Theodor Bohn beim Stadtmagistrat ein Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts und Ausfertigung eines Verehelichungszeugnisses ein. Er beabsichtigte, die zu Fürth beheimatete Anna Barbara Brand zu heiraten. Die obligatorische Abfrage der Strafregister, für den Bräutigam beim Amtsanwalt Fürth-Stadt und für die Braut beim Amtsanwalt für Markt Erlbach in Neustadt/Aisch, erbrachte für die Brautleute keinerlei Vorstrafen. Auch Steuer- sowie Umlagenrückstände oder Einträge im Armenbüro waren nicht festzustellen. Da keine Versagensgründe vorlagen beschloss der Stadtmagistrat am [[21. Mai]] [[1909]] (Unterschrift [[Theodor Kutzer|Kutzer]]), dem Steinmetz Theodor Bohn ''„gegen Erlage einer Gebühr von 27 M das Bürgerrecht in hiesiger Stadt“'' zu verleihen und das Verehelichungszeugnis auszustellen. Drei Tage später wurden ihm Bürgerurkunde und Heiratserlaubnis ausgehändigt.
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Im [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] wurde Bohn am 28. April 1915 als unausgebildeter [[wikipedia:Landsturm|Landsturm]] zum bayerischen Armierungsbataillon Nr. 11 einberufen, wie lange er dort eingesetzt wurde, ist nicht bekannt. Fest steht aber, dass er am 11. Februar 1916 wieder einrücken musste; entlassen wurde er am 10. Juli 1917.
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Im [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] wurde Bohn am 28. April 1915 als unausgebildeter [[wikipedia:Landsturm|Landsturm]]mann zum bayerischen [[wikipedia:Armierungs-Bataillon|Armierungsbataillon]] Nr. 2 in Bayreuth einberufen. Als Armierungssoldat der 1. Kompanie marschierte er am 11. Mai 1915 ins Feld. Wegen Magenleidens und Ohnmachtsanfällen kam er am 7. Juni in das Reservelazarett [[wikipedia:Dieuze|Dieuze]] (Duss), von dort am 14. Juni in das Reservelazarett [[wikipedia:Bischwiller|Bischweiler]] und schließlich am 24. Juli in das Lazarett [[wikipedia:Heimenkirch|Heimenkirch]] im Allgäu. Nach Genesung wurde er am 5. August 1915 zum I. Ersatzbataillon des kgl. bayer. [[wikipedia:Königlich Bayerisches 7. Infanterie-Regiment „Prinz Leopold“|7. Infanterie-Regiment]]s nach Bayreuth versetzt, dort aber als dienstuntauglich mit dem Vermerk „Dienstbeschädigung liegt nicht vor” am 15. des Monats nach Fürth entlassen.
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Bald darauf, zum 1. Oktober 1915, wurde Bohn zur 3. Kompanie des Technischen Betriebsbataillons der Ggf. (Geschützgiesserei und Geschossfabrik) Ingolstadt zur Verwendung im [[wikipedia:Hauptlaboratorium (Ingolstadt)|Kgl. Hauptlaboratorium]] eingezogen, jedoch bereits am 18. Oktober wieder nach Fürth entlassen.
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Am 11. Februar 1916 musste er zum Nachersatz wieder beim bayer. Armierungsbataillon Nr. 2 in die 2. Kompanie eintreten und am 11. März ins Feld abrücken. Nach einem Monat kam er zu 1. Kompanie, Anfang Juni in Lothringen erkrankte er erneut an einem Magenleiden. Einem ärztlichen Attest zufolge wurde Bohn als nicht kriegsverwendungsfähig eingestuft. So kam er in eine Reihe von Reservelazaretten, zuletzt vom 1. Dezember 1916 bis zum 28. Februar 1917 in Rothenburg o./T. Dort entschied eine Musterungskommission auf „g. v. H.” (garnisonsverwendungsfähig Heimat). Danach, in der Zeit vom 4. - 23. Juni 1917, kam er zur 2. Kompanie des k. b. Landsturm-Infanterie-Ersatzbataillons Nürnberg (III.B.16) zu einem Fernsprechkurs, wo er als Fernsprecher ausgebildet wurde. Kurz darauf versetzte man ihn zum I. Ersatz-Bataillon des [[Königlich Bayerisches 21. Infanterie-Regiment „Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin“|k. b. 21. Infanterie-Regiment]]s in Fürth. Dort aber entschied man am 10. Juli, Bohn zum Bezirkskommando Nürnberg zu entlassen und ihn vorläufig für die Grubenentleerungsanstalt einzusetzen und die weitere militärische Verwendung bis 31. Oktober 1917 zurückzustellen.<ref>Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Abt. IV Kriegsarchiv, Kriegsstammrollen 1914 - 1918; Band 5234, 6; 5236, 8; 7287, 6; 7314, 6; 20654, 2; 21751, I A</ref>
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Bald nach Rückkehr aus dem Kriegsdienst, Anfang August 1917, erhielt Bohn beim Stadtbauamt der Stadt Fürth eine Anstellung, er hatte die städtische Aufsicht über die Baustoffversorgung zu führen.
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Wie es dann dazu kam, dass Theodor Bohn Anfang August 1917 beim Stadtbauamt der Stadt Fürth eine Anstellung erhielt, bei der er die städtische Aufsicht über die Baustoffversorgung zu führen hatte, ist ungeklärt.
    
Nach einem Jahr, am 3. September 1918, machte er sich - zusammen mit seinem älteren Bruder [[Robert Bohn, geb. 1875|Robert Albert Bohn]] - mit einem Maurergeschäft selbstständig. Dieses Baugeschäft bestand jedoch nur bis Ende des Jahre 1920. Am 5. Januar 1921 begründete er mit seinem Neffen [[Robert Bohn, geb. 1893|Robert Bohn]] die Fa. Robert Bohn jr. & Theodor Bohn, eine Baumaterialienhandlung, deren Lager in der Cadolzburger Straße 2 angesiedelt wurde. Aber bereits ab Mitte Februar 1922 führte Theodor Bohn dieses Unternehmen allein und erweiterte es auch um ein Baugeschäft.
 
Nach einem Jahr, am 3. September 1918, machte er sich - zusammen mit seinem älteren Bruder [[Robert Bohn, geb. 1875|Robert Albert Bohn]] - mit einem Maurergeschäft selbstständig. Dieses Baugeschäft bestand jedoch nur bis Ende des Jahre 1920. Am 5. Januar 1921 begründete er mit seinem Neffen [[Robert Bohn, geb. 1893|Robert Bohn]] die Fa. Robert Bohn jr. & Theodor Bohn, eine Baumaterialienhandlung, deren Lager in der Cadolzburger Straße 2 angesiedelt wurde. Aber bereits ab Mitte Februar 1922 führte Theodor Bohn dieses Unternehmen allein und erweiterte es auch um ein Baugeschäft.
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== Familie ==
 
== Familie ==
Theodor Bohn heiratete am [[29. Mai]] [[1909]] Anna Barbara Brand, geb. 28. August 1881 in [[wikipedia:Oberalbach (Wilhelmsdorf)|Oberalbach]] (heute Ortsteil von Wilhelmsdorf), Tochter des Tagelöhners und Witwers Georg Konrad Brand, wohnhaft Geleitsgasse 4. Anna Bohn arbeitete zeitweise, von 1912 bis 1914, bei der Fa. J. W. Trommeter (Holzgalanteriewarenfabrik), Ottostraße 3.  
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Theodor Bohn heiratete am [[29. Mai]] [[1909]] Anna Barbara Brand, geb. 28. August 1881 in [[wikipedia:Oberalbach (Wilhelmsdorf)|Oberalbach]] (heute Ortsteil von Wilhelmsdorf), Tochter des Tagelöhners und Witwers Georg Konrad Brand, wohnhaft Geleitsgasse 4. Anna Bohn arbeitete zeitweise, von 1912 bis 1914, bei der Fa. J. W. Trommeter (Holzgalanteriewarenfabrik), [[Ottostraße 3]].  
    
Das Ehepaar hatte einen Sohn, geboren am 23. Juli 1916 in Fürth, der Theodor Kurt hieß. Der Sohn Theodor führte den väterlichen Betrieb weiter.
 
Das Ehepaar hatte einen Sohn, geboren am 23. Juli 1916 in Fürth, der Theodor Kurt hieß. Der Sohn Theodor führte den väterlichen Betrieb weiter.
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== Entnazifizierung<ref>Vollzug des Gesetzes Nr. 8, Vorstellungsverfahren – Einzelmappe Buchstabe B; StadtAFÜ Sign.-Nr. AR 6/10</ref>==
 
== Entnazifizierung<ref>Vollzug des Gesetzes Nr. 8, Vorstellungsverfahren – Einzelmappe Buchstabe B; StadtAFÜ Sign.-Nr. AR 6/10</ref>==
[[Datei:US Militärregierung Berufsverbot 1945.jpg|thumb|200px|right|Gesetz Nr. 8 der US-Militärregierung]]
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[[Datei:US Militärregierung Berufsverbot 1945.jpg|mini|200px|right|Gesetz Nr. 8 der US-Militärregierung]]
 
Aufgrund seiner Mitgliedschaft in der [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSDAP]] hätte Theodor Bohn nach dem Wortlaut des Gesetzes Nr. 8 der amerikanischen Militärregierung, das am 26. September 1945 als deutsches Gesetz mit Strafcharakter in Kraft trat, die Leitung seines Betriebes verloren. Im Rahmen des Vorstellungsverfahrens legte er mit Schreiben vom 8. Dezember 1945 Einspruch gegen seine Enthebung als Betriebsführer ein.
 
Aufgrund seiner Mitgliedschaft in der [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSDAP]] hätte Theodor Bohn nach dem Wortlaut des Gesetzes Nr. 8 der amerikanischen Militärregierung, das am 26. September 1945 als deutsches Gesetz mit Strafcharakter in Kraft trat, die Leitung seines Betriebes verloren. Im Rahmen des Vorstellungsverfahrens legte er mit Schreiben vom 8. Dezember 1945 Einspruch gegen seine Enthebung als Betriebsführer ein.