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Die Erfüllung der zwei Bedingungen gestaltete sich jedoch langwieriger als erwartet. Mit Schreiben vom 20. August 1819 teilte das Landgericht Erlangen (Unterschrift [[wikipedia:Wolfgang Heinrich Puchta|Puchta]]) mit, dass das vom Stadtmagistrat ausgestellte Zeugnis als Begründung für ein Befreiungsgesuch nach Artikel 94 Nr. 3 a „Konskriptions-Gesez“ vom 29. März 1812<ref>Königlich-Baierisches Regierungsblatt, XXII. Stück vom 8. April 1812, S. 593–700 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10345156?page=305 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek] </ref> unzureichend ist.
 
Die Erfüllung der zwei Bedingungen gestaltete sich jedoch langwieriger als erwartet. Mit Schreiben vom 20. August 1819 teilte das Landgericht Erlangen (Unterschrift [[wikipedia:Wolfgang Heinrich Puchta|Puchta]]) mit, dass das vom Stadtmagistrat ausgestellte Zeugnis als Begründung für ein Befreiungsgesuch nach Artikel 94 Nr. 3 a „Konskriptions-Gesez“ vom 29. März 1812<ref>Königlich-Baierisches Regierungsblatt, XXII. Stück vom 8. April 1812, S. 593–700 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10345156?page=305 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek] </ref> unzureichend ist.
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Daraufhin – auch weil man offenbar nicht genau wusste, wie der Anforderung zu entsprechen war – übersandte der Magistrat am 2. September die Ansässigmachungsakte von Meyer an das Landgericht Erlangen und fügte hinzu, dass man keine Zweifel hinsichtlich seines Nahrungsstandes habe. Ein Dreivierteljahr später, am 5. Juli 1820, konnte Meyer dem Rechtsrat Hessel zwar seinen Militärentlassschein übergeben, nicht aber das Prüfungszeugnis der Kreisbauinspektion, obwohl er die Prüfung längst abgelegt hatte. Lediglich ein von ihm vorgelegtes Attest des Landgerichts vom Januar 1820 gab Aufschluss darüber, dass sich Meyer lt. Zeugnis vom 7. August 1819 „zu einem brauchbaren Maurermeister qualificirt“ habe, dass aber die Akten über seine Militärbefreiung mit dem Originalzeugnis an die Regierung des Rezatkreises abgegeben wurden. Da er trotz mehrfacher Nachfragen nichts erreichte, bat er den Stadtmagistrat diese Sache zu übernehmen. Noch am gleichen Tag ersuchte dieser das Landgericht Erlangen nicht nur um Übersendung des Prüfungszeugnisses, sondern auch um Rückgabe der zur Verfügung gestellten Ansässigmachungsakte. Es stellte sich heraus, dass inzwischen die Meyer’schen Militärbefreiungsakten vom kgl. Generalkommando Nürnberg nach München eingesandt worden waren. Schließlich trafen auch die zwei Zeugnisse am 6. August beim Fürther Magistrat ein.
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Am nächsten Tag beschloss der Stadtmagistrat, dass der Maurergeselle Meyer noch die gewöhnliche Meisterprobe zu bestehen habe und bestimmte den Maurermeister [[Johann Friedrich Kopp|Kopp]], die Aufgabe zu stellen und die Prüfung vorzunehmen. Kopp stellte dem Gernmeister Meyer am 19. August eine Entwurfsaufgabe für ein dreigädiges massives Gebäude mit besonderen Anforderungen, mit Schriftstück vom 14. September gab er sein Urteil über vorgelegten Grund- und Aufriss nebst Kostenanschlag  ab. Am Folgetag wurde das Meisterstück vor dem Stadtmagistrat verhandelt, anwesend waren neben Gernmeister und Aufgabensteller auch die Gewerbsvorsteher Blutharsch und Wunderlich. Gegen die von Kopp vorgebrachten Kritikpunkte verteidigte sich Meyer mit dem Hinweis, die genannten Mängel ergäben sich aus der Art der Aufgabenstellung; die Gewerbsvorsteher schlossen sich dieser Argumentation an und äußerten, sie selbst könnten gegen die Probearbeit nichts Wesentliches einwenden.
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Nun, am 19. September 1820, wurde ihm das Bürgerdekret ausgestellt, die Personalkonzession als Maurermeister erteilt sowie das Verehelichungszeugnis ausgefertigt. Dabei hatte Meyer neben 6 f. Einzugsgeld auch 2 f. 48 Xr. Feuereimerbeitrag an die Kommunalkasse zu entrichten. Zwei Tage später wurde er bei Anwesenheit von Rechtsrat Hessel und der Gewerbsvorsteher ins Meisterbuch eingetragen und zum Meister des hiesigen vereinten Maurer-, Zimmerer- und Pflasterergewerbes erklärt. Hierbei wurden ihm sein Meisterstück sowie Abschied und Militärentlassschein ausgehändigt.
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Schließlich stellte sich Wilhelm Meyer am 29. September 1820 in vollständiger Uniform und Waffen beim Oberst und Kommandeur des Landwehr-Infanterie-Regiments Schönwald vor und wurde bei der 3. Füsilier-Kompanie als Pionier einrangiert.<ref name="18/M 45"/>
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Meyer wurde nach wenigen Jahren (um 1823) selbst ein Vorsteher des Maurergewerbes. Später war er dabei hartnäckig bestrebt, seinem Stiefsohn [[Friedrich Schmidt]] auch das Meisterrecht zu verschaffen.
    
Wilhelm Meyer starb als Witwer im Alter von 40 Jahren im Haus Nr. 130.II, also im [[Langes Haus|Langen Haus]], an „Lungensucht“ (wohl Lungenentzündung).
 
Wilhelm Meyer starb als Witwer im Alter von 40 Jahren im Haus Nr. 130.II, also im [[Langes Haus|Langen Haus]], an „Lungensucht“ (wohl Lungenentzündung).
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