Teile des früheren Geschäftsbetriebs agieren rechtlich unabhängig bzw. selbstständig unter Verwendung des Namens Grundig (sowohl als Firmenname als auch als Produktmarkenbezeichnung), vgl. unten. | Teile des früheren Geschäftsbetriebs agieren rechtlich unabhängig bzw. selbstständig unter Verwendung des Namens Grundig (sowohl als Firmenname als auch als Produktmarkenbezeichnung), vgl. unten. |