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== Wahlanfechtung und Auflösung ==
 
== Wahlanfechtung und Auflösung ==
Nachdem den Fürther Block der Wiedereinzug [[1972]] in den [[Stadtrat]] nicht gelang, gab es die ersten Auflösungserscheinungen. Während einige Mitglieder die [[Stadtrat 1972 - 1978|Stadtratswahl]] vom [[11. Juni]] [[1972]] juristisch anfocht, wechselten die ersten Mitglieder des Vereins "die Seiten" und gingen zur [[FDP]], nicht ohne das die [[FDP]] diese aktiv "abgeworben" hätte<ref>Schreiben an einzelne Mitglieder des Fürther Block von der FDP, 31. Oktober 1972, 7. November 1972, 1. Dezember 1972</ref>. Die Anfechtung der Wahl wurde durch den Fürther Block vorallem damit begründete, dass im Stimmbezirk 11 (Süd-Westlicher Gartenbauverein in der Stettinger Straße 45) nicht alle Stimmen für den Fürther Block berücksichtigt wurden. Insbesondere die Stimmen der "''unverändert abgegebenen Stimmzettel''" (keine Abgabe von Einzelstimmen) wurden nach Ansicht des Vereins nicht bei der Stimmauswertung berücksichtigt<ref>Dr. Hans Maurus, Einschreiben an die Regierung von Mittelfranken, Schreiben vom 21. Juni 1972</ref>. Die Regierung von Mittelfranken bestätigte zwar die "''Verletzung der Wahlbestimmungen''" bei der Stimmabgabe im Stimmbezirk 11, wies aber im Schreiben vom [[9. Oktober]] [[1972]] die Klage ab. Die Begründung der Regierung Mittelfranken lautete, dass das "''Vergehen''" weder einen relevanten Einfluss auf das Gesamtergebnis der Wahlen noch auf die Sitzverteilung im [[Stadtrat]] gehabt hätte. Damit ist das Vergehen für die Gesamtwahl unbedeutet und somit wurde der Einspruch abgelehnt. Der Fürther Block verschwand nach der Kommunalwahl [[1972]] weitestgehend von der politischen Bühne.  
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Nachdem den Fürther Block der Wiedereinzug [[1972]] in den [[Stadtrat]] nicht gelang, gab es die ersten Auflösungserscheinungen. Während einige Mitglieder die [[Stadtrat 1972 - 1978|Stadtratswahl]] vom [[11. Juni]] [[1972]] juristisch anfocht, wechselten die ersten Mitglieder des Vereins "die Seiten" und gingen zur [[FDP]], nicht ohne das die [[FDP]] diese aktiv "abgeworben" hätte<ref>Schreiben an einzelne Mitglieder des Fürther Block von der FDP, 31. Oktober 1972, 7. November 1972, 1. Dezember 1972</ref>. Die Anfechtung der Wahl wurde durch den Fürther Block vorallem damit begründete, dass im Stimmbezirk 11 (Süd-Westlicher Gartenbauverein in der Stettinger Straße 45) nicht alle Stimmen für den Fürther Block berücksichtigt wurden. Insbesondere die Stimmen der "''unverändert abgegebenen Stimmzettel''" (keine Abgabe von Einzelstimmen) wurden nach Ansicht des Vereins nicht bei der Stimmauswertung berücksichtigt<ref>Dr. Hans Maurus, Einschreiben an die Regierung von Mittelfranken, Schreiben vom 21. Juni 1972</ref>. Die Regierung von Mittelfranken bestätigte zwar die "''Verletzung der Wahlbestimmungen''" bei der Stimmabgabe im Stimmbezirk 11, wies aber im Schreiben vom [[9. Oktober]] [[1972]] die Klage ab. Die Begründung der Regierung Mittelfranken lautete, dass das "''Vergehen''" weder einen relevanten Einfluss auf das Gesamtergebnis der Wahlen noch auf die Sitzverteilung im [[Stadtrat]] gehabt hätte<ref>Schreiben Regierung von Mittelfranken - Abteilungsdirektor Büttner; Ansbach, den 9. Oktober 1972, Bescheid und Begründung der Klageablehnung</ref>. Damit ist das Vergehen für die Gesamtwahl unbedeutet und somit wurde der Einspruch abgelehnt. Der Fürther Block verschwand nach der Kommunalwahl [[1972]] weitestgehend von der politischen Bühne.  
    
== Magnetschwebebahn statt U-Bahn ==
 
== Magnetschwebebahn statt U-Bahn ==
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