Am 22. Mai 1918 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern dem Stadtmagistrat Fürth mit, dass die Anordnung einer zwangsweisen Verwaltung des Grundbesitzes des amerikanischen Staatsangehörigen Gran in Aussicht genommen wurde. Zu diesem Zweck waren die Plannummern des Grundbesitzes zu melden und ein Verwalter vorzuschlagen, was seitens des Stadtmagistrats am 12. Juni pflichtgemäß erledigt wurde. Als Zwangsverwalter benannte man den Rechtsanwalt Dr. Julius Stein aus Fürth, der seine Kanzlei in der [[Schwabacher Straße 1]] hatte und in der Bahnhofstraße 8, der heutigen Gustav-Schickedanz-Straße 8, wohnte. | Am 22. Mai 1918 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern dem Stadtmagistrat Fürth mit, dass die Anordnung einer zwangsweisen Verwaltung des Grundbesitzes des amerikanischen Staatsangehörigen Gran in Aussicht genommen wurde. Zu diesem Zweck waren die Plannummern des Grundbesitzes zu melden und ein Verwalter vorzuschlagen, was seitens des Stadtmagistrats am 12. Juni pflichtgemäß erledigt wurde. Als Zwangsverwalter benannte man den Rechtsanwalt Dr. Julius Stein aus Fürth, der seine Kanzlei in der [[Schwabacher Straße 1]] hatte und in der Bahnhofstraße 8, der heutigen Gustav-Schickedanz-Straße 8, wohnte. |