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Am 22. Mai 1918 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern dem Stadtmagistrat Fürth mit, dass die Anordnung einer zwangsweisen Verwaltung des Grundbesitzes des amerikanischen Staatsangehörigen Gran in Aussicht genommen wurde. Zu diesem Zweck waren die Plannummern des Grundbesitzes zu melden und ein Verwalter vorzuschlagen, was seitens des Stadtmagistrats am 12. Juni pflichtgemäß erledigt wurde. Als Zwangsverwalter benannte man den Rechtsanwalt Dr. Julius Stein aus Fürth, der seine Kanzlei in der [[Schwabacher Straße 1]] hatte und in der Bahnhofstraße 8, der heutigen Gustav-Schickedanz-Straße 8, wohnte.
 
Am 22. Mai 1918 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern dem Stadtmagistrat Fürth mit, dass die Anordnung einer zwangsweisen Verwaltung des Grundbesitzes des amerikanischen Staatsangehörigen Gran in Aussicht genommen wurde. Zu diesem Zweck waren die Plannummern des Grundbesitzes zu melden und ein Verwalter vorzuschlagen, was seitens des Stadtmagistrats am 12. Juni pflichtgemäß erledigt wurde. Als Zwangsverwalter benannte man den Rechtsanwalt Dr. Julius Stein aus Fürth, der seine Kanzlei in der [[Schwabacher Straße 1]] hatte und in der Bahnhofstraße 8, der heutigen Gustav-Schickedanz-Straße 8, wohnte.
Dr. Stein erstellte am 21. August 1918 einen umfangreichen Bericht an das Bayerische Staatsministerium des Innern, auf dem die nachfolgende Aufstellung über Allein- und Miteigentum von Volkmar Gran fußt:
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Mit Entschließung des Kgl. Staatsministeriums des Innern vom 3. Juli 1918, Unterschrift [[wikipedia:Ludwig von Knözinger|von Knözinger]] wurde die Zwangsverwaltung des Grundbesitzes des amerikanischen Staatsangehörigen Georg Theodor Volkmar Gran auf Grundlage der Bundesratsverordnungen vom 26. November 1914<ref>Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1914, Nr. 104 - [https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/88/Deutsches_Reichsgesetzblatt_1914_104_487.png online]</ref> und 13. Dezember 1917<ref>Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1917, Nr. 215 - [https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/96/Deutsches_Reichsgesetzblatt_1917_215_1105.png online]</ref> angeordnet. Daraufhin erstellte Dr. Stein am 21. August 1918 einen umfangreichen Bericht an das Staatsministerium, auf dem die nachfolgende Aufstellung über Allein- und Miteigentum von Volkmar Gran fußt:
    
:'''Alleineigentum'''
 
:'''Alleineigentum'''
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