Der Stadtmagistrat erkundigte sich nun mit Schreiben vom 29. Dezember 1873 beim Bezirksamt Höchstadt/A., ob gegen das Gesuch des Zimmergesellen Bohn Versagensgründe im Sinne des Artikel 13 der Gemeindeordnung<ref>“Die Gemeindeordnung für die bayerischen Landestheile diesseits des Rheines vom 29. April 1869“, Artikel 13 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV014855074/ft/bsb10373808?page=20 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>bekannt seien. Der kgl. Bezirksamtmann Tettenhammer befragte den Bürgermeister Hubinger und erhielt die Auskunft, es seien keine Versagensgründe vorhanden, was Tettenhammer am 5. Januar 1874 dem Fürther Stadtmagistrat mitteilte. | Der Stadtmagistrat erkundigte sich nun mit Schreiben vom 29. Dezember 1873 beim Bezirksamt Höchstadt/A., ob gegen das Gesuch des Zimmergesellen Bohn Versagensgründe im Sinne des Artikel 13 der Gemeindeordnung<ref>“Die Gemeindeordnung für die bayerischen Landestheile diesseits des Rheines vom 29. April 1869“, Artikel 13 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV014855074/ft/bsb10373808?page=20 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>bekannt seien. Der kgl. Bezirksamtmann Tettenhammer befragte den Bürgermeister Hubinger und erhielt die Auskunft, es seien keine Versagensgründe vorhanden, was Tettenhammer am 5. Januar 1874 dem Fürther Stadtmagistrat mitteilte. |