Stadtwerdung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Wie Fürth 1806 bis 1818 verwaltet wurde, die Anerkennung als Stadt 1808 erhielt und ihr „eigentümliche Verhältnisse“ attestiert wurden.==
[[Bild:Gesetzblatt 1818 ABI 71.JPG|mini|right| Gesetzblatt für das Königreich Baiern vom 20. Mai 1818; mit diesem Gemeindeedikt wurde Fürth eine Stadt Erster Klasse.]]
Mit der neuen bayerischen Verfassung vom [[26. Mai]] [[1818]] wurde Fürth zur Stadt erhoben. Dabei wurden ihr auch die '''[[Wikipedia:Stadtrecht|Stadtrechte]]''' verliehen. Diese unterscheiden sich je nach geltendem Rechtsbezirk und beschränken sich im Wesentlichen auf das Recht, die Bezeichnung ''Stadt'' zu führen. <ref>{{Quelle Wikipedia|Stadtrecht}}</ref>


Als 1807 Johann Gottfried Eger sein erstes Adressbuch der Königlich Baierischen Stadt Fürth verfasste und Friedrich Korn es herausgab, hielt er in der Liste der Volkszahl bei Schluss des Jahres 1807 fest: „3.172 Familien und 12.705 Seelen“.
== Überblick über die Entwicklung zur Stadt ==
Das nächste Adressbuch 1819 von Eger – in Nürnberg bei Riegel und Wießner herausgegebene Taschen- und Adress-Handbuch – mit einer Chronik nennt eine Wohnbevölkerung in Fürth nach neuester Volkszählung von 12.942 Seelen bei 3,347 Familien.  
Die Stadterhebung vollzog sich in drei Etappen. Am Samstag, den [[24. September]] [[1808]], wurde Fürth zur „Stadt Zweiter Klasse“ erhoben. Damit verbunden war eine eigene Verwaltung, legitimiert durch königlich-bayerische Staatsbeamte unter Leitung des Polizeikommissärs [[Johann Georg Faber]]. Die nächste Etappe vollzog sich am [[1. Oktober]] [[1810]] unter Mitwirkung eines [[Munizipalrat]]s aus fünf Bürgern bei der Verwaltung der Stadt. Die „Municipal-Commune Fürth“ war damit formiert. Es gab neun Stadtviertel mit je einem Viertelmeister, vier Walddeputierte und weitere aus der Kämmereikasse besoldete Personen mit gemeindlichen Funktionen. Ein Kommunaladministrator (Advokat [[Konrad Zimmermann]]) fungierte als [[Stadtkämmerer]] und brachte Ordnung in das bisher desolate Finanzwesen. Die letzte Etappe der Stadterhebung fand im Jahr [[1818]] statt, als Fürth zur „Stadt Erster Klasse“ ernannt wurde. Damit hatte die Stadt eine eigene Stadtverwaltung unter Leitung von zwei [[Bürgermeister]]n, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines [[Stadtwappen]]s.  
Eine große Zunahme war das nicht. Die Zahl der Gebäude belief sich nun auf 1224, nämlich 586 Haupthäuser und 638 Nebenhäuser, Hofgebäude und Scheunen.
Eger vermerkt: „Fleiß und reger Betrieb sind vorzügliche Eigenschaften der hiesigen Künstler, Fabrikanten und Handwerker, die einen großen Teil der Einwohner ausmachen.
Aufgeführt ist die Organisation der Polizeidirektion ab Juni 1806, die Anstellung des Polizeipersonals und deren Instruktion. Es folgt der Verwaltungsrat Fürth (als gemeindliche Vertretung), dessen Einrichtung und Personal.  


Lang (als beauftragter Kommissar aus Ansbach), Schreiben vom 20. Juli 1806:
== Die Geschichte der Stadterhebung ==
„Durch mein dem Polizeidirektorio vorgewiesenes Commissorium [Auftragsschreiben] vom 18. des Monats bin ich von dem Königlichen Generalkommissariat in Franken beauftragt, die Einleitung zu treffen, um die Polizei von der Städtischen Kameralverwaltung zu trennen und dem Orte Fürth die in den übrigen Königlichen Baierischen Staaten vorgeschriebene Munizipal-Verfassung zu geben. Indem nun hierüber auf meine angestellten Untersuchungen die definitiven Entscheiden des Königlichen Generalkommissariats zu erwarten sind, sehe ich mich veranlasst, einstweilen folgende provisorische Verfügungen zu treffen:
=== Vorgeschichte bis 1806 ===
1. Die Firma Polizeikommission cessiert [endet] nunmehr gänzlich und tritt an die Stelle derselben in Polizeigegenständen die Polizeidirektion, welche bis zur definitiven Anstellung Herr Assessor Wurm selbständig, ohne kollegialische Einwirkung, auf eigene Responsibilität, mit Beiziehung folgender lediglich unter seiner Direktion stehenden Personen zu besorgen hat,
Bis in das späte 18. Jahrhundert war der ''Marktflecken Fürth'' unter der Verwaltung von drei Herren gestanden, der sog [[Dreiherrschaft]]. Die Verwaltung für die [[Markgraftum Brandenburg-Ansbach|Ansbacher]] Untertanen geschah im [[Geleitshaus]] an der unteren [[Königstraße]] (seinerzeit hieß sie „Frankfurter Straße“). Für die [[Bistum Bamberg|Bamberger]] Untertanen in Fürth war das Dompropsteiliche [[Bambergisches Amtshaus|Amtshaus]] zuständig, welches am [[Marktplatz]], Ecke [[Gustavstraße]] (seinerzeit noch „Bauerngasse“) steht. Außerdem wohnten etliche Fürther Untertanen in Häusern, die [[Nürnberg|Nürnberger]] Korporationen und Familien gehörten und an die sie somit den Zins zu zahlen hatten. Als Gemeindevorsteher gab es drei dompröpstische, drei Nürnberger und zwei Ansbachische Bürgermeister.  
a) des Assessors von Stutterheim als Assistenten, Expedienten, Registranten, Kontrolleur, Commissär, nachdem ihn der Direktor nach Umständen zu beauftragen für dienlich erachtet,
b) des Rendanten Eger, als Rendanten, Sekretär, Quartiers-Kommissär, nach Ermessen des Dirigenten,
c) des Polizei-Inspektions-Assistenten Becker,
d) des Polizei-Inspektions-Assistenten Kern,
e) des Kopisten John mit einem Gulden täglich
f) des Kopisten Waldhelm mit 30 Kreuzer vor der Hand
g) des Polizeidieners Doebel
h) und des Polizeidieners Weiher.
Über die Beschäftigung des Sekretär Schönwald nach dessen erledigter Distriktsvorsteher-Stelle, des Inspektor Stübner und des Botenmeisters Klug wird seinerzeit weitere Verfügung erfolgen.


2. Neben der Polizeidirektion besteht ein Verwaltungsrat, der in kollegialer Form alle Dekreturen über Einnahme und Ausgabe bei der Kämmerei sowie das Rechnungs- und Kassenwesen derselben, die Ausschläge und Beiträge zu den Gemeinde-Ausgaben, die Verwaltung der Waag-, Pflaster- und Brückengelder, die Verpachtung oder Benutzung der Gemeindegrundstücke, des Gemeindewaldes, den Verkauf der Gemeindegüter, das öffentliche Bauwesen, Anschaffung der Feuerlöschgeräte, die Besoldung der Gemeinde-Diener, die Unterhaltung und ökonomische Einrichtung des Spital- und Armenhauses, die durch die Militär-Einquartierung verursachten Fournitionen, Kapialaufnahmen – sowie überhaupt alles das zu besorgen hat, was auf das Eigentum der Stadt, dessen Benutzung und die darauf begründete Verbindlichkeiten Bezug hat.
[[Bild:Carl August v Hardenberg.jpg|mini|right| Carl August v Hardenberg]]
Dagegen ist sich in Gegenstände der Polizei nicht einzumischen.
Als Fürth [[1792]] unter [[Königreich Preußen|preußische]] Herrschaft geriet und [[Karl August von Hardenberg|Hardenberg]] die konkurrierenden Herrschaften Zug um Zug zurückdrängte, kam es erstmals zu einer einheitlichen Verwaltung in einem geschlossenen Territorium mit einer Landeshoheit. Nach [[1796]] gab es keine unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten von grundherrschaftlichen Verbänden mehr. Stattdessen war eine ''flächenhafte Hoheit'' geschaffen worden. Die gemeindliche Verwaltung durch acht [[Bürgermeister]] endete [[1799]]. Die jährlichen Neuwahlen der Bürgermeister, zuletzt durchgeführt im Dezember [[1798]], setzte Ansbach durch Anweisung vom [[1. Juni]] [[1799]] aus. Als Begründung wurde angeführt, ''das gemeindliche Rechnungswesen solle erst geordnet werden''.
Diesen Verwaltungsrat haben einstweilen provisorisch zu formieren:
a) Der Assessor und Syndikus Korte als erster Vorsitzender Verwaltungsrat.
b) Der Assessor Ritter, der sich hauptsächlich Referats in allen Etats und Kassensachen zu unterziehen, auch die Kassen-Kuratel zu übernehmen hat.
c) Der Rendant Spanner als Stadtkämmerer,
d) Der Kontrolleur Löhe,
e) Der Gemeinde-Deputierte Schneider,
f) Der Gemeinde-Deputierte Schröder.
Sodann der Registrator, Expedient und Kopist Registrator Jahreyßen und Rohrweger und Hofmann als Gemeindediener.
Das Lokal des Gemeinderates ist im Erdgeschoss des Amtshauses.
Die Instruktion für die Gemeinde-Deputierten vom XX [Nbr.] 1800 als hiermit nicht anwendbar ist dadurch sistiert [eingestellt]. Annahme und Entlassung der Viertelmeister aber hat lediglich vom Polizeidirektorio abzuhängen.  


Da aber nach der Generalverordnung aus München den 31. Xbr. 1802 dem Verwaltungsrat ein beständiger Kommissär beizuordnen, dessen Bestimmung es ist, sich von allen Verwaltungszweigen die genaueste Kenntnis zu verschaffen, auf Ordnung in denselben zu halten und zu wachen, dass die Befehle der Regierung vollzogen, und nichts verfügt oder unternommen werde, was dem wahren Besten der Gemeinde oder den allgemeinen Anordnungen zuwiderläuft, so wird zu Verwesung dieser Stadtkommissär-Stelle provisorisch ebenfalls der Herr Polizeidirigent Wurm ernannt, und hat derselbe nach ausdrücklicher Vorschrift der Verwendung vom 31. Xbr. 1802 mit dem dieser Funktion zukommenden Vorzug nach Tunlichkeit den Sitzungen des Verwaltungsrates entweder mit beizuwohnen, oder doch wenigstens die Beschlüsse und Konzepte sich zur Unterschrift vorlegen zu lassen, und diejenigen, bei denen er Anstand findet, noch einmal zum Vortrag bringen zu lassen, oder sofern keine Gefahr auf dem Verzug haftet, welcher eine Berichterstattung an die höhere Behörde zu veranlassen.
Ab [[1800]] gab es neben der kgl. preußischen Polizeikommission eine ''Gemeindedeputation''. Engagierte und sozial eingestellte Fürther Bürger kümmerten sich um den Feuerschutz bzw. Löschanstalten, um die Anlegung eines neuen gemeindlichen [[Friedhof|Friedhofs]] (an Stelle des überfüllten kirchlichen um die [[Kirche St. Michael|St. Michaelskirche]]). Sie gründen eine [[Armenversorgung|Privat-Armen-Anstalt]] und eine [[Aussteuerungs-Anstalt|Aussteuerungsanstalt]]. Und Bürger stellten sich als Viertelmeister zur Verfügung, als der Ort in zunächst acht Viertel eingeteilt wurde. Sie überwachten die neu hinzugekommenen und die wegziehenden Personen, wussten somit Bescheid über die Bewohner in ihrem Viertel. So kannten sie die Hausbesitzer und die Mietsbewohner, die ihre Abgaben an die Gemeindekasse zu leisten hatten. Dabei halfen sie mit, die nötigen Einnahmen zu vermehren, damit eine kommunale Administration auch finanziell verkraftet werden konnte.


Diese Verfügung ist nunmehr den betreffenden Personen sofort bekannt zu machen und in Vollzug zu setzen, der Königlichen Kammer in Ansbach Abschrift hiervon einzusenden, wohin auch die über die detaillierte Ausführung sich ergebenden einzelnen Anstände zu berichten, und die weiteren sonstigen Anträge zu machen sind.
Die neuen ''Gemeindevorsteher'' arbeiteten mit den staatlichen Beamten im neuen ''herrschaftlichen'' Gebäude, an Stelle des ehemaligen Geleitsamtes an der unteren Königstraße, zusammen. Die dort Tätigen wurden dann [[1806]] meist in bayerische Dienste übernommen.  
Fürth, den 20. Juli 1806
Von Kommissions wegen
Lang.  


Am 21. Juli 1806 instruierte der eingesetzte Polizeidirektor Wurm die Gemeindedeputierten und Viertelmeister in Gegenwart des Syndikus Korte und Assessors Ritter von der Langschen Verfügung. In seinem Protokoll vermerkte er, dass sie von der Zweckmäßigkeit der provisorischen Einrichtung überzeugt waren und erkannten darin mit dem tiefsten Dank einen Beweis der allergnädigsten Fürsorge seiner königlichen Majestät für das Beste der hiesigen Stadt.
Eine gerichtliche Bekanntmachung vom [[7. November]] [[1804]] wurde erstmals vom ''Stadtgericht Fürth'' herausgegeben. Eine förmliche Genehmigung zur Führung dieses neuen Namens erteilte Ansbach aber nicht. Im Schriftverkehr der Aufsichtsbehörden war nach wie vor die Rede von ''Königlich Preußische Justiz-Kommission'' in Fürth. Trotzdem war dieser „eigenmächtige“ Schritt der Fürther Justizbehörde wichtig für die Entwicklung zur Stadt. Es gab nun ein einheitliches Justizwesen und eine einheitliche Verwaltung mit einer [[Polizei|Polizeibehörde]] und deren Leiter zeigten sich selbstbewusst.
Dies waren die Gemeindedeputierten Conrad, Bald, Barthel, Eckert und Humbser, denen Wurm für ihr Wirken seit 6 Jahren seine Zufriedenheit aussprach. Barthel wurde angewiesen, die von ihm geführte Wachtgelder-Kasse an den Verwaltungsrat abzugeben; Schröder habe die Wald-Rechnung dem Stadtkämmerer zu übergeben. Dem Syndikus Korte wurde anheim gegeben, als Erster Vorsitzender Verwaltungsrat sowohl für die Einrichtung des angewiesenen Lokals, als auch für die Geschäftsverteilung und kollegialische Organisation dieses Verwaltungsrats zu sorgen und sich nach der vorliegenden Instruktion, wovon Abschrift hinausgegeben wurde, zu be... [unleserlich].
In Ansehung der zwischen der Polizeidirektion und dem Gemeinderat künftig bestehenden Verhältnisse wurde beschlossen, dass solche Geschäfte, wobei der Gemeinderat interessiert ist, z. B. Bürger-… durch den Stadtkommissär zur Kenntnis des Verwaltungsrats gebracht werden würden.
Das Protokoll ist von allen Teilnehmern der Sitzung unterschrieben worden.
Korte, Ritter, Schneider, Schröder, Barthel, Bald, Löhe, Conrad, Humbser, Spanner, Eckart, Ebersberger, Fensel, Pistert, Baumeister, Mausel, Reuter, Hirschmann.
Wurm.


Im Adressbuch von 1807 nennt Eger:
Immer mehr wirkten sich nun die Kriegszüge Napoleons auch in Franken aus. Der Bayerische Kurfürst, der sich auf die Seite Napoleons gestellt hatte, war [[1806]] zum König erhoben worden. Am [[15. Dezember]] [[1805]] hatte Preußen im ''Vertrag von Schönbrunn'' auf französischen Druck hin das Fürstentum Ansbach an Bayern abtreten müssen. Der Einzug der Franzosen in Fürth erfolgte am [[24. Februar]] [[1806]] unter dem Oberbefehl des Generals Drouet. Fürth blieb bis Ende September besetzt.
Bei dem Verwaltungsrat: 1 Vorsitzender Rat, 1 Zweiter Rat und Assessor, 1 Kammerei-Rendant und Gemeindedeputierter, 1 Kontrolleur und Gemeindedeputierter, 2 Gemeindedeputierte, 1 Registrator, Expedient und Kopist, 2 Gemeindediener.   
Bei der Gemeinde: 9 Viertelmeister, 3 Walddeputierte, 1 Waldförster, 1 Wachtschreiber, 3 Nachtwächter, 8 Stillwächter, 1 Flurer, 1 Gassenvoigt.
Als Geschäftshaus des Verwaltungsrats und Kammeramts fungiert Gebäude Nr. 222, das ehemalige Domprobsteiliche Amtshaus.
Die Häuser Nr. 415 und 416 gehörten Spanner, Andreas, Stadt-Kämmerei-Rendant beim Verwaltungsrat und Wirt zum Goldnen Engel.
Korte, Christian Friedrich Franz, Vorsitzender Verwaltungsrat, Stadtgerichts-Assessor und Konsulent bei der Königlichen Banko ist bei Haus Nr. 532 aufgeführt. Haupthäuser gab es seinerzeit 570.


Akteninhalt von Fach 144 Nr. 1:
=== Fürth wird Stadt ===
Blätter 1-2 – Protokoll 24.7.1806 wg. der künftigen Verhältnisse Polizeidirektion und Verwaltungsrat
Die staatliche Gemeindepolitik in Bayern ab 1806 durch den Freiherrn von Montgelas erfolgte nach französischem Muster und blieb zentralistisch und selbstverwaltungsfeindlich ausgerichtet. Die bisherige Polizeikommission endete im Juli 1806. An ihre Stelle trat die Polizeidirektion. Daneben wurde ab 1806 ein provisorischer Verwaltungsrat für die gemeindlichen Angelegenheiten eingesetzt. Sein Lokal waren zwei Räume im Erdgeschoss des [[Bambergisches Amtshaus|Amtshauses]] [[Gustavstraße 65]] an der Ecke zum Marktplatz ([[Grüner Markt]]).  
Bl. 3-4 – Kopie der Anordnung des Ansbacher Kommissärs Lang vom 20.7.1806 wg. der einstweilen provisorischen Formierung des Verwaltungsrats (Vorsitz und Geschäftsleitung durch den Polizeiassessor und Syndikus Korte).
Bl. 5-8 – Verfügung Korte vom 27.7.1806, , über die Einrichtung des Verwaltungsrats, Inventar und Personal sowie Geschäftsgang. Aufgelistet werden 30 Akten, die in einer Registratur dem Verwaltungsrat zur Verfügung stehen. 
Schreiben des Stadtgerichts, Huber, vom 9.8.1806 wg. gemeindlichem Saalbuch, das der Behörde zur Einsicht vorzulegen ist (durch Rendant Spanner).
Bl. 12 - Schreiben vom 18. … 1806 wg. Gemeindediener, unterzeichnet von Wurm, Korte, Schneider, Schröder, …? , Löhe.
Bl. 13 – 25.9.1806, Vermerk Ritter an Korte, unerledigte Sachen
Bl. 14, 15 – Schreiben des Johann Wilhelm Pacius, Deberndorf, vom 28.9.1806, Antrag auf Übertragung der Registratur- und Kopisten-Stelle; Anlage 1 Zeugnis
Bl. 16 Aktenvermerk 30.9.1806
Bl. 17 Aktenvermerk 25.10.1806 wg. zwei Barrieren
Bl. 18 – 8.11.1806, Abstellung Polizeidiener
Bl. 19, 20 – Anlage zu Bl. 18 (Schreiben des Döbel vom 19.6.1801)
Bl. 21 – Schreiben des Jahreisen wg. seiner Besoldung als Controlleur
Bl. 22 – 30.12.1806, Vorsprache Gemeindediener Pfeiffer wg. Remuneration außer seiner Besoldung
Bl. 23 – 29.12.1806, Schreiben der Ansbacher Kriegs- und Domänenkammer, Thürheim – wg. der Funktionen des Doebel, er wird der Polizeidirektion beigegeben (keine definitive Anstellung).
Bl. 24, 25 – 24.1.1807, Eintreibung der rückständigen Gefälle durch Polizeidiener Doebel
Bl. 26 – 20.1.1807, Schreiben aus Ansbach, General-Landes-Commissariat als Pronzial-Etats-Kuratel (Unterschriften Thörheim und Kracker) wg. Anfertigung eines General-Tableaus bzw. Nachweisung über die Dienstverträge.
Bl. 27, 28 – Muster der Nachweisung
Bl. 29-34 – 25.1.1807, Nachweisung über den Dienstertrag bei dem Verwaltungs-Rat zu Fürth angestellten Personal (deren Einkommen aus welcher Kasse)
Erfasst sind 1. Korte Friedrich Franz Christian – Erster Verwaltungsrat und Assessor beim Stadtgericht, 2. Ritter Friedrich Gottlieb, zweiter Verwaltungsrat und Kommunal-Amts-Verweser sowie Polizei-Commissions-Assessor, Die 4 Gemeinde-Deputierten 3. Spanner Johann Andreas zugleich Kämmerei-Rendant, 4. Schneider Johann Friedrich, 5. Schröder Friedrich, 6. Löhe Johann, 7. Jahreyßen Carl Maximilian Wilhelm – Registrator, Expedient, … und Kopist.
Die Gemeinde-Diener 8. Rohrweger Johann Valentin, 9. Pfeiffer Johann, 10. Weier Johann Nicolaus (ist aber gegenwärtig gegen Diäten in Nürnberg bei dortiger Polizeidirektion; 10. Bischoff – Rektor und Magister, 12. Pez – Doktor, als Gemeinde-Arzt und … / Die Viertelmeister. 13. Baumeister Joh. Konrad, 14. Schumacher Johann Leonhard, 15. Moßner Joh. Georg, 16. Pfister, 17. Fensel Konrad,
18. Hirschmann, 19. Ebersberger Johann Friedrich, 20. Lochner Johann Nicolaus, Waldförster.
Die Walddeputierten: 21. Fuchs Thomas, 22. Rießner Johann Adam, 23. Lederer Georg Friedrich, 24. Heider.
Wachtschreiber – aus der Wachtgelder-Kasse; Almosen-Einsammeln (aus der Almosenkasse).
Nachtwächter: 25. Spanner, 26. Herrmann, 27. Nagel.
Gemeindeschäfer 28. Burkert.
Der Rind- und Schafhirte Stahl.
Der … und Gänshirt Eichler.
Bl. 35 – Schreiben 8.2.1807, Ansbach Kgl. Bayer. Kriegs- und Domainen-Kammer Thürheim, wg. Beschwerde Doebel wg. entzogener Exekutionsgebühren.
Bl. 36 – Vermerk Jahreißen 10.3.1807 ad acta-Verfügung.
Bl. 37 – 8.4.1807 v. Seefried, Assessor, Aufforderung an die Mitglieder des Verwaltungsrats (seit 20. Mai 1806) am 9.5.1807 vormittags und nachmittags bei ihm zu erscheinen.
Bl. 38 – 8.4.1807, Einladung zu einer außerordentliche Sitzung am 10.5.1807 über die Organisation der Munizipal-Verfassung.
Bl. 39 – Anordnung v. Seefried über Tableau-Ergänzung zum Personal, das aus der Kämmerei besoldet wird.
Bl. 40-43 – Korte am 10.4.1807, Ausführungen zur Frage, woher die Kosten zur Munizipalitäts-Verfassung genommen werden sollen.
Bl. 44 – Ausstattung des Sessionszimmers  (Lokal des Verwaltungsrats)
Bl. 45 – Niederschrift über einen Antrag
Bl. 46 – Niederschrift über einen Antrag
Bl. 47 – Antrag an den Verwaltungsrat, Antragsteller Spanner wg. Kämmerei-Rechnungen 1804/05 und 1805/06
Bl. 48 – ärztliches Attest für Registrator Jahreißen
Bl. 49 – auszuzahlende Besoldungen; Verfügung vom 17.9.1807, Kammer-Amt (Ritter)
Bl. 50 – Stadtgericht (Huber) an den Verw.rat wg. Einbehaltung von 4 Gulden, die der Flurer Hofmann noch schuldet (Abzug vom Gehalt)
Bl. 51 – Entgegnung Stadtgericht in vorstehender Sache
Bl. 52 – Erneutes Schreiben vom 6.2.1808
Bl. 53 – Generalkommissariat des Pegnitzkreises vom 11.10.1808: Polizeikommissär Faber hat die Funktionen seines Vorgängers Freiherr von Pöllnitz zu übernehmen.
Bl. 54 – Faber an den Verwaltungsrat, Einladung zu Beratungen
Bl. 55 – Kopie von Blatt 53
Bl. 56 – zum Etat 1809/10 bessere Ordnung in den Verwaltungsgeschäften einzuführen; Verfügungen über die künftige Rechnungslegung (Anweisungen an Stadtkämmerer Spanner); Faber am 6.10.1809.
Bl. 57-59 – Abschluss der Kämmerei-Rechnung 1805/06 am 19.9.1809 durch Jahreißen, zur Vorlegung an das Kommunal-Kuratel.
Bl. 60-63 – *) Bericht Faber vom 19.12.1809 an das Generalkommissariat als Kommunalkuratel über Kassenführung und Rechnungswesen (ausführlich siehe unten!).
Bl. 64 – Kopie des Schreibens der Finanz-Direktion vom 12.11.1809 über einen Unterstützungsbeitrag an Jahreysen.
Bl. 65 – Faber am 15.11.1809 wg. Jahreysen
Bl. 66 – **) Generalkommissariat des Pegnitz-Kreises als Kommunal-Kuratel, Beschluss vom 29.11.1809
Bl. 67-69 – Eröffnung des Beschlusses an Spanner, Loehe, Jahreysen, Schneider, Schröder, Rießner, Lederer. Löhe vermerkt handschriftlich:
Die Entledigung der Stelle eines Mitglieds des bisherigen Verwaltungsrats unterziehen mit aller Vergnügen. Löhe.
Bl. 70-73 – Faber berichtet an das Generalkommissariat zur Verwaltung des Kommunalvermögens.


Bedingt durch die sehr schlechte wirtschaftliche Lage, fand es bei der Bevölkerung kaum Beachtung, dass Fürth zwei Jahre nach dem Übergang an Bayern endlich eine Stadt wurde. Zwar fehlten die für eine Stadt üblichen Mauern, aber längst hatte Fürth durch seine wirtschaftliche Stärke und die damit verbundene Bevölkerungszunahme die Funktion einer Stadt erreicht. Fürth wurde Stadt ohne feierliche Stadterhebung, nur durch das ''Edikt über das Gemeindewesen'', das den Städten in Bayern eine Munizipal-(Stadt-)Verfassung gab.)<ref>Barbara Ohm: ''1818 - ein wichtiges Jahr für Fürth. die Ereignisse, ihre Ursachen und Auswirkungen''. In: [[Fürther Geschichtsblätter]], 2/2018, S. 36</ref>
Durch eine Instruktion vom [[17. Juli]] [[1808]] gab es ab Oktober neue General-Kreis-Kommissariate. Fürth wurde in den ''Pegnitz-Kreis'' eingegliedert und unterstand einem Generalkommissär (Graf Thürheim) in Nürnberg. Ab [[1. Oktober]] [[1808]] gab es 15 so genannte Fluss-Kreise. Diese Einteilung wurde [[1810]] rückgängig gemacht. Die Kreisregierung des neu gebildeten ''Rezat-Kreises'' (die spätere ''Regierung von Mittelfranken'') hatte nun ihren Sitz in Ansbach. Fürth war ihr unmittelbar zugeordnet. Im ''Organischen Edikt über die Bildung der Gemeinden'' vom [[28. Juli]] [[1808]] wurden allgemeine Grundsätze zur Bildung der Gemeinden aufgestellt. Sie standen aber als Korporationen unter der Kuratel (Vormundschaft/weitgehenden Aufsicht) des Staates.


*) Bericht Faber vom 19.12.1809 an das Königlich Bayerische Generalkommissariat über den im Juli 1806 eingesetzten Verwaltungsrat und der notwendigen jetzt einstweiligen besseren Einrichtung der Kassenführung und des Rechnungswesens bei der hiesigen Kämmerei:
In der Instruktion (Verordnung) der Polizei-Direktionen in den Städten vom [[24. September]] [[1808]] (Regierungsblatt 1808 S. 2510) wurde '''Fürth als Stadt''' genannt und so offiziell anerkannt. Fürth wurde den ''Städten zweiter Klasse'' zugeordnet. Die Einteilung der Städte in drei Klassen hatte nur Bedeutung für die Gehälter und die Anzahl der staatlichen Beamten. Städte der ersten Klasse waren die mit über 20.000 Einwohnern (München, Augsburg und Nürnberg). Der Leiter der Verwaltung erhielt dort den Titel eines ''Polizeidirektors''. In den Städten der zweiten Klasse mit mehr als 10.000 Einwohnern leitete ein ''Polizeikommissär'' die Verwaltung. Dazu zählte Fürth mit 12.707 Einwohnern (später auf 12.310 berichtigt). Der [[Polizeidirektor]] bzw. der Polizeikommissär vertrat in den Städten zugleich die Stelle des Gemeindevorstehers. Er berief und dirigierte den [[Munizipalrat]], dem die gemeindlichen Gegenstände zur Beratung vorzulegen waren. Den Posten des Polizeikommissärs in Fürth erhielt Johann Georg Faber, angestellt ab [[8. September]] [[1808]]. Er leitete die Fürther Verwaltung bis [[1818]]. Untere Gerichtsbehörde wurde das [[Amtsgericht|Stadtgericht Fürth]]. Als staatliche Finanzbehörde fungierte das Rentamt Fürth.  
Es konnte die mit der vorläufigen Organisation verbundene Absicht niemals ganz erreicht werden, denn obgleich der Stadtkämmerer Spanner als ein redlicher und sicherer – auch im Schreiben und Rechnen ziemlich geübter Mann zu Besorgung der Geldeinnahmen und Ausgaben ganz qualifiziert ist, so fehlen ihm doch die übrigen zur Führung einer ordentlichen Administration und eines systematischen Rechnungswesens erforderlichen Kenntnisse. Dagegen hat der Kontrolleur Löhe, der ohnehin in Ansehung seiner Dienstobliegenheiten niemals mit einer Instruktion versehen worden ist, seiner Funktions-Incumbenz lediglich auf die Attestation der Ausgabebelege eingeschränkt, niemals aber ein Kontrollbuch oder Manual angelegt und geführt.
Der Registrator Jahreyßen war es also, der sich seit 1803 der Rechnungsfertigung und der sämtlichen Schreibereien bei der hiesigen Kämmerei gegen äußerst geringe Belohnung, auch verschiedenen anderen nützlich Recherchen und Arbeiten ganz unentgeltlich, bloß aus Neigung für das Rechnungs- und Administrationsgeschäfte und in der Absicht unterzog, sich dadurch Verdienst und Anspruch auf Beförderung besonders bei der bevorstehenden Organisation des Kommunalwesens zu erwerben. Ihm und seinen Bemühungen ist es also hauptsächlich zu verdanken, dass das seit 1800 in Unordnung und Rückstand geratene Rechnungswesen bei der Kämmerei wenigstens soweit wieder in Ordnung gebracht und erhalten wurde, dass nunmehr die rückständigen Kämmerei-Rechnungen bis zum Etatsjahr 1805/06 inclusive gelegt sind.
Dem Stadtkämmerer Spanner kann jedoch die Belohnung des Jahreyßen aus eigenen Mitteln mit Billigkeit nicht zugemutet werden. Dem sein ganzer Gehalt beträgt bekanntlich jährlich nicht mehr als 100 Gulden, wodurch seine mit der Einnahme- und Ausgabe von jährlich wenigstens 10.000 Gulden in meist geringen Posten verknüpfte Bemühung bei weitem nicht belohnt ist, und es würde sich auch schwerlich jemand finden, der um diesen geringen Betrag nur die Geldeinnahmen und Ausgaben geschweige erst die jährliche Fertigung der Kämmerei-Rechnung und die Besorgung der übrigen dabei vorkommenden Schreibereien zu übernehmen geneigt wäre. Es sind indes noch 3 Kämmerei-Rechnungen, nämlich pro 1806/07, 1807/08 und 1808/09 rückständig, deren ungesäumte Herstellung erforderlich und von einem königlichen Generalkommissariat ernstlichst befohlen ist. Die Beantwortung der Revisionsnotaten über diese und die vorhergehenden dengleichen Rechnungen erfordert ebenfalls einen Rechnungs-Verständigen und einen Mann, der von dem hiesigen Kämmereiwesen schon hinlängliche Kenntnisse besitzt.  
Überdies ist zur Herstellung vollständiger Ordnung und besonders zu desto genauerer und schleuniger Anfertigung der einzusendenden Quartalsextrakte die Anlegung und Führung eines Manuals unumgänglich notwendig, wozu sich jedoch der Kontrolleur Löhe wegen seiner Handlungsgeschäfte und wegen der unbedeutenden Bedeutung von 15 fl. … die er als Kontrolleur genießt, weder gebrauchen lassen kann, noch will.
Der Registrator Jahreyßen wäre jedoch geneigt, alle diese Arbeiten gegen Bewilligung eines verhältnismäßigen Gehalts so lange zu übernehmen, bis das Kämmerei-Rechnungswesen aufs Laufende gebracht und ein der Sache gewachsener anderer Kämmerei-Rendant bestellt sein wird. Dieser Gehalt würde am längsten und zweckmäßigsten auf folgende Art geschöpft werden können, wenn nämlich für die Administration des gemeindlichen Vermögens von der ganzen Einnahme der Kämmereikasse 4 Prozente bewilligt und dem Jahreyßen als Kontrolleur, Rechnungsfertiger und Expedient zur Belohnung zugebilligt würden. Angenommen, dass sich diese Einnahme auf jährlich 10.000 bis 20.000 G. beliefe; so würde also die ganze Tantieme zu 4 Prozent zwischen 400 und 500 (…) betragen, folglich der Jahreyßen mit Einrechnung derjenigen 100 (….) Besoldung die ihm seit 1805 aus der Kämmereikasse bereits bewilligt sind, gegen 600 (…) zu stehen kommen, womit er sodann als verheirateter Mann notdürftig leben könnte.
Sollte dem Jahreyßen aus denjenigen 300 (…), welche er aus den Staatskassen unter dem Ktel-fixer-Diäten bis zum 16. April d. J. zu beziehen hatte, ein Quieszenz-Gehalt noch reguliert werden, so könnte, soviel als dieser beträgt, an jenen Prozenten gekürzt und für die Kämmerei zu gut gerechnet werden, sowie auch derjenigen 15 fl. rft., welche der Gemeindedeputierte Löhe bisher als Kontrolleur zu beziehen hatte, vom 1. Oktober des Jahres an, der Kämmerei zu gut kommen und derselbe nicht mehr als 25 fl. in der Eigenschaft eines Verwaltungsrats zu beziehen hätte.  
Da die Einkünfte der … nicht so beträchtlich sind, dass sie die Ansetzung eines eigenen sehr kostspieligen Administrators zuließen, so dürfte es wohl am zweckmäßigsten und für das Beste der Kämmerei am zuträglichsten sein, wenn künftig ein angesehener, durch Grundbesitzungen hinlänglich sicherer und mit dem Rechnungswesen vertrauter Bürger der Stadt als Kämmerei-Rendant aufgestellt werde, da die eigentliche Verwaltung des Gemeindevermögens doch durch den Polizeibeamten unter Beirat des Munizipalrat besorgt werden muss, wie solches die §§ 28 und 29 der Instruktion vom 24. September vorigen Jahres vorschreiben.
Man wird deshalb auch seinerzeit pflichtmäßig Vorschläge zu machen nicht verfehlen.
Gegenwärtig aber wird submissest darauf angetragen, dass der Vorschlag wegen Belohnung des Jahreyßen für seine bei der Kämmerei bereits geleisteten und künftig zu leistenden Dienste gnädig genehmigt und die Auszahlung der treffenden Tantieme vom 16. April laufenden Jahres alsbaldig verfügt werden möchte, da derselbe seitdem ohne alle Einnahme ist und es ihm folglich sehr kümmerlich ergeht.  
Das unterzeichnete Polizeikommssariat darf hoffen, dass sich der Jahreyßen diese billige Remuneration zur Aufmunterung gereichen und im Laufe des neuen Etatsjahres nicht nur die sämtlichen noch rückständigen Rechnungen herstellen, sondern auch nach deren Herstellung andere notwendige Rechnungen vornehmen werde, wodurch der Kämmerei wahrscheinlich bedeutender Nutzen verschafft wird, indem man Ursache zu glauben hat, dass seit 20, 30 und mehr Jahren beträchtliche Handlöhner von den zur hiesigen Kämmerei lehenbaren Häusern und Grundstücken zurückgeblieben sind. Es kann sodann auch Fleiß und Gätigkeit von ihm gefördert werden, welches aber nicht geschehen kann, so lang die Besorgung der Kämmereigeschäfte von seinem guten Willen abhängt. Viel mehr würde sich den Stadtkämmerer Spanner in der größten Verlegenheit befinden und die Kämmerei zu größeren Ausgaben sich genötigt sehen, wenn sich Jahreyßen dieser Geschäfte aus Mißmut wegen der bisher unterbliebenen verhältnismäßigen Belohnung entschlagen zur Bearbeitung des rückständigen Kämmerei-Rechnungswesens und dadurch die Absendung eines eigenen Kommissärs erfordert werden sollte.
Schließlich wird noch die Eingabe zur gnädigen Beherzigung ihres Inhalts beigefügt und zugleich bemerkt, das in dem Vertrauen  auf die hohe Genehmigung der gemachten Anträge der Jahreyßen einstweilen die Anlegung und Führung eines Kontrollbuchs oder Manuals aufgetragen worden ist, deren er sich auch bereits mit Bereitwilligkeit unterzogen hat.  


Zur Anlegung eines Gewerbesteuer-Katasters gibt es 1814 einen umfangreichen Schriftverkehr des Polizeikommissariats Fürth (Kommissär Faber) mit gemeindlichen Deputierten, Zunftvorstehern und vorgesetzten Behörden. Für jedes Gewerbe berichtet ein Meister über dessen Stand; z. B. erfährt man von 9 Zinngießer-Meistern, deren durch Wegzug sich verringerte und ihnen eine Gewerbesteuer schwer fiele. Die Polizeikommission schildert am 20.8.1814 gegenüber der Finanzdirektion in Ansbach die besonderen Verhältnisse in Fürth.  
In Fürth dauerte es immerhin zwei Jahre bis der Munizipalrat zustande kam. Er hatte aber keinerlei Kompetenzen. Die Regierung der Stadt lag allein bei der königlichen Regierung, die ihren Sitz in Ansbach hatte. Aufgrund des Gemeindeedikts vom 24. September 1808 wählten 10 Wahlmänner am [[6. Mai]] [[1810]] einen Munizipalrat aus fünf ''angesehene Bürgern'':
Es seien eigentümliche Verhältnisse. Fürth erfreute sich von jeher und noch unter der preußischen Herrschaft einer unbedingten Gewerbefreiheit. Jeder konnte treiben, was und wie viel er mochte. Alle Abgaben beschränkten sich auf ein unbedeutendes jährliches Schutzgeld. Leute als allen Weltgegenden, aus allen Religionen, aus allen Gewerbsgattungen ließen sich hier nieder und der Ort, obgleich der Lokalität nach nur ein Dorf oder Markt, stieg bald zu einer Bevölkerung von mehr als 13.000 Seelen, während die Häuserzahl nicht über 571 stieg. Die Stadt ist übermäßig bevölkert. 
* Johann Nikolaus Reichold, Prozessrat und Justizkommissär
Die ganze Gewerbstätigkeit war auf auswärtigen Verkehr berechnet; die Fürther Manufaktur- und Fabrikwaren gehen in alle Weltteile. Die Leichtigkeit des Absatzes, die Befreiung von allen Lasten waren Ursache, dass die Gewerbeprodukte um einen unglaublich niedrigen Preis geliefert wurden, während doch der Gewerbsmann sein volles Auskommen hatte. 1806 wurde Fürth jedoch von einer 7-monatigen französischen Besetzung heimgesucht, die für die Gemeinde eine Schuldenlast von beinahe 100.000 Gulden brachte. 1809 wurde die erste Gewerbesteuer reguliert, zu einer Zeit, als die meisten Gewerbsleute mit mehreren Gewerbszweigen nicht mehr imstande waren, sich auch nur notdürftig zu ernähren. Selbst die niedrigste Gewerbesteuer wäre schon drückend. 
* [[Friedrich Adam Billing]], Kaufmann
Der besondere Nachteil für Fürth sei auch, dass nichts direkt aus Fürth abgehen kann, sondern alles mit besonderem Aufwand erst nach Nürnberg geschaffen und dort den fremden Fuhrleuten aufgegeben werden muss.  
* Georg Heinrich Lederer, Kupferschmied
* Jakob Maximilian Andreas Barthel, "Bürger" und Apotheker
* [[Johann Löhe]], Kaufmann
Sie hatten nur beratende Funktion und mussten jeden Beratungsgegenstand genehmigen lassen.<ref>Stadtarchiv Fürth, Fach 153, Nr. 2; Fach 129, Nr. 1</ref>


Vergleichsweise habe Nürnberg in 4312 Haupt- und Neben-Gebäuden etwa 26.000 Einwohner. Kommerzial- und Poststraßen nach allen Richtungen Deutschlands durchkreuzen sich dort und führen zahllose Fremde herbei, die Wohlstand unter die Einwohner bringen. Durch einen zahlreichen Adel, garnisoniertes Militär und viele reiche Honoratioren wird der Wohlstand noch vermehrt.
Nach dem Vertrag von Ried vom [[8. Oktober]] [[1813]], wo der bayerische Fürst von Wrede mit Österreich ein Bündnis gegen Napoleon vereinbart hatte, erlitt Napoleons Armee in der Völkerschlacht von Leipzig vom 16. bis 19. Oktober 1813 eine Niederlage. Zudem siegten die österreichisch-bayerischen Truppen in der Schlacht von Hanau am 31. Oktober. Die restliche Armee Napoleons floh nach Frankreich, verfolgt von den verbündeten Armeen der Gegner. Außer der zur Nationalgarde zweiter Klasse ausgehobenen Mannschaft stellte Fürth 11 freiwillige Landhusaren und 97 freiwillige Jäger. Die Namen der beteiligten Fürther Soldaten wurden im Fürther Anzeiger vom [[20. Dezember]] [[1813]] aufgeführt. ''Das französische Joch abgeschüttelt'', so hieß es ab [[2. November]] [[1813]] auch in Fürth. Nach dem Sieg über Napoleon versuchte der Wiener Kongress 1814/1815 eine neue Friedensordnung herzustellen. Sie brachte aber nicht die politischen Freiheiten, für die man in den ''Befreiungskriegen'' gekämpft hatte.
Erlangen hat 813 Häuser und 8.500 Einwohner. Jeder Bürger ist auch dort in der Regel haussässig. Es besitzt eine Post- und Kommerzialstraße, die den Verkehr erleichtert. Der Adel und die Universität gereichen den Hausbesitzern und den offenen Gewerben zum besonderen nutzen.
Schwabach mit 6.500 Einwohnern in 540 Häusern liegt an der großen Kommerzial- und Poststraße nach Augsburg. Seine Bewohner ziehen schon hieraus durch die Einkehr der Frachtfuhrleute eine bedeutende Nahrung.
Die Fürther Gewerbesteuerpflichtigen wurden nach Abschluss des Schriftverkehrs zwischen Fürth und Ansbach durch Bekanntmachung im Fürther Anzeiger Nr. 28 von 1815 (Herausgeber J. Volkhart) über ihre Pflichten informiert.


**) An das Polizeikommissariat Fürth betr. die bessere Verwaltung des Kämmerei-Vermögens in Fürth, Kgl. Baierisches General-Kommissariat des Pegnitz-Kreises als Kommunal-Kuratel am 29.11.1809:
=== Die Verwaltung von 1806 bis 1818 ===
Auf den neuerlichen Bericht des Polizei-Kommissariats zu Fürth vom 19. Vorigen Monats hat sich die unterzeichnete Stelle bewogen gefunden zu beschließen:
Insgesamt gesehen ist die Stadtwerdung von Fürth in der Zeit von [[1792]] bis [[1808]] eine Zeit des Umbruchs und der kommunalen Entwicklung.<ref>[[Peter Frank]]: [[200 Jahre Stadt Fürth (Broschüre)|200 Jahre Stadt Fürth]], Fürth 2009, S. 3 - 8</ref> Aus Ansbach wurde der Kommissar in Fürth Lang mit der Umsetzung beauftragt. Durch ein ''Polizeidirektorio vorgewiesenes Commissorium [Auftragsschreiben] vom 18. des Monats bin ich von dem Königlichen Generalkommissariat in Franken beauftragt, die Einleitung zu treffen, um die Polizei von der Städtischen Kameralverwaltung zu trennen und dem Orte Fürth die in den übrigen Königlichen Baierischen Staaten vorgeschriebene Munizipal-Verfassung zu geben.''<ref>Schreiben von Kommissar Lang vom 20. Juli 1806 über Fürth</ref>
1. Dass vom Etats-Jahr 1809/10 an das dortige Kämmerei-Vermögen unter der Leitung des Polizeikommissariats noch ferner, jedoch unter der Firma „provisorische Kämmerei-Administration“ verwaltet –
2. Dass diese provisorische Administration dem bisherigen Kämmerei-Rendanten, Bürger und Wirt Spanner ferner verbleiben
3. Dass der Spanner dagegen die in dem allerhöchsten Edikte vom 1. Oktober 1807 und der Instruktion vom nämlichen Tag und Jahr Abschnitt III, Kapitel IV, § 1, ausgesprochene Gehalts-Einnahmen von den ein Viertel Prozent aus den wirklichen Brutto-Ertrag nach dem Maßstab der .. achten Instruktion vom 1. Oktober 1807 zu beziehen haben solle, wogegen aber
4. Dessen bisheriger Gehalt alle sonstige Zahlungen für Kopialien, Porto und dergleichen im Administrations-Wesen, hingleichen die Schreibmaterialien, kurz alle Arten von Nebenanfüllen aus dem Kämmerei-Vermögen wegfallen, welche ihm durch die Prozente hinreichend ersetzt werden.
5. Derselbe hat sich der Verwaltung der städtischen Waldung sogleich zu unterziehen, und alles dasjenige zu besorgen, was die bisherigen Rendanten der Wald-Kasse besorgt haben, deren Schuld- und Natural-Gehalte dagegen von 1809/10 an zur Kämmerei-Kasse einzuziehen sind.
6. Die Funktion des Kontrolleurs Löhe schließt sich mit dem letzten September des Jahres und dessen Gehalt, sowie alle sonstigen Gehälter, welche wegen der Verwaltung des Kämmerei-Vermögens an Personen, deren Dienstleistungen an den provisorischen Administrator übergehen, bezahlt worden sind, sollen an die Kasse zurück.
7. Der provisorische Administrator hat die Verbindlichkeit, sein rückständiges Rechnungswesen ohne eine weitere, als seine bisherige Belohnung, binnen einer Frist von drei Monaten bis zum Jahr 1808/09 herstellen zu lassen, widrigenfalls dessen Herstellung auf seine Kosten durch einen Kommissarius geschehen wird. Er hat ferner mit prompter Stellung seiner laufenden Rechnungs-Gegenstände um Einziehung der anfallenen Gefälle fortzufahren, damit es zur definitiven Anstellung in Antrag gebracht werden kann
8. Der provisorische Kommun-Administrator Spanner kann bloß auf diejenigen Vorteile Anspruch machen, welche nach dem Organischen Edikt vom 1. Oktober 1807 § XI Pos. 3, 4 und 7 außer der Kategorie der Staatsdiener stehenden bürgerlichen Administratoren zugesichert sind.
Das Polizeikommissariat Fürth hat dem Spanner und den übrigen beteiligten Individuen gegenwärtigen Beschluss, worüber die allerhöchste Bestätigung noch eingeholt werden wird, ad protokollum zu eröffnen, und vom ersteren, wie nicht zu bezweifeln ist, die vorliegenden Bedingungen eingehen wird, demselben die fernere Adfibierung des Registrators Jahreisen zu seinen Rechnungs-Geschäften unter dem Bemerken zu überlassen, dass er dagegen solchen aus dem […?] habe, indem ihm die Auswahl seines Hilfspersonals einzig und allein zustehe, folglich auch er ihm Fakta vertreten müsse.
Das Protokoll über diese Eröffnung ist mit Bericht binnen vierzehn Tagen hierher einzusenden.


Quellen
==== Die Verfügungen des Kommissars Lang ====
Stadtarchiv Fürth, Akte Fach 146 Nr. 1; Akte Fach 144 Nr. 1 (Verwaltungsrat).
Der Beauftragte Lang traf dazu folgende provisorische Verfügungen:
:1. Die Firma Polizeikommission cessiert [endet] nunmehr gänzlich und tritt an die Stelle derselben in Polizeigegenständen die Polizeidirektion, welche bis zur definitiven Anstellung Herr Assessor Wurm selbständig, ohne kollegialische Einwirkung, auf eigene Responsibilität, mit Beiziehung folgender lediglich unter seiner Direktion stehenden Personen zu besorgen hat,
:a) des Assessors von Stutterheim als Assistenten, Expedienten, Registranten, Kontrolleur, Commissär, nachdem ihn der Direktor nach Umständen zu beauftragen für dienlich erachtet,
:b) des Rendanten Eger, als Rendanten, Sekretär, Quartiers-Kommissär, nach Ermessen des Dirigenten,
:c) des Polizei-Inspektions-Assistenten Becker,
:d) des Polizei-Inspektions-Assistenten Kern,
:e) des Kopisten John mit einem Gulden täglich
:f) des Kopisten Waldhelm mit 30 Kreuzer vor der Hand
:g) des Polizeidieners Doebel
:h) und des Polizeidieners Weiher.


Über die Leitung der Fürther Verwaltung durch den Polizeikommissär Eberhard Faber konnte aus der Wochenzeitschrift Fürther Anzeiger und Intelligenzblatt der Stadt Fürth bis 1818 folgendes entnommen werden:
:Über die Beschäftigung des Sekretär Schönwald nach dessen erledigter Distriktsvorsteher-Stelle, des Inspektor Stübner und des Botenmeisters Klug wird seinerzeit weitere Verfügung erfolgen.
Die amtlichen Bekanntmachungen erließ das „Königlich Baierische Polizei-Commissariat – Faber“. Ging es um gemeindliche Angelegenheiten mit Bezug auf Gemeindevermögen und Einnahmen, die der Gemeinde zustanden sowie um die Lokal-Wohltätigkeitskasse und Almosen für die Armen, war die „Kommunal-Administration“ ab Oktober 1810 und die Magistratsrats-Mitglieder zuständig und von Faber einzubinden. Auch die städtische Landwehr hatte mit Faber zusammenzuarbeiten. Waffenübungen führte diese auf dem gemeindlichen Schießplatz durch. Faber verbot z.B. im April 1817 die dortige Ablagerung von Bauhölzern und dergleichen, da der Schießplatz sowohl zum öffentlichen Spaziergang für das ganze Publikum also auch zur Waffenübung für die städtische Landwehr bestimmt ist. Das Kommando des Landwehr-Regiments hatte der Oberst und Kommandant Schönwald.
 
Ein Armenpflegschaftsrat und ein Lokal-Wohlfahrts-Ausschuss kümmerten sich um Versorgung der armen Bevölkerung, natürlich auch in Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissär Faber. Wenn die königliche Regierung des Rezatkreises in Ansbach „zum Besten der ärmeren Einwohner“ aus den Speichern Korn und Dinkel für die Brotverbackung zur Verfügung stellte, dann war dies „ein rührender Beweis der landesväterlichen Fürsorge“ (s. Amtliche Bekanntmachung vom 9.6.1917 im Intelligenzblatt Nr. 24 vom 9.6.1817). Auch aus dem Lokal-Notmagazin wurde Korn abgegeben. Die Melbermeister erklärten sich bereit, auf die Dauer der steigenden Teuerung gutes reines Mehl verbilligt liefern zu wollen. Der Mehlbedarf für das Hausbrot könne somit in größerer oder kleinerer Quantität bezogen werden (Intelligenzblatt Nr. 25 vom 16.6.1817 – Amtliche Bekanntmachung von Faber). Der Zentner Roggenmehl wurde um den Magazinpreis von 23 Gulden von den Melbern abgegeben, aber nur auf eine polizeiliche Anweisung.
:2. Neben der Polizeidirektion besteht ein Verwaltungsrat, der in kollegialer Form alle Dekreturen über Einnahme und Ausgabe bei der Kämmerei sowie das Rechnungs- und Kassenwesen derselben, die Ausschläge und Beiträge zu den Gemeinde-Ausgaben, die Verwaltung der Waag-, Pflaster- und Brückengelder, die Verpachtung oder Benutzung der Gemeindegrundstücke, des Gemeindewaldes, den Verkauf der Gemeindegüter, das öffentliche Bauwesen, Anschaffung der Feuerlöschgeräte, die Besoldung der Gemeinde-Diener, die Unterhaltung und ökonomische Einrichtung des Spital- und Armenhauses, die durch die Militär-Einquartierung verursachten Fournitionen, Kapialaufnahmen – sowie überhaupt alles das zu besorgen hat, was auf das Eigentum der Stadt, dessen Benutzung und die darauf begründete Verbindlichkeiten Bezug hat.
Am 25. Juli 1817 lobte Faber öffentlich die beiden Bürger Johann Adam Lederer, Brauhausbesitzer, und Paulus Meier, Gastwirt zum roten Roß, dass sie es waren, welche die erste reife Kornfrucht aus der hiesigen Flur am 18. des Monats mit Feierlichkeit in die Stadt bringen ließen. Eine solche schöne Handlung, diesen ersten Segen der göttlichen Vorsehung auf dem Altar der Wohltätigkeit zu opfern sei schon mit Freudigkeit erfüllt worden. Er mache es sich zur angenehmen Pflicht, den edlen Gebern für ihr bedeutendes Geschenk im Namen der Armen öffentlich zu danken. Und er schätze sich glücklich, durch die Gnade des Königs einer Bürgerschaft vorzustehen, in welcher sich bei jeder Gelegenheit die schönsten bürgerlichen Tugenden entwickeln.
 
Bei der Verpachtung und Anbieten des Kaufs gemeindlicher Grundstücke in amtlicher Bekanntmachung zeichneten für das Königlich Baierische Polizei-Kommissariat Faber und für die Kommunal-Administration Zimmermann. Letzterer war im Februar 1813 eingesetzt worden.
:Dagegen ist sich in Gegenstände der Polizei nicht einzumischen.
 
:Diesen Verwaltungsrat haben einstweilen provisorisch zu formieren:
:a) Der Assessor und Syndikus Korte als erster Vorsitzender Verwaltungsrat.
:b) Der Assessor Ritter, der sich hauptsächlich Referats in allen Etats und Kassensachen zu unterziehen, auch die Kassen-Kuratel zu übernehmen hat.
:c) Der Rendant Spanner als Stadtkämmerer,
:d) Der Kontrolleur Löhe,
:e) Der Gemeinde-Deputierte Schneider,
:f) Der Gemeinde-Deputierte Schröder.
 
:Sodann der Registrator, Expedient und Kopist Registrator Jahreyßen und Rohrweger und Hofmann als Gemeindediener.
 
:Das Lokal des Gemeinderates ist im Erdgeschoss des Amtshauses.
 
:Die Instruktion für die Gemeinde-Deputierten vom XX [Nbr.] 1800 als hiermit nicht anwendbar ist dadurch sistiert [eingestellt]. Annahme und Entlassung der Viertelmeister aber hat lediglich vom Polizeidirektorio abzuhängen.
 
:Da aber nach der Generalverordnung aus München den 31. Xbr. 1802 dem Verwaltungsrat ein beständiger Kommissär beizuordnen, dessen Bestimmung es ist, sich von allen Verwaltungszweigen die genaueste Kenntnis zu verschaffen, auf Ordnung in denselben zu halten und zu wachen, dass die Befehle der Regierung vollzogen, und nichts verfügt oder unternommen werde, was dem wahren Besten der Gemeinde oder den allgemeinen Anordnungen zuwiderläuft, so wird zu Verwesung dieser Stadtkommissär-Stelle provisorisch ebenfalls der Herr Polizeidirigent Wurm ernannt, und hat derselbe nach ausdrücklicher Vorschrift der Verwendung vom 31. Xbr. 1802 mit dem dieser Funktion zukommenden Vorzug nach Tunlichkeit den Sitzungen des Verwaltungsrates entweder mit beizuwohnen, oder doch wenigstens die Beschlüsse und Konzepte sich zur Unterschrift vorlegen zu lassen, und diejenigen, bei denen er Anstand findet, noch einmal zum Vortrag bringen zu lassen, oder sofern keine Gefahr auf dem Verzug haftet, welcher eine Berichterstattung an die höhere Behörde zu veranlassen.
 
:Diese Verfügung ist nunmehr den betreffenden Personen sofort bekannt zu machen und in Vollzug zu setzen, der Königlichen Kammer in Ansbach Abschrift hiervon einzusenden, wohin auch die über die detaillierte Ausführung sich ergebenden einzelnen Anstände zu berichten, und die weiteren sonstigen Anträge zu machen sind.
:Fürth, den 20. Juli 1806
:Von Kommissions wegen
:Lang.<ref>Schreiben von Kommissar Lang vom 20. Juli 1806 über Fürth</ref>
 
==== Die Instruktionen von Polizeidirektor Wurm ====
Am 21. Juli 1806 instruierte der eingesetzte Polizeidirektor Wurm die Gemeindedeputierten Conrad, Bald, Barthel, Eckert und Humbser und die Viertelmeister in Gegenwart des Syndikus Korte und Assessors Ritter von der Langschen Verfügung. In seinem Protokoll vermerkte er, dass sie von der Zweckmäßigkeit der provisorischen Einrichtung überzeugt waren und erkannten darin ''mit dem tiefsten Dank einen Beweis der allergnädigsten Fürsorge seiner königlichen Majestät für das Beste der hiesigen Stadt''. Gemeindedeputierter Barthel wurde angewiesen, die von ihm geführte Wachtgelder-Kasse an den Verwaltungsrat abzugeben und Herr Schröder habe die Wald-Rechnung dem Stadtkämmerer zu übergeben. Der Syndikus Korte wurde unter anderem beauftragt, als Erster Vorsitzender Verwaltungsrat sowohl für die Einrichtung des angewiesenen Lokals, als auch für die Geschäftsverteilung und kollegialische Organisation dieses Verwaltungsrats zu sorgen. Das Protokoll wurde von allen Teilnehmern der Sitzung unterschrieben, namentlich die Herren Korte, Ritter, Schneider, Schröder, Barthel, Bald, Löhe, Conrad, Humbser, Spanner, Eckart, Ebersberger, Fensel, Pistert, Baumeister, Mausel, Reuter, Hirschmann.
 
==== Kassenführung und Rechnungswesen bis 1809 ====
Am 11.10.1808 übernahm Polizeikommissär Faber die Funktionen seines Vorgängers Freiherr von Pöllnitz.<ref>Stadtarchiv Fürth, Akteninhalt von Fach 144 Nr. 1: Bl. 53 – Generalkommissariat des Pegnitzkreises vom 11.10.1808: Polizeikommissär Faber hat die Funktionen seines Vorgängers Freiherr von Pöllnitz zu übernehmen.</ref> Faber berichtet dann am 19. Dezember 1809 an das Königlich Bayerische Generalkommissariat über den im Juli 1806 eingesetzten Verwaltungsrat und der notwendigen jetzt einstweiligen besseren Einrichtung der Kassenführung und des Rechnungswesens bei der hiesigen Kämmerei. Er berichtet dort, dass einige eingesetzte Kräfte zwar bemüht, aber nicht immer geeignet qualifiziert seien. Im Gegensatz dazu wird über den Registrator Jahreyßen Folgendes berichtet:
 
''Der Registrator Jahreyßen war es also, der sich seit 1803 der Rechnungsfertigung und der sämtlichen Schreibereien bei der hiesigen Kämmerei gegen äußerst geringe Belohnung, auch verschiedenen anderen nützlich Recherchen und Arbeiten ganz unentgeltlich, bloß aus Neigung für das Rechnungs- und Administrationsgeschäfte und in der Absicht unterzog, sich dadurch Verdienst und Anspruch auf Beförderung besonders bei der bevorstehenden Organisation des Kommunalwesens zu erwerben. Ihm und seinen Bemühungen ist es also hauptsächlich zu verdanken, dass das seit 1800 in Unordnung und Rückstand geratene Rechnungswesen bei der Kämmerei wenigstens soweit wieder in Ordnung gebracht und erhalten wurde, dass nunmehr die rückständigen Kämmerei-Rechnungen bis zum Etatsjahr 1805/06 inclusive gelegt sind...Gegenwärtig aber wird submissest darauf angetragen, dass der Vorschlag wegen Belohnung des Jahreyßen für seine bei der Kämmerei bereits geleisteten und künftig zu leistenden Dienste gnädig genehmigt und die Auszahlung der treffenden Tantieme vom 16. April laufenden Jahres alsbaldig verfügt werden möchte, da derselbe seitdem ohne alle Einnahme ist und es ihm folglich sehr kümmerlich ergeht...Schließlich wird noch die Eingabe zur gnädigen Beherzigung ihres Inhalts beigefügt und zugleich bemerkt, das in dem Vertrauen  auf die hohe Genehmigung der gemachten Anträge der Jahreyßen einstweilen die Anlegung und Führung eines Kontrollbuchs oder Manuals aufgetragen worden ist, deren er sich auch bereits mit Bereitwilligkeit unterzogen hat.''<ref>Stadtarchiv Fürth, Akteninhalt von Fach 144 Nr. 1: Blatt 60 - 63, Bericht Faber vom 19.12.1809 an das Generalkommissariat als Kommunalkuratel über Kassenführung und Rechnungswesen</ref>
 
==== Gewerbesteuer-Entwicklung bis 1814 ====
Zur Anlegung eines Gewerbesteuer-Katasters gab es 1814 einen umfangreichen Schriftverkehr des Polizeikommissariats Fürth, speziell des Kommissärs Faber, mit gemeindlichen Deputierten, Zunftvorstehern und vorgesetzten Behörden. Für jedes Gewerbe berichtete ein Meister über dessen Stand. So erfuhr man von 9 Zinngießer-Meistern, deren Anzahl sich durch Wegzug verringert hatte und ihnen so eine Gewerbesteuer schwer gefallen war. Die Polizeikommission schildert am 20. August 1814 gegenüber der Finanzdirektion in Ansbach die besonderen Verhältnisse in Fürth.
 
''Es seien eigentümliche Verhältnisse. Fürth erfreute sich von jeher und noch unter der preußischen Herrschaft einer unbedingten Gewerbefreiheit. Jeder konnte treiben, was und wie viel er mochte. Alle Abgaben beschränkten sich auf ein unbedeutendes jährliches Schutzgeld. Leute als allen Weltgegenden, aus allen Religionen, aus allen Gewerbsgattungen ließen sich hier nieder und der Ort, obgleich der Lokalität nach nur ein Dorf oder Markt, stieg bald zu einer Bevölkerung von mehr als 13.000 Seelen, während die Häuserzahl nicht über 571 stieg. Die Stadt ist übermäßig bevölkert. Die ganze Gewerbstätigkeit war auf auswärtigen Verkehr berechnet; die Fürther Manufaktur- und Fabrikwaren gehen in alle Weltteile. Die Leichtigkeit des Absatzes, die Befreiung von allen Lasten waren Ursache, dass die Gewerbeprodukte um einen unglaublich niedrigen Preis geliefert wurden, während doch der Gewerbsmann sein volles Auskommen hatte. 1806 wurde Fürth jedoch von einer 7-monatigen französischen Besetzung heimgesucht, die für die Gemeinde eine Schuldenlast von beinahe 100.000 Gulden brachte. 1809 wurde die erste Gewerbesteuer reguliert, zu einer Zeit, als die meisten Gewerbsleute mit mehreren Gewerbszweigen nicht mehr imstande waren, sich auch nur notdürftig zu ernähren. Selbst die niedrigste Gewerbesteuer wäre schon drückend.''
 
''Der besondere Nachteil für Fürth sei auch, dass nichts direkt aus Fürth abgehen kann, sondern alles mit besonderem Aufwand erst nach Nürnberg geschaffen und dort den fremden Fuhrleuten aufgegeben werden muss. Vergleichsweise habe Nürnberg in 4312 Haupt- und Neben-Gebäuden etwa 26.000 Einwohner. Kommerzial- und Poststraßen nach allen Richtungen Deutschlands durchkreuzen sich dort und führen zahllose Fremde herbei, die Wohlstand unter die Einwohner bringen. Durch einen zahlreichen Adel, garnisoniertes Militär und viele reiche Honoratioren wird der Wohlstand noch vermehrt.''
 
''Erlangen hat 813 Häuser und 8.500 Einwohner. Jeder Bürger ist auch dort in der Regel haussässig. Es besitzt eine Post- und Kommerzialstraße, die den Verkehr erleichtert. Der Adel und die Universität gereichen den Hausbesitzern und den offenen Gewerben zum besonderen nutzen.''
 
''Schwabach mit 6.500 Einwohnern in 540 Häusern liegt an der großen Kommerzial- und Poststraße nach Augsburg. Seine Bewohner ziehen schon hieraus durch die Einkehr der Frachtfuhrleute eine bedeutende Nahrung.''
 
Die Fürther Gewerbesteuerpflichtigen wurden nach Abschluss des Schriftverkehrs zwischen Fürth und Ansbach durch eine Bekanntmachung im Fürther Anzeiger Nr. 28 von 1815 (Herausgeber J. Volkhart) über ihre Pflichten informiert.
 
====Die Leitung der Fürther Verwaltung durch den Polizeikommissär Faber bis 1818 ====
''Die amtlichen Bekanntmachungen erließ das „Königlich Baierische Polizei-Commissariat – Faber“. Ging es um gemeindliche Angelegenheiten mit Bezug auf Gemeindevermögen und Einnahmen, die der Gemeinde zustanden, sowie um die Lokal-Wohltätigkeitskasse und Almosen für die Armen, war die „Kommunal-Administration“ ab Oktober 1810 und die Magistratsrats-Mitglieder zuständig und von Faber einzubinden. Auch die städtische Landwehr hatte mit Faber zusammenzuarbeiten. Waffenübungen führte diese auf dem gemeindlichen Schießplatz durch. Faber verbot z. B. im April 1817 die dortige Ablagerung von Bauhölzern und dergleichen, da der Schießplatz sowohl zum öffentlichen Spaziergang für das ganze Publikum also auch zur Waffenübung für die städtische Landwehr bestimmt ist. Das Kommando des Landwehr-Regiments hatte der Oberst und Kommandant Schönwald.''
 
''Ein Armenpflegschaftsrat und ein Lokal-Wohlfahrts-Ausschuss kümmerten sich um Versorgung der armen Bevölkerung, natürlich auch in Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissär Faber. Wenn die königliche Regierung des Rezatkreises in Ansbach „zum Besten der ärmeren Einwohner“ aus den Speichern Korn und Dinkel für die Brotverbackung zur Verfügung stellte, dann war dies „ein rührender Beweis der landesväterlichen Fürsorge“. Auch aus dem Lokal-Notmagazin wurde Korn abgegeben. Die Melbermeister erklärten sich bereit, auf die Dauer der steigenden Teuerung gutes reines Mehl verbilligt liefern zu wollen. Der Mehlbedarf für das Hausbrot könne somit in größerer oder kleinerer Quantität bezogen werden (Intelligenzblatt Nr. 25 vom 16.6.1817 – Amtliche Bekanntmachung von Johann Georg Faber). Der Zentner Roggenmehl wurde um den Magazinpreis von 23 Gulden von den Melbern abgegeben, aber nur auf eine polizeiliche Anweisung.<ref>Wochenzeitschrift Fürther Anzeiger und Intelligenzblatt der Stadt Fürth bis 1818, u.a. Amtliche Bekanntmachung vom 9.6.1917 im Intelligenzblatt Nr. 24 vom 9.6.1817</ref>
 
Am 25. Juli 1817 lobte Faber öffentlich die beiden Bürger Johann Adam Lederer, Brauhausbesitzer, und Paulus Meier, Gastwirt zum roten Ross. Sie hatten die erste reife Kornfrucht aus der hiesigen Flur am 18. des Monats mit Feierlichkeit in die Stadt bringen lassen, um es den Armen zukommen zu lassen.
 
Auch für die Verpachtung und das Anbieten des Kaufs gemeindlicher Grundstücke durch amtliche Bekanntmachung zeichnete Faber zusammen mit Konrad Zimmermann, der im Februar 1813 eingesetzt worden war, für das Königlich Baierische Polizei-Kommissariat verantwortlich.
 
=== 1818 - Stadt erster Klasse ===
Umso bedeutender war es, dass der bayerische König Max. I. Joseph eine Verfassung erließ, die für damalige Verhältnisse sehr fortschrittlich war. [[1817]] war Montgelas vom König entlassen worden und ab [[1818]] galt eine neue Verfassung, in der es dann nicht nur Vertretungen in München gab, sondern auch in den Städten eine bessere Bürgervertretung in Kollegien des Magistrats und der Gemeindebevollmächtigten. Im neuen Gemeindeedikt ''Verordnung, die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreiche betreffend'' vom [[17. Mai]] [[1818]] in Verbindung mit der Verfassung vom [[26. Mai]] [[1818]] wurde den Städten ein größerer Handlungsspielraum in der Verwaltung eingeräumt.
 
Für die Verkündigung in Fürth wurden neben den Beamten auch der [[Stadtpfarrer]], der Stadtarzt, der Aktuar (Schreiber) und die Offizianten der Polizeikommission eingeladen. Dann wurde ihnen die Verfassung vorgelesen, auf die dann der Eid geleistet werden musste.<ref>nach Benno Hubensteiner: Bayerische Geschichte. Staat und Volk, Kunst und Kirche, München 1977, S. 300</ref>
 
[[Bild:Geleitshaus 1967 A3077.jpg|mini|right| Das Geleitshaus war der erste Sitz des Magistrats der Stadt Fürth]]
Fürth war damit eine '''Stadt Erster Klasse''' und durfte nun auf Grund seiner Größe einen eigenen [[Magistrat]] und ein Kollegium von Gemeindebevollmächtigten wählen. Regierungsrat [[Daniel August Bezold]] war von der Regierung des Rezatkreises in Ansbach als Kommissär bestellt worden, um die Wahlen in Fürth zu leiten. [[1820]] zeigten die Fürther ihre Dankbarkeit, indem sie ihn und den Regierungspräsidenten [[Karl Josef Graf von Drechsel|Graf von Drechsel]] zu Ehrenbürgern ernennen.
 
Der am [[17. November]] eingesetzte Magistrat laut Bekanntmachung vom [[14. November]] [[1818]] bestand aus zwei Bürgermeistern, zwei berufsmäßigen Rechtsräten und 12 bürgerlichen (ehrenamtlichen) [[Magistratsrat|Magistratsräten]]. Die 30 Gemeindebevollmächtigten, als zweite Kammer zuständig für die städtischen Finanzen und die Wahl der Magistratsmitglieder, kamen aus der begüterten Bürgerschaft. Der Munizipalrat und das Polizeikommissariat unter Johann Georg Faber waren nun hinfällig und wurden aufgelöst.<ref>Peter Frank: [[200 Jahre Stadt Fürth (Broschüre)|200 Jahre Stadt Fürth]], Fürth 2009, S. 10</ref> Der Magistrat war in den ersten Stock des [[Geleitshaus|Geleitshauses]] eingezogen und nutzte das Geschäftszimmer des Gerichtsvorstandes als Sitzungszimmer.
 
== Die weitere Entwicklung der Stadtverwaltung ==
[[Bild:Urkunde Bürgerrecht.jpg|mini|right| Urkunde des Magistrats der Stadt Fürth - Erteilung des Bürgerrechts 1908 an Karl Holzmeiner.]]
Erst im Jahr [[1869]] wurde mit der geänderten Gemeindeordnung die besondere Aufsicht und der Kuratel des Staates durch einen staatlichen Kommissär abgeschafft. Es wurde den Gemeinden ein weitgehendes Selbstverwaltungsrecht eingeräumt. Ab [[1919]], in der Weimarer Republik, gab es nur mehr den [[Stadtrat]] anstelle der bisherigen zwei Kammern (Magistrat mit 1. Bürgermeister an der Spitze, Kollegium der Gemeindebevollmächtigten, gewählt von den Bürgern, die das Stimmrecht besitzen). In der NS-Zeit ab [[1933]] war die Selbstverwaltung der Gemeinden abgeschafft.
Nach dem Neuaufbau der Demokratie in Bayern nach [[1945]] bestimmte die bayerische Verfassung von [[1946]], dass die Demokratie von unten nach oben aufgebaut sein sollte. In der Gemeindeordnung von [[1952]] wurde festgelegt: ''Die Gemeinden bilden die Grundlage des Staates und des demokratischen Lebens''.<ref>Peter Frank: [[200 Jahre Stadt Fürth (Broschüre)|200 Jahre Stadt Fürth]], Fürth 2009, S. 11</ref>
 
== 100 Jahre Stadt ==
Im [[Stadtarchiv]] Fürth gibt es noch eine Akte mit dem Titel ''Die Erhebung Fürths zur Stadt, Jahrhundertfeier (1905)'', Fach 230 Nr. 8. Sie enthält aber nur wenige Seiten, hat doch eine Feier [[1905]] nicht stattgefunden.
Zu einem Gesuch der Stadt Fürth an die Regierung von Mittelfranken (liegt der Akte nicht bei!) teilte die Regierung am [[25. März]] [[1905]] mit, dass es nach einem Bericht des Kammerassessors Freiherr von Seefried vom [[30. September]] [[1807]] erst 1807 Vorarbeiten über die Organisation der Munizipal-Verfassung der "Stadt" Fürth gegeben hat. Die Bildung eines Munizipalrates konnte ab [[1808]] erfolgen. Der von Ansbach beauftragte Freiherr von Seefried hatte 1807 festgestellt, dass Fürth noch zu keiner Stadt durch ein förmliches Privilegium erhoben ist, obwohl es schon ''alle städtischen Vorrechte hat''.
 
Der Stadtmagistrat unter Vorsitz des 1. Bürgermeisters [[Theodor Kutzer]] fasste daraufhin am [[30. März]] [[1905]] folgenden Beschluss: ''Da nicht genau feststeht, ob Fürth schon 1806 oder auch früher oder erst 1808 zur Stadt erhoben wurde, ist von einer Jahrhundertfeier aus diesem Anlasse abzusehen.''<ref>Peter Frank: [[200 Jahre Stadt Fürth (Broschüre)|200 Jahre Stadt Fürth]], Fürth 2009, S. 31</ref>
 
== Literatur ==
* [[Johann Gottfried Eger]], Adreßbuch der Königlich Bayerischen Stadt Fürth, 1807
* {{BuchQuelle|Chronik der Stadt Fürth 1887 (Buch)|Seite=743}}
* [[Wilhelm Funk]]: ''Zur Stadtentwicklung von Fürth. Königshof - Markt - Stadt''. In: [[Fürther Heimatblätter]], 1952/1, S.1 - 20
* [[Fürther Chronik 175 Jahre Stadt Fürth (Buch)|Fürther Chronik 175 Jahre Stadt Fürth]], ERBA Verlag Ingolstadt, 1983, 96 S.
* Peter Frank: ''175 Jahre Stadt Fürth - Ein Grund zum Feiern?''. In: [[Fürther Heimatblätter]], 1984/1, S.1 - 9
* Peter Frank: [[200 Jahre Stadt Fürth (Broschüre)|200 Jahre Stadt Fürth]], Fürth 2009
* Barbara Ohm: ''1818 - ein wichtiges Jahr für Fürth. die Ereignisse, ihre Ursachen und Auswirkungen''. In: [[Fürther Geschichtsblätter]], 2/2018, S.35 - 64
 
== Siehe auch ==
* [[Gemeindeordnung]]
* [[Ortsrecht]]
* [[Bürgermeister]] und [[Oberbürgermeister]]
* [[Markterhebung]]
* [[Rathaus]]
* [[Gedenktaler 200 Jahre Eigenständigkeit]]
* [[Stadtverwaltung]]
 
== Weblinks ==
* Stadtjubiläum 2018 "200 Jahre eigenständig" - [http://www.200-jahre-stadt.de/ offizielle Website]
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
== Bilder ==
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== Videos ==
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[[Kategorie: Geschichte]]