Fürth besaß vom Jahr der Erhebung zur »Stadt 1. Klasse« [[1818]] an bis [[1919]] im »Gemeindekollegium« ein erstes Vorläufer-Gremium des heutigen Stadtrats: Nach dem zweiten Gemeindeedikt von 1818 entstanden erweiterte Selbstverwaltungsrechte für die Kommune. Die Fürther Bürger konnten fortan Wahlmänner wählen, die dann die Gemeindebevollmächtigten bestimmten, jenes Gremium das in etwa dem heutigen Stadtrat entspricht. Die Bevollmächtigten wählten dann [[Bürgermeister]] und [[Magistrat]] (vergleichbar den heutigen Referenten). Wahlrecht hatten nur jene Bewohner, denen das Bürgerrecht verliehen war. | Fürth besaß vom Jahr der Erhebung zur »Stadt 1. Klasse« [[1818]] an bis [[1919]] im »Gemeindekollegium« ein erstes Vorläufer-Gremium des heutigen Stadtrats: Nach dem zweiten Gemeindeedikt von 1818 entstanden erweiterte Selbstverwaltungsrechte für die Kommune. Die Fürther Bürger konnten fortan Wahlmänner wählen, die dann die Gemeindebevollmächtigten bestimmten, jenes Gremium das in etwa dem heutigen Stadtrat entspricht. Die Bevollmächtigten wählten dann [[Bürgermeister]] und [[Magistrat]] (vergleichbar den heutigen Referenten). Wahlrecht hatten nur jene Bewohner, denen das Bürgerrecht verliehen war. |