Johann Weithaas besuchte sieben Jahre die gemeindliche Schule. Nach seiner Lehre war er drei Jahre gewandert. Von der Militärpflicht ([[wikipedia:Konskription|Konskription]]) konnte er sich durch Stellung eines Ersatzmannes befreien. Als er sich viele Kenntnisse und Fertigkeiten in der Baukunst, besonders im Zimmerhandwerk und im Mühlenbau, erworben hatte, wurde er am 13. November 1814 zusammen mit seinem Vater Johann Georg Weithaas und seinem Großvater [[Johann Nikolaus Wunderlich]] beim Fürther Polizeikommissariat vorstellig und stellte die Bitte, nun als Bürger und Meister aufgenommen zu werden. Damit aber keine Vermehrung in der Anzahl der bestehenden 5 Zimmermeister entstünde, so versicherte der Großvater Wunderlich förmlich und feierlich, würde er sein Gewerbe zugunsten seines Enkelsohnes aufgeben. Daher baten sie gemeinsam, dem jungen Weithaas die Meisterprobe zu erlauben. | Johann Weithaas besuchte sieben Jahre die gemeindliche Schule. Nach seiner Lehre war er drei Jahre gewandert. Von der Militärpflicht ([[wikipedia:Konskription|Konskription]]) konnte er sich durch Stellung eines Ersatzmannes befreien. Als er sich viele Kenntnisse und Fertigkeiten in der Baukunst, besonders im Zimmerhandwerk und im Mühlenbau, erworben hatte, wurde er am 13. November 1814 zusammen mit seinem Vater Johann Georg Weithaas und seinem Großvater [[Johann Nikolaus Wunderlich]] beim Fürther Polizeikommissariat vorstellig und stellte die Bitte, nun als Bürger und Meister aufgenommen zu werden. Damit aber keine Vermehrung in der Anzahl der bestehenden 5 Zimmermeister entstünde, so versicherte der Großvater Wunderlich förmlich und feierlich, würde er sein Gewerbe zugunsten seines Enkelsohnes aufgeben. Daher baten sie gemeinsam, dem jungen Weithaas die Meisterprobe zu erlauben. |