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==== Kassenführung und Rechnungswesen bis 1809 ==== | ==== Kassenführung und Rechnungswesen bis 1809 ==== | ||
Am 11.10.1808 übernahm Polizeikommissär Faber die Funktionen seines Vorgängers Freiherr von Pöllnitz. Faber berichtet dann am 19. Dezember 1809 an das Königlich Bayerische Generalkommissariat über den im Juli 1806 eingesetzten Verwaltungsrat und der notwendigen jetzt einstweiligen besseren Einrichtung der Kassenführung und des Rechnungswesens bei der hiesigen Kämmerei. Er berichtet dort, dass einige eingesetzte Kräfte zwar bemüht, aber nicht immer geeignet qualifiziert seien. Im Gegensatz dazu wird über den Registrator Jahreyßen Folgendes berichtet: | Am 11.10.1808 übernahm Polizeikommissär Faber die Funktionen seines Vorgängers Freiherr von Pöllnitz.<ref>Stadtarchiv Fürth, Akteninhalt von Fach 144 Nr. 1: Bl. 53 – Generalkommissariat des Pegnitzkreises vom 11.10.1808: Polizeikommissär Faber hat die Funktionen seines Vorgängers Freiherr von Pöllnitz zu übernehmen.</ref> Faber berichtet dann am 19. Dezember 1809 an das Königlich Bayerische Generalkommissariat über den im Juli 1806 eingesetzten Verwaltungsrat und der notwendigen jetzt einstweiligen besseren Einrichtung der Kassenführung und des Rechnungswesens bei der hiesigen Kämmerei. Er berichtet dort, dass einige eingesetzte Kräfte zwar bemüht, aber nicht immer geeignet qualifiziert seien. Im Gegensatz dazu wird über den Registrator Jahreyßen Folgendes berichtet: | ||
''Der Registrator Jahreyßen war es also, der sich seit 1803 der Rechnungsfertigung und der sämtlichen Schreibereien bei der hiesigen Kämmerei gegen äußerst geringe Belohnung, auch verschiedenen anderen nützlich Recherchen und Arbeiten ganz unentgeltlich, bloß aus Neigung für das Rechnungs- und Administrationsgeschäfte und in der Absicht unterzog, sich dadurch Verdienst und Anspruch auf Beförderung besonders bei der bevorstehenden Organisation des Kommunalwesens zu erwerben. Ihm und seinen Bemühungen ist es also hauptsächlich zu verdanken, dass das seit 1800 in Unordnung und Rückstand geratene Rechnungswesen bei der Kämmerei wenigstens soweit wieder in Ordnung gebracht und erhalten wurde, dass nunmehr die rückständigen Kämmerei-Rechnungen bis zum Etatsjahr 1805/06 inclusive gelegt sind...Gegenwärtig aber wird submissest darauf angetragen, dass der Vorschlag wegen Belohnung des Jahreyßen für seine bei der Kämmerei bereits geleisteten und künftig zu leistenden Dienste gnädig genehmigt und die Auszahlung der treffenden Tantieme vom 16. April laufenden Jahres alsbaldig verfügt werden möchte, da derselbe seitdem ohne alle Einnahme ist und es ihm folglich sehr kümmerlich ergeht...Schließlich wird noch die Eingabe zur gnädigen Beherzigung ihres Inhalts beigefügt und zugleich bemerkt, das in dem Vertrauen auf die hohe Genehmigung der gemachten Anträge der Jahreyßen einstweilen die Anlegung und Führung eines Kontrollbuchs oder Manuals aufgetragen worden ist, deren er sich auch bereits mit Bereitwilligkeit unterzogen hat.''<ref>Stadtarchiv Fürth, Akteninhalt von Fach 144 Nr. 1: Blatt 60 - 63, Bericht Faber vom 19.12.1809 an das Generalkommissariat als Kommunalkuratel über Kassenführung und Rechnungswesen</ref> | ''Der Registrator Jahreyßen war es also, der sich seit 1803 der Rechnungsfertigung und der sämtlichen Schreibereien bei der hiesigen Kämmerei gegen äußerst geringe Belohnung, auch verschiedenen anderen nützlich Recherchen und Arbeiten ganz unentgeltlich, bloß aus Neigung für das Rechnungs- und Administrationsgeschäfte und in der Absicht unterzog, sich dadurch Verdienst und Anspruch auf Beförderung besonders bei der bevorstehenden Organisation des Kommunalwesens zu erwerben. Ihm und seinen Bemühungen ist es also hauptsächlich zu verdanken, dass das seit 1800 in Unordnung und Rückstand geratene Rechnungswesen bei der Kämmerei wenigstens soweit wieder in Ordnung gebracht und erhalten wurde, dass nunmehr die rückständigen Kämmerei-Rechnungen bis zum Etatsjahr 1805/06 inclusive gelegt sind...Gegenwärtig aber wird submissest darauf angetragen, dass der Vorschlag wegen Belohnung des Jahreyßen für seine bei der Kämmerei bereits geleisteten und künftig zu leistenden Dienste gnädig genehmigt und die Auszahlung der treffenden Tantieme vom 16. April laufenden Jahres alsbaldig verfügt werden möchte, da derselbe seitdem ohne alle Einnahme ist und es ihm folglich sehr kümmerlich ergeht...Schließlich wird noch die Eingabe zur gnädigen Beherzigung ihres Inhalts beigefügt und zugleich bemerkt, das in dem Vertrauen auf die hohe Genehmigung der gemachten Anträge der Jahreyßen einstweilen die Anlegung und Führung eines Kontrollbuchs oder Manuals aufgetragen worden ist, deren er sich auch bereits mit Bereitwilligkeit unterzogen hat.''<ref>Stadtarchiv Fürth, Akteninhalt von Fach 144 Nr. 1: Blatt 60 - 63, Bericht Faber vom 19.12.1809 an das Generalkommissariat als Kommunalkuratel über Kassenführung und Rechnungswesen</ref> | ||