Stadtwerdung

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Gesetzblatt für das Königreich Baiern vom 20. Mai 1818; mit diesem Gemeindeedikt wurde Fürth eine Stadt Erster Klasse.

Mit der neuen bayerischen Verfassung vom 26. Mai 1818 wurde Fürth zur Stadt erhoben. Dabei wurden ihr auch die Stadtrechte verliehen. Diese unterscheiden sich je nach geltendem Rechtsbezirk und beschränken sich im Wesentlichen auf das Recht, die Bezeichnung Stadt zu führen. [1]

Überblick über die Entwicklung zur Stadt

Die Stadterhebung vollzog sich in drei Etappen. Am Samstag, den 24. September 1808, wurde Fürth zur „Stadt Zweiter Klasse“ erhoben. Damit verbunden war eine eigene Verwaltung, legitimiert durch königlich-bayerische Staatsbeamte unter Leitung des Polizeikommissärs Johann Georg Faber. Die nächste Etappe vollzog sich am 1. Oktober 1810 unter Mitwirkung eines Munizipalrats aus fünf Bürgern bei der Verwaltung der Stadt. Die „Municipal-Commune Fürth“ war damit formiert. Es gab neun Stadtviertel mit je einem Viertelmeister, vier Walddeputierte und weitere aus der Kämmereikasse besoldete Personen mit gemeindlichen Funktionen. Ein Kommunaladministrator (Advokat Konrad Zimmermann) fungierte als Stadtkämmerer und brachte Ordnung in das bisher desolate Finanzwesen. Die letzte Etappe der Stadterhebung fand im Jahr 1818 statt, als Fürth zur „Stadt Erster Klasse“ ernannt wurde. Damit hatte die Stadt eine eigene Stadtverwaltung unter Leitung von zwei Bürgermeistern, einem Magistrat und einem Gemeindekollegium. Das Fürther Kleeblatt erhielt nun den Rang eines Stadtwappens.

Die Geschichte der Stadterhebung

Vorgeschichte bis 1806

Bis in das späte 18. Jahrhundert war der Marktflecken Fürth unter der Verwaltung von drei Herren gestanden, der sog Dreiherrschaft. Die Verwaltung für die Ansbacher Untertanen geschah im Geleitshaus an der unteren Königstraße (seinerzeit hieß sie „Frankfurter Straße“). Für die Bamberger Untertanen in Fürth war das Dompropsteiliche Amtshaus zuständig, welches am Marktplatz, Ecke Gustavstraße (seinerzeit noch „Bauerngasse“) steht. Außerdem wohnten etliche Fürther Untertanen in Häusern, die Nürnberger Korporationen und Familien gehörten und an die sie somit den Zins zu zahlen hatten. Als Gemeindevorsteher gab es drei dompröpstische, drei Nürnberger und zwei Ansbachische Bürgermeister.

Carl August v Hardenberg

Als Fürth 1792 unter preußische Herrschaft geriet und Hardenberg die konkurrierenden Herrschaften Zug um Zug zurückdrängte, kam es erstmals zu einer einheitlichen Verwaltung in einem geschlossenen Territorium mit einer Landeshoheit. Nach 1796 gab es keine unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten von grundherrschaftlichen Verbänden mehr. Stattdessen war eine flächenhafte Hoheit geschaffen worden. Die gemeindliche Verwaltung durch acht Bürgermeister endete 1799. Die jährlichen Neuwahlen der Bürgermeister, zuletzt durchgeführt im Dezember 1798, setzte Ansbach durch Anweisung vom 1. Juni 1799 aus. Als Begründung wurde angeführt, das gemeindliche Rechnungswesen solle erst geordnet werden.

Ab 1800 gab es neben der kgl. preußischen Polizeikommission eine Gemeindedeputation. Engagierte und sozial eingestellte Fürther Bürger kümmerten sich um den Feuerschutz bzw. Löschanstalten, um die Anlegung eines neuen gemeindlichen Friedhofs (an Stelle des überfüllten kirchlichen um die St. Michaelskirche). Sie gründen eine Privat-Armen-Anstalt und eine Aussteuerungsanstalt. Und Bürger stellten sich als Viertelmeister zur Verfügung, als der Ort in zunächst acht Viertel eingeteilt wurde. Sie überwachten die neu hinzugekommenen und die wegziehenden Personen, wussten somit Bescheid über die Bewohner in ihrem Viertel. So kannten sie die Hausbesitzer und die Mietsbewohner, die ihre Abgaben an die Gemeindekasse zu leisten hatten. Dabei halfen sie mit, die nötigen Einnahmen zu vermehren, damit eine kommunale Administration auch finanziell verkraftet werden konnte.

Die neuen Gemeindevorsteher arbeiteten mit den staatlichen Beamten im neuen herrschaftlichen Gebäude, an Stelle des ehemaligen Geleitsamtes an der unteren Königstraße, zusammen. Die dort Tätigen wurden dann 1806 meist in bayerische Dienste übernommen.

Eine gerichtliche Bekanntmachung vom 7. November 1804 wurde erstmals vom Stadtgericht Fürth herausgegeben. Eine förmliche Genehmigung zur Führung dieses neuen Namens erteilte Ansbach aber nicht. Im Schriftverkehr der Aufsichtsbehörden war nach wie vor die Rede von Königlich Preußische Justiz-Kommission in Fürth. Trotzdem war dieser „eigenmächtige“ Schritt der Fürther Justizbehörde wichtig für die Entwicklung zur Stadt. Es gab nun ein einheitliches Justizwesen und eine einheitliche Verwaltung mit einer Polizeibehörde und deren Leiter zeigten sich selbstbewusst.

Immer mehr wirkten sich nun die Kriegszüge Napoleons auch in Franken aus. Der Bayerische Kurfürst, der sich auf die Seite Napoleons gestellt hatte, war 1806 zum König erhoben worden. Am 15. Dezember 1805 hatte Preußen im Vertrag von Schönbrunn auf französischen Druck hin das Fürstentum Ansbach an Bayern abtreten müssen. Der Einzug der Franzosen in Fürth erfolgte am 24. Februar 1806 unter dem Oberbefehl des Generals Drouet. Fürth blieb bis Ende September besetzt.

Fürth wird Stadt

Die staatliche Gemeindepolitik in Bayern ab 1806 durch den Freiherrn von Montgelas erfolgte nach französischem Muster und blieb zentralistisch und selbstverwaltungsfeindlich ausgerichtet. Die bisherige Polizeikommission endete im Juli 1806. An ihre Stelle trat die Polizeidirektion. Daneben wurde ab 1806 ein provisorischer Verwaltungsrat für die gemeindlichen Angelegenheiten eingesetzt. Sein Lokal waren zwei Räume im Erdgeschoss des Amtshauses Gustavstraße 65 an der Ecke zum Marktplatz (Grüner Markt).

Bedingt durch die sehr schlechte wirtschaftliche Lage, fand es bei der Bevölkerung kaum Beachtung, dass Fürth zwei Jahre nach dem Übergang an Bayern endlich eine Stadt wurde. Zwar fehlten die für eine Stadt üblichen Mauern, aber längst hatte Fürth durch seine wirtschaftliche Stärke und die damit verbundene Bevölkerungszunahme die Funktion einer Stadt erreicht. Fürth wurde Stadt ohne feierliche Stadterhebung, nur durch das Edikt über das Gemeindewesen, das den Städten in Bayern eine Munizipal-(Stadt-)Verfassung gab.)[2] Durch eine Instruktion vom 17. Juli 1808 gab es ab Oktober neue General-Kreis-Kommissariate. Fürth wurde in den Pegnitz-Kreis eingegliedert und unterstand einem Generalkommissär (Graf Thürheim) in Nürnberg. Ab 1. Oktober 1808 gab es 15 so genannte Fluss-Kreise. Diese Einteilung wurde 1810 rückgängig gemacht. Die Kreisregierung des neu gebildeten Rezat-Kreises (die spätere Regierung von Mittelfranken) hatte nun ihren Sitz in Ansbach. Fürth war ihr unmittelbar zugeordnet. Im Organischen Edikt über die Bildung der Gemeinden vom 28. Juli 1808 wurden allgemeine Grundsätze zur Bildung der Gemeinden aufgestellt. Sie standen aber als Korporationen unter der Kuratel (Vormundschaft/weitgehenden Aufsicht) des Staates.

In der Instruktion (Verordnung) der Polizei-Direktionen in den Städten vom 24. September 1808 (Regierungsblatt 1808 S. 2510) wurde Fürth als Stadt genannt und so offiziell anerkannt. Fürth wurde den Städten zweiter Klasse zugeordnet. Die Einteilung der Städte in drei Klassen hatte nur Bedeutung für die Gehälter und die Anzahl der staatlichen Beamten. Städte der ersten Klasse waren die mit über 20.000 Einwohnern (München, Augsburg und Nürnberg). Der Leiter der Verwaltung erhielt dort den Titel eines Polizeidirektors. In den Städten der zweiten Klasse mit mehr als 10.000 Einwohnern leitete ein Polizeikommissär die Verwaltung. Dazu zählte Fürth mit 12.707 Einwohnern (später auf 12.310 berichtigt). Der Polizeidirektor bzw. der Polizeikommissär vertrat in den Städten zugleich die Stelle des Gemeindevorstehers. Er berief und dirigierte den Munizipalrat, dem die gemeindlichen Gegenstände zur Beratung vorzulegen waren. Den Posten des Polizeikommissärs in Fürth erhielt Johann Georg Faber, angestellt ab 8. September 1808. Er leitete die Fürther Verwaltung bis 1818. Untere Gerichtsbehörde wurde das Stadtgericht Fürth. Als staatliche Finanzbehörde fungierte das Rentamt Fürth.

In Fürth dauerte es immerhin zwei Jahre bis der Munizipalrat zustande kam. Er hatte aber keinerlei Kompetenzen. Die Regierung der Stadt lag allein bei der königlichen Regierung, die ihren Sitz in Ansbach hatte. Aufgrund des Gemeindeedikts vom 24. September 1808 wählten 10 Wahlmänner am 6. Mai 1810 einen Munizipalrat aus fünf angesehene Bürgern:

  • Johann Nikolaus Reichold, Prozessrat und Justizkommissär
  • Friedrich Adam Billing, Kaufmann
  • Georg Heinrich Lederer, Kupferschmied
  • Jakob Maximilian Andreas Barthel, "Bürger" und Apotheker
  • Johann Löhe, Kaufmann

Sie hatten nur beratende Funktion und mussten jeden Beratungsgegenstand genehmigen lassen.[3]

Nach dem Vertrag von Ried vom 8. Oktober 1813, wo der bayerische Fürst von Wrede mit Österreich ein Bündnis gegen Napoleon vereinbart hatte, erlitt Napoleons Armee in der Völkerschlacht von Leipzig vom 16. bis 19. Oktober 1813 eine Niederlage. Zudem siegten die österreichisch-bayerischen Truppen in der Schlacht von Hanau am 31. Oktober. Die restliche Armee Napoleons floh nach Frankreich, verfolgt von den verbündeten Armeen der Gegner. Außer der zur Nationalgarde zweiter Klasse ausgehobenen Mannschaft stellte Fürth 11 freiwillige Landhusaren und 97 freiwillige Jäger. Die Namen der beteiligten Fürther Soldaten wurden im Fürther Anzeiger vom 20. Dezember 1813 aufgeführt. Das französische Joch abgeschüttelt, so hieß es ab 2. November 1813 auch in Fürth. Nach dem Sieg über Napoleon versuchte der Wiener Kongress 1814/1815 eine neue Friedensordnung herzustellen. Sie brachte aber nicht die politischen Freiheiten, für die man in den Befreiungskriegen gekämpft hatte.

Die Verwaltung von 1806 bis 1818

Insgesamt gesehen ist die Stadtwerdung von Fürth in der Zeit von 1792 bis 1808 eine Zeit des Umbruchs und der kommunalen Entwicklung.[4] Aus Ansbach wurde der Kommissar in Fürth Lang mit der Umsetzung beauftragt. Durch ein Polizeidirektorio vorgewiesenes Commissorium [Auftragsschreiben] vom 18. des Monats bin ich von dem Königlichen Generalkommissariat in Franken beauftragt, die Einleitung zu treffen, um die Polizei von der Städtischen Kameralverwaltung zu trennen und dem Orte Fürth die in den übrigen Königlichen Baierischen Staaten vorgeschriebene Munizipal-Verfassung zu geben.[5]

Die Verfügungen des Kommissars Lang

Der Beauftragte Lang traf dazu folgende provisorische Verfügungen:

1. Die Firma Polizeikommission cessiert [endet] nunmehr gänzlich und tritt an die Stelle derselben in Polizeigegenständen die Polizeidirektion, welche bis zur definitiven Anstellung Herr Assessor Wurm selbständig, ohne kollegialische Einwirkung, auf eigene Responsibilität, mit Beiziehung folgender lediglich unter seiner Direktion stehenden Personen zu besorgen hat,
a) des Assessors von Stutterheim als Assistenten, Expedienten, Registranten, Kontrolleur, Commissär, nachdem ihn der Direktor nach Umständen zu beauftragen für dienlich erachtet,
b) des Rendanten Eger, als Rendanten, Sekretär, Quartiers-Kommissär, nach Ermessen des Dirigenten,
c) des Polizei-Inspektions-Assistenten Becker,
d) des Polizei-Inspektions-Assistenten Kern,
e) des Kopisten John mit einem Gulden täglich
f) des Kopisten Waldhelm mit 30 Kreuzer vor der Hand
g) des Polizeidieners Doebel
h) und des Polizeidieners Weiher.
Über die Beschäftigung des Sekretär Schönwald nach dessen erledigter Distriktsvorsteher-Stelle, des Inspektor Stübner und des Botenmeisters Klug wird seinerzeit weitere Verfügung erfolgen.
2. Neben der Polizeidirektion besteht ein Verwaltungsrat, der in kollegialer Form alle Dekreturen über Einnahme und Ausgabe bei der Kämmerei sowie das Rechnungs- und Kassenwesen derselben, die Ausschläge und Beiträge zu den Gemeinde-Ausgaben, die Verwaltung der Waag-, Pflaster- und Brückengelder, die Verpachtung oder Benutzung der Gemeindegrundstücke, des Gemeindewaldes, den Verkauf der Gemeindegüter, das öffentliche Bauwesen, Anschaffung der Feuerlöschgeräte, die Besoldung der Gemeinde-Diener, die Unterhaltung und ökonomische Einrichtung des Spital- und Armenhauses, die durch die Militär-Einquartierung verursachten Fournitionen, Kapialaufnahmen – sowie überhaupt alles das zu besorgen hat, was auf das Eigentum der Stadt, dessen Benutzung und die darauf begründete Verbindlichkeiten Bezug hat.
Dagegen ist sich in Gegenstände der Polizei nicht einzumischen.
Diesen Verwaltungsrat haben einstweilen provisorisch zu formieren:
a) Der Assessor und Syndikus Korte als erster Vorsitzender Verwaltungsrat.
b) Der Assessor Ritter, der sich hauptsächlich Referats in allen Etats und Kassensachen zu unterziehen, auch die Kassen-Kuratel zu übernehmen hat.
c) Der Rendant Spanner als Stadtkämmerer,
d) Der Kontrolleur Löhe,
e) Der Gemeinde-Deputierte Schneider,
f) Der Gemeinde-Deputierte Schröder.
Sodann der Registrator, Expedient und Kopist Registrator Jahreyßen und Rohrweger und Hofmann als Gemeindediener.
Das Lokal des Gemeinderates ist im Erdgeschoss des Amtshauses.
Die Instruktion für die Gemeinde-Deputierten vom XX [Nbr.] 1800 als hiermit nicht anwendbar ist dadurch sistiert [eingestellt]. Annahme und Entlassung der Viertelmeister aber hat lediglich vom Polizeidirektorio abzuhängen.
Da aber nach der Generalverordnung aus München den 31. Xbr. 1802 dem Verwaltungsrat ein beständiger Kommissär beizuordnen, dessen Bestimmung es ist, sich von allen Verwaltungszweigen die genaueste Kenntnis zu verschaffen, auf Ordnung in denselben zu halten und zu wachen, dass die Befehle der Regierung vollzogen, und nichts verfügt oder unternommen werde, was dem wahren Besten der Gemeinde oder den allgemeinen Anordnungen zuwiderläuft, so wird zu Verwesung dieser Stadtkommissär-Stelle provisorisch ebenfalls der Herr Polizeidirigent Wurm ernannt, und hat derselbe nach ausdrücklicher Vorschrift der Verwendung vom 31. Xbr. 1802 mit dem dieser Funktion zukommenden Vorzug nach Tunlichkeit den Sitzungen des Verwaltungsrates entweder mit beizuwohnen, oder doch wenigstens die Beschlüsse und Konzepte sich zur Unterschrift vorlegen zu lassen, und diejenigen, bei denen er Anstand findet, noch einmal zum Vortrag bringen zu lassen, oder sofern keine Gefahr auf dem Verzug haftet, welcher eine Berichterstattung an die höhere Behörde zu veranlassen.
Diese Verfügung ist nunmehr den betreffenden Personen sofort bekannt zu machen und in Vollzug zu setzen, der Königlichen Kammer in Ansbach Abschrift hiervon einzusenden, wohin auch die über die detaillierte Ausführung sich ergebenden einzelnen Anstände zu berichten, und die weiteren sonstigen Anträge zu machen sind.
Fürth, den 20. Juli 1806
Von Kommissions wegen
Lang.[6]

Die Instruktionen von Polizeidirektor Wurm

Am 21. Juli 1806 instruierte der eingesetzte Polizeidirektor Wurm die Gemeindedeputierten Conrad, Bald, Barthel, Eckert und Humbser und die Viertelmeister in Gegenwart des Syndikus Korte und Assessors Ritter von der Langschen Verfügung. In seinem Protokoll vermerkte er, dass sie von der Zweckmäßigkeit der provisorischen Einrichtung überzeugt waren und erkannten darin mit dem tiefsten Dank einen Beweis der allergnädigsten Fürsorge seiner königlichen Majestät für das Beste der hiesigen Stadt. Gemeindedeputierter Barthel wurde angewiesen, die von ihm geführte Wachtgelder-Kasse an den Verwaltungsrat abzugeben und Herr Schröder habe die Wald-Rechnung dem Stadtkämmerer zu übergeben. Der Syndikus Korte wurde unter anderem beauftragt, als Erster Vorsitzender Verwaltungsrat sowohl für die Einrichtung des angewiesenen Lokals, als auch für die Geschäftsverteilung und kollegialische Organisation dieses Verwaltungsrats zu sorgen. Das Protokoll wurde von allen Teilnehmern der Sitzung unterschrieben, namentlich die Herren Korte, Ritter, Schneider, Schröder, Barthel, Bald, Löhe, Conrad, Humbser, Spanner, Eckart, Ebersberger, Fensel, Pistert, Baumeister, Mausel, Reuter, Hirschmann.

Kassenführung und Rechnungswesen bis 1809

Am 11.10.1808 übernahm Polizeikommissär Faber die Funktionen seines Vorgängers Freiherr von Pöllnitz.[7] Faber berichtet dann am 19. Dezember 1809 an das Königlich Bayerische Generalkommissariat über den im Juli 1806 eingesetzten Verwaltungsrat und der notwendigen jetzt einstweiligen besseren Einrichtung der Kassenführung und des Rechnungswesens bei der hiesigen Kämmerei. Er berichtet dort, dass einige eingesetzte Kräfte zwar bemüht, aber nicht immer geeignet qualifiziert seien. Im Gegensatz dazu wird über den Registrator Jahreyßen Folgendes berichtet:

Der Registrator Jahreyßen war es also, der sich seit 1803 der Rechnungsfertigung und der sämtlichen Schreibereien bei der hiesigen Kämmerei gegen äußerst geringe Belohnung, auch verschiedenen anderen nützlich Recherchen und Arbeiten ganz unentgeltlich, bloß aus Neigung für das Rechnungs- und Administrationsgeschäfte und in der Absicht unterzog, sich dadurch Verdienst und Anspruch auf Beförderung besonders bei der bevorstehenden Organisation des Kommunalwesens zu erwerben. Ihm und seinen Bemühungen ist es also hauptsächlich zu verdanken, dass das seit 1800 in Unordnung und Rückstand geratene Rechnungswesen bei der Kämmerei wenigstens soweit wieder in Ordnung gebracht und erhalten wurde, dass nunmehr die rückständigen Kämmerei-Rechnungen bis zum Etatsjahr 1805/06 inclusive gelegt sind...Gegenwärtig aber wird submissest darauf angetragen, dass der Vorschlag wegen Belohnung des Jahreyßen für seine bei der Kämmerei bereits geleisteten und künftig zu leistenden Dienste gnädig genehmigt und die Auszahlung der treffenden Tantieme vom 16. April laufenden Jahres alsbaldig verfügt werden möchte, da derselbe seitdem ohne alle Einnahme ist und es ihm folglich sehr kümmerlich ergeht...Schließlich wird noch die Eingabe zur gnädigen Beherzigung ihres Inhalts beigefügt und zugleich bemerkt, das in dem Vertrauen auf die hohe Genehmigung der gemachten Anträge der Jahreyßen einstweilen die Anlegung und Führung eines Kontrollbuchs oder Manuals aufgetragen worden ist, deren er sich auch bereits mit Bereitwilligkeit unterzogen hat.[8]

Gewerbesteuer-Entwicklung bis 1814

Zur Anlegung eines Gewerbesteuer-Katasters gab es 1814 einen umfangreichen Schriftverkehr des Polizeikommissariats Fürth, speziell des Kommissärs Faber, mit gemeindlichen Deputierten, Zunftvorstehern und vorgesetzten Behörden. Für jedes Gewerbe berichtete ein Meister über dessen Stand. So erfuhr man von 9 Zinngießer-Meistern, deren Anzahl sich durch Wegzug verringert hatte und ihnen so eine Gewerbesteuer schwer gefallen war. Die Polizeikommission schildert am 20. August 1814 gegenüber der Finanzdirektion in Ansbach die besonderen Verhältnisse in Fürth.

Es seien eigentümliche Verhältnisse. Fürth erfreute sich von jeher und noch unter der preußischen Herrschaft einer unbedingten Gewerbefreiheit. Jeder konnte treiben, was und wie viel er mochte. Alle Abgaben beschränkten sich auf ein unbedeutendes jährliches Schutzgeld. Leute als allen Weltgegenden, aus allen Religionen, aus allen Gewerbsgattungen ließen sich hier nieder und der Ort, obgleich der Lokalität nach nur ein Dorf oder Markt, stieg bald zu einer Bevölkerung von mehr als 13.000 Seelen, während die Häuserzahl nicht über 571 stieg. Die Stadt ist übermäßig bevölkert. Die ganze Gewerbstätigkeit war auf auswärtigen Verkehr berechnet; die Fürther Manufaktur- und Fabrikwaren gehen in alle Weltteile. Die Leichtigkeit des Absatzes, die Befreiung von allen Lasten waren Ursache, dass die Gewerbeprodukte um einen unglaublich niedrigen Preis geliefert wurden, während doch der Gewerbsmann sein volles Auskommen hatte. 1806 wurde Fürth jedoch von einer 7-monatigen französischen Besetzung heimgesucht, die für die Gemeinde eine Schuldenlast von beinahe 100.000 Gulden brachte. 1809 wurde die erste Gewerbesteuer reguliert, zu einer Zeit, als die meisten Gewerbsleute mit mehreren Gewerbszweigen nicht mehr imstande waren, sich auch nur notdürftig zu ernähren. Selbst die niedrigste Gewerbesteuer wäre schon drückend.

Der besondere Nachteil für Fürth sei auch, dass nichts direkt aus Fürth abgehen kann, sondern alles mit besonderem Aufwand erst nach Nürnberg geschaffen und dort den fremden Fuhrleuten aufgegeben werden muss. Vergleichsweise habe Nürnberg in 4312 Haupt- und Neben-Gebäuden etwa 26.000 Einwohner. Kommerzial- und Poststraßen nach allen Richtungen Deutschlands durchkreuzen sich dort und führen zahllose Fremde herbei, die Wohlstand unter die Einwohner bringen. Durch einen zahlreichen Adel, garnisoniertes Militär und viele reiche Honoratioren wird der Wohlstand noch vermehrt.

Erlangen hat 813 Häuser und 8.500 Einwohner. Jeder Bürger ist auch dort in der Regel haussässig. Es besitzt eine Post- und Kommerzialstraße, die den Verkehr erleichtert. Der Adel und die Universität gereichen den Hausbesitzern und den offenen Gewerben zum besonderen nutzen.

Schwabach mit 6.500 Einwohnern in 540 Häusern liegt an der großen Kommerzial- und Poststraße nach Augsburg. Seine Bewohner ziehen schon hieraus durch die Einkehr der Frachtfuhrleute eine bedeutende Nahrung.

Die Fürther Gewerbesteuerpflichtigen wurden nach Abschluss des Schriftverkehrs zwischen Fürth und Ansbach durch eine Bekanntmachung im Fürther Anzeiger Nr. 28 von 1815 (Herausgeber J. Volkhart) über ihre Pflichten informiert.

Die Leitung der Fürther Verwaltung durch den Polizeikommissär Faber bis 1818

Die amtlichen Bekanntmachungen erließ das „Königlich Baierische Polizei-Commissariat – Faber“. Ging es um gemeindliche Angelegenheiten mit Bezug auf Gemeindevermögen und Einnahmen, die der Gemeinde zustanden, sowie um die Lokal-Wohltätigkeitskasse und Almosen für die Armen, war die „Kommunal-Administration“ ab Oktober 1810 und die Magistratsrats-Mitglieder zuständig und von Faber einzubinden. Auch die städtische Landwehr hatte mit Faber zusammenzuarbeiten. Waffenübungen führte diese auf dem gemeindlichen Schießplatz durch. Faber verbot z. B. im April 1817 die dortige Ablagerung von Bauhölzern und dergleichen, da der Schießplatz sowohl zum öffentlichen Spaziergang für das ganze Publikum also auch zur Waffenübung für die städtische Landwehr bestimmt ist. Das Kommando des Landwehr-Regiments hatte der Oberst und Kommandant Schönwald.

Ein Armenpflegschaftsrat und ein Lokal-Wohlfahrts-Ausschuss kümmerten sich um Versorgung der armen Bevölkerung, natürlich auch in Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissär Faber. Wenn die königliche Regierung des Rezatkreises in Ansbach „zum Besten der ärmeren Einwohner“ aus den Speichern Korn und Dinkel für die Brotverbackung zur Verfügung stellte, dann war dies „ein rührender Beweis der landesväterlichen Fürsorge“. Auch aus dem Lokal-Notmagazin wurde Korn abgegeben. Die Melbermeister erklärten sich bereit, auf die Dauer der steigenden Teuerung gutes reines Mehl verbilligt liefern zu wollen. Der Mehlbedarf für das Hausbrot könne somit in größerer oder kleinerer Quantität bezogen werden (Intelligenzblatt Nr. 25 vom 16.6.1817 – Amtliche Bekanntmachung von Johann Georg Faber). Der Zentner Roggenmehl wurde um den Magazinpreis von 23 Gulden von den Melbern abgegeben, aber nur auf eine polizeiliche Anweisung.[9]

Am 25. Juli 1817 lobte Faber öffentlich die beiden Bürger Johann Adam Lederer, Brauhausbesitzer, und Paulus Meier, Gastwirt zum roten Ross. Sie hatten die erste reife Kornfrucht aus der hiesigen Flur am 18. des Monats mit Feierlichkeit in die Stadt bringen lassen, um es den Armen zukommen zu lassen.

Auch für die Verpachtung und das Anbieten des Kaufs gemeindlicher Grundstücke durch amtliche Bekanntmachung zeichnete Faber zusammen mit Konrad Zimmermann, der im Februar 1813 eingesetzt worden war, für das Königlich Baierische Polizei-Kommissariat verantwortlich.

1818 - Stadt erster Klasse

Umso bedeutender war es, dass der bayerische König Max. I. Joseph eine Verfassung erließ, die für damalige Verhältnisse sehr fortschrittlich war. 1817 war Montgelas vom König entlassen worden und ab 1818 galt eine neue Verfassung, in der es dann nicht nur Vertretungen in München gab, sondern auch in den Städten eine bessere Bürgervertretung in Kollegien des Magistrats und der Gemeindebevollmächtigten. Im neuen Gemeindeedikt Verordnung, die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreiche betreffend vom 17. Mai 1818 in Verbindung mit der Verfassung vom 26. Mai 1818 wurde den Städten ein größerer Handlungsspielraum in der Verwaltung eingeräumt.

Für die Verkündigung in Fürth wurden neben den Beamten auch der Stadtpfarrer, der Stadtarzt, der Aktuar (Schreiber) und die Offizianten der Polizeikommission eingeladen. Dann wurde ihnen die Verfassung vorgelesen, auf die dann der Eid geleistet werden musste.[10]

Das Geleitshaus war der erste Sitz des Magistrats der Stadt Fürth

Fürth war damit eine Stadt Erster Klasse und durfte nun auf Grund seiner Größe einen eigenen Magistrat und ein Kollegium von Gemeindebevollmächtigten wählen. Regierungsrat Daniel August Bezold war von der Regierung des Rezatkreises in Ansbach als Kommissär bestellt worden, um die Wahlen in Fürth zu leiten. 1820 zeigten die Fürther ihre Dankbarkeit, indem sie ihn und den Regierungspräsidenten Graf von Drechsel zu Ehrenbürgern ernennen.

Der am 17. November eingesetzte Magistrat laut Bekanntmachung vom 14. November 1818 bestand aus zwei Bürgermeistern, zwei berufsmäßigen Rechtsräten und 12 bürgerlichen (ehrenamtlichen) Magistratsräten. Die 30 Gemeindebevollmächtigten, als zweite Kammer zuständig für die städtischen Finanzen und die Wahl der Magistratsmitglieder, kamen aus der begüterten Bürgerschaft. Der Munizipalrat und das Polizeikommissariat unter Johann Georg Faber waren nun hinfällig und wurden aufgelöst.[11] Der Magistrat war in den ersten Stock des Geleitshauses eingezogen und nutzte das Geschäftszimmer des Gerichtsvorstandes als Sitzungszimmer.

Die weitere Entwicklung der Stadtverwaltung

Urkunde des Magistrats der Stadt Fürth - Erteilung des Bürgerrechts 1908 an Karl Holzmeiner.

Erst im Jahr 1869 wurde mit der geänderten Gemeindeordnung die besondere Aufsicht und der Kuratel des Staates durch einen staatlichen Kommissär abgeschafft. Es wurde den Gemeinden ein weitgehendes Selbstverwaltungsrecht eingeräumt. Ab 1919, in der Weimarer Republik, gab es nur mehr den Stadtrat anstelle der bisherigen zwei Kammern (Magistrat mit 1. Bürgermeister an der Spitze, Kollegium der Gemeindebevollmächtigten, gewählt von den Bürgern, die das Stimmrecht besitzen). In der NS-Zeit ab 1933 war die Selbstverwaltung der Gemeinden abgeschafft. Nach dem Neuaufbau der Demokratie in Bayern nach 1945 bestimmte die bayerische Verfassung von 1946, dass die Demokratie von unten nach oben aufgebaut sein sollte. In der Gemeindeordnung von 1952 wurde festgelegt: Die Gemeinden bilden die Grundlage des Staates und des demokratischen Lebens.[12]

100 Jahre Stadt

Im Stadtarchiv Fürth gibt es noch eine Akte mit dem Titel Die Erhebung Fürths zur Stadt, Jahrhundertfeier (1905), Fach 230 Nr. 8. Sie enthält aber nur wenige Seiten, hat doch eine Feier 1905 nicht stattgefunden. Zu einem Gesuch der Stadt Fürth an die Regierung von Mittelfranken (liegt der Akte nicht bei!) teilte die Regierung am 25. März 1905 mit, dass es nach einem Bericht des Kammerassessors Freiherr von Seefried vom 30. September 1807 erst 1807 Vorarbeiten über die Organisation der Munizipal-Verfassung der "Stadt" Fürth gegeben hat. Die Bildung eines Munizipalrates konnte ab 1808 erfolgen. Der von Ansbach beauftragte Freiherr von Seefried hatte 1807 festgestellt, dass Fürth noch zu keiner Stadt durch ein förmliches Privilegium erhoben ist, obwohl es schon alle städtischen Vorrechte hat.

Der Stadtmagistrat unter Vorsitz des 1. Bürgermeisters Theodor Kutzer fasste daraufhin am 30. März 1905 folgenden Beschluss: Da nicht genau feststeht, ob Fürth schon 1806 oder auch früher oder erst 1808 zur Stadt erhoben wurde, ist von einer Jahrhundertfeier aus diesem Anlasse abzusehen.[13]

Literatur

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Artikel Stadtrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
  2. Barbara Ohm: 1818 - ein wichtiges Jahr für Fürth. die Ereignisse, ihre Ursachen und Auswirkungen. In: Fürther Geschichtsblätter, 2/2018, S. 36
  3. Stadtarchiv Fürth, Fach 153, Nr. 2; Fach 129, Nr. 1
  4. Peter Frank: 200 Jahre Stadt Fürth, Fürth 2009, S. 3 - 8
  5. Schreiben von Kommissar Lang vom 20. Juli 1806 über Fürth
  6. Schreiben von Kommissar Lang vom 20. Juli 1806 über Fürth
  7. Stadtarchiv Fürth, Akteninhalt von Fach 144 Nr. 1: Bl. 53 – Generalkommissariat des Pegnitzkreises vom 11.10.1808: Polizeikommissär Faber hat die Funktionen seines Vorgängers Freiherr von Pöllnitz zu übernehmen.
  8. Stadtarchiv Fürth, Akteninhalt von Fach 144 Nr. 1: Blatt 60 - 63, Bericht Faber vom 19.12.1809 an das Generalkommissariat als Kommunalkuratel über Kassenführung und Rechnungswesen
  9. Wochenzeitschrift Fürther Anzeiger und Intelligenzblatt der Stadt Fürth bis 1818, u.a. Amtliche Bekanntmachung vom 9.6.1917 im Intelligenzblatt Nr. 24 vom 9.6.1817
  10. nach Benno Hubensteiner: Bayerische Geschichte. Staat und Volk, Kunst und Kirche, München 1977, S. 300
  11. Peter Frank: 200 Jahre Stadt Fürth, Fürth 2009, S. 10
  12. Peter Frank: 200 Jahre Stadt Fürth, Fürth 2009, S. 11
  13. Peter Frank: 200 Jahre Stadt Fürth, Fürth 2009, S. 31

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Höfefest 2018 Dieser Artikel war Thema beim Fürther Höfefest vom 21. - 22. Juli 2018. Unter dem Titel "200 Jahre an einem Wochenende" bot die Veranstaltung Einblick in mehr als 50 Fürther Höfe, davon 20 als Themenhöfe mit einem geschichtlichen Thema.