In der Gemeindeordnung ("Fürther Gemeind Ordnung" - "Fürther Gemein Ordnung") wurde für die Marktgemeinde Fürth die Struktur, Verwaltung und Ämter festgelegt.

Die erste Gemeindeordnung wurde 1497 und die zweite 1652 verkündet - in Kraft gesetzt. Die Gemeindeordnung war bis zum Ende der Dreiherrschaft gültig.

Die innere Struktur der Marktgemeinde Fürth war relativ demokratisch geregelt. Jeder Bürger der die Gemeinderechte (Hausbesitz) hatte, gehörte zur "Ganzen Gemein". Er hatte das Recht und die Pflicht die inneren Angelegenheiten mit zu regeln.

Diese Angelegenheiten wurden jährlich am 26. Dezember, St. Stephanustag, und bei dringenden Sachen im Amtshaus bei der Versammlung der "Ganzen Gemein", unter Vorsitz des Amtmann, verhandelt und beschlossen.

Allerdings war der gemeindliche Spielraum dabei sehr gering.

Gemeindeordnung von 1497

Die Gemeindeordnung umfasste 37 Artikel und wurde von dem damaligen Amtmann Hannß Oberndörfer bestätigt. Die Dorf- oder Gemeindemeister, die diese Gemeindeordnung verfassten, hießen Hannß Zwinger, Albrecht Lindner, Hannß Konrad Kirchner und Hannß Kirchner.[1]

Gemeindeordnung von 1652

Einzelnachweise