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Endlich könne er nicht unbemerkt lassen, dass er während seiner langen Dienstzeit nur dreimal zu seiner von Ärzten gebotenen Erholung Urlaub verlangt und genommen habe, während er alljährlich 6 Wochen hierzu hätte ansprechen können. Er habe diese unbenützt gelassene Urlaubszeit notorischermaßen nur seinem Amte und seinem Dienst gewidmet. So sei jedenfalls dadurch die 40-jährige Dienstzeit überreichlich ergänzt.
 
Endlich könne er nicht unbemerkt lassen, dass er während seiner langen Dienstzeit nur dreimal zu seiner von Ärzten gebotenen Erholung Urlaub verlangt und genommen habe, während er alljährlich 6 Wochen hierzu hätte ansprechen können. Er habe diese unbenützt gelassene Urlaubszeit notorischermaßen nur seinem Amte und seinem Dienst gewidmet. So sei jedenfalls dadurch die 40-jährige Dienstzeit überreichlich ergänzt.
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Er begründe sein Quieszenz-Gesuch aber auch noch durch die oben allegierte konstitutionelle Bestimmung Lit. D, welche heiße:
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Er begründe sein Quieszenz-Gesuch (Ruhestandsgesuch) aber auch noch durch die oben allegierte konstitutionelle Bestimmung Lit. D, welche heiße:
„Der Staatsdiener kann vor Erfüllung des festgesetzten Dienstes- und Lebens-Alters durch physische Gebrechlichkeit als Folge eines äußeren in- oder außer der Funktion erlittenen Unglücks oder der inneren Anstrengung funktionsunfähig und dadurch zur Quieszenz geeigenschaftet werden.“
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''„Der Staatsdiener kann vor Erfüllung des festgesetzten Dienstes- und Lebens-Alters durch physische Gebrechlichkeit als Folge eines äußeren in- oder außer der Funktion erlittenen Unglücks oder der inneren Anstrengung funktionsunfähig und dadurch zur Quieszenz geeigenschaftet werden.“''
    
Er könne mit dem besten Gewissen behaupten, dass er lediglich in Folge der Anstrengung im Dienst sich gezwungen fühle, seine Versetzung in den Ruhestand nachzusuchen.
 
Er könne mit dem besten Gewissen behaupten, dass er lediglich in Folge der Anstrengung im Dienst sich gezwungen fühle, seine Versetzung in den Ruhestand nachzusuchen.
Die beiden Zeugnisse der zwei ihn behandelnden Ärzte, bestätigt durch die bestimmtesten Zeugnisse zweier Gerichtsärzte und kompetenten Geschäftsmänner, liefern die hinreichenden  
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Die beiden Zeugnisse der zwei ihn behandelnden Ärzte, bestätigt durch die bestimmtesten Zeugnisse zweier Gerichtsärzte und kompetenten Geschäftsmänner, liefern die hinreichenden Beweise seiner Funktions-Unfähigkeit für die neue – ihm allergnädigst übertragenen Regierungsratsstelle der Pfalz.
Beweise seiner Funktions-Unfähigkeit für die neue – ihm allergnädigst übertragenen Regierungsratsstelle der Pfalz.
      
Dazu Randnotiz von Faber über die ärztlichen Aussteller der Zeugnisse und der kompetenten Geschäftsmänner:
 
Dazu Randnotiz von Faber über die ärztlichen Aussteller der Zeugnisse und der kompetenten Geschäftsmänner:
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: ''Johann Georg Eberhard Faber''
 
: ''Johann Georg Eberhard Faber''
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Zum Quieszenz-[Ruhestands-]-Gesuch vom 16. Juni 1839 fügte Faber 11 Beilagen bei, nämlich „Anstellungs- und Belobungs-Dekrete“. Die Regierung in Ansbach antwortete am 20. Juni 1839, dass sein Gesuch mit gutachtlichem Bericht an das Ministerium des Innern eingesandt worden sei. Von München erging die allerhöchste Bewilligung am 7. Juli 1839 unter Rückgabe sämtlicher Beilagen unter dem Betreff „Die Entbindung des zum Regierungsrat der Kammer des Innern der Pfalz allergnädigst ernannten bisherigen Stadtkommissärs Joh. Gg. Eberhard Faber in Nürnberg von dem Antritt dieser Stelle und dessen Ruheversetzung“.
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Zum Quieszenz-Gesuch vom 16. Juni 1839 fügte Faber 11 Beilagen bei, nämlich „Anstellungs- und Belobungs-Dekrete“. Die Regierung in Ansbach antwortete am 20. Juni 1839, dass sein Gesuch mit gutachtlichem Bericht an das Ministerium des Innern eingesandt worden sei. Von München erging die allerhöchste Bewilligung am 7. Juli 1839 unter Rückgabe sämtlicher Beilagen unter dem Betreff „Die Entbindung des zum Regierungsrat der Kammer des Innern der Pfalz allergnädigst ernannten bisherigen Stadtkommissärs Joh. Gg. Eberhard Faber in Nürnberg von dem Antritt dieser Stelle und dessen Ruheversetzung“.
    
Verfügt wurde, dass Faber in Berücksichtigung seiner, nach gesetzlicher Vorschrift nachgewiesene Altersschwäche und Gebrechlichkeit beruhenden physischen Funktions-Unfähigkeit nach § 22 Lit. D der IX. Verfassungs-Beilage die erbetene Versetzung in den Ruhestand für immer, unter dem Ausdruck der Zufriedenheit mit seinen seit einer Reihe von beinahe 39 Jahren geleisteten Diensten allergnädigst bewilligt werde.
 
Verfügt wurde, dass Faber in Berücksichtigung seiner, nach gesetzlicher Vorschrift nachgewiesene Altersschwäche und Gebrechlichkeit beruhenden physischen Funktions-Unfähigkeit nach § 22 Lit. D der IX. Verfassungs-Beilage die erbetene Versetzung in den Ruhestand für immer, unter dem Ausdruck der Zufriedenheit mit seinen seit einer Reihe von beinahe 39 Jahren geleisteten Diensten allergnädigst bewilligt werde.
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In den Akten enthalten sind die ärztlichen Zeugnisse, beglaubigt durch den Stadtmagistrat Nürnberg. Die Ausführungen im Schreiben des I. Bürgermeisters Binder verdienen, vollständig festgehalten zu werden:
 
In den Akten enthalten sind die ärztlichen Zeugnisse, beglaubigt durch den Stadtmagistrat Nürnberg. Die Ausführungen im Schreiben des I. Bürgermeisters Binder verdienen, vollständig festgehalten zu werden:
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: ''Der königliche Stadtkommissär Herr Faber ist dem Unterzeichneten seit 18 Jahren persönlich sehr genau bekannt und er kann daher nach seinen eigenen Wahrnehmungen, wie nach den Klagen, welche derselbe öfters über seine Gesundheitszustände gegen ihn führte, der Wahrheit gemäß hiermit bezeugen, dass solche sehr leidend sind.
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: ''Der königliche Stadtkommissär Herr Faber ist dem Unterzeichneten seit 18 Jahren persönlich sehr genau bekannt und er kann daher nach seinen eigenen Wahrnehmungen, wie nach den Klagen, welche derselbe öfters über seine Gesundheitszustände gegen ihn führte, der Wahrheit gemäß hiermit bezeugen, dass solche sehr leidend sind. Zur Begründung dieser Überzeugung braucht man in der Tat kein Arzt zu sein, denn wer, wie der Unterzeichnete Gelegenheit hatte, denselben zu jeder Zeit, sowohl im als außer Dienst zu sehen, konnte es sich nicht verhehlen, dass dessen von einer schwachen Konstitution begleitete Gesundheit seit einigen Jahren ganz besonders abgenommen hat und dass sich häufig eine chronische Kränklichkeit hinzugesellte, welche die Tätigkeit des inneren Lebens anzugreifen schien. Dieser Zustand machte sich dem Unterzeichneten durch eine auffallende Abmagerung dessen Körpers, durch eine schwache, nicht selten heißere Stimme, durch eine fahle Gesichtsfarbe, durch Mangel an Lebhaftigkeit in Gebärden und Bewegungen und durch einen selbst im Gang sich aussprechende Ermattung erkennbar. Und diese Erscheinungen befestigten in dem Unterzeichneten die Überzeugung, dass derselbe wahrscheinlich längst zu Grunde gegangen sein würde, wenn er nicht, wovon Unterzeichneter bei vielen Gelegenheiten persönlich Zeuge war, durch ein bis zur höchsten Resignation gehenden Diät, seine leidende Gesundheit möglichst geschont hätte.''
Zur Begründung dieser Überzeugung braucht man in der Tat kein Arzt zu sein, denn wer, wie der Unterzeichnete Gelegenheit hatte, denselben zu jeder Zeit, sowohl im als außer Dienst zu sehen, konnte es sich nicht verhehlen, dass dessen von einer schwachen Konstitution begleitete Gesundheit seit einigen Jahren ganz besonders abgenommen hat und dass sich häufig eine chronische Kränklichkeit hinzugesellte, welche die Tätigkeit des inneren Lebens anzugreifen schien. Dieser Zustand machte sich dem Unterzeichneten durch eine auffallende Abmagerung dessen Körpers, durch eine schwache, nicht selten heißere Stimme, durch eine fahle Gesichtsfarbe, durch Mangel an Lebhaftigkeit in Gebärden und Bewegungen und durch einen selbst im Gang sich aussprechende Ermattung erkennbar. Und diese Erscheinungen befestigten in dem Unterzeichneten die Überzeugung, dass derselbe wahrscheinlich längst zu Grunde gegangen sein würde, wenn er nicht, wovon Unterzeichneter bei vielen Gelegenheiten persönlich Zeuge war, durch ein bis zur höchsten Resignation gehenden Diät, seine leidende Gesundheit möglichst geschont hätte.''
      
: ''Der Unterzeichnete ist aber auch eben deshalb und bei der deutlichen Wahrnehmung, dass die körperlichen Leiden des kränklichen Herrn Stadtkommissars Faber in ihrem Fortschreiten nicht aufgehalten werden können, sofern ihm nicht neben einem wenig anstrengenden Berufe Ruhe zu Teil wird, überzeugt, dass er außerdem seiner Familie zu bald entreißen werden würde.''
 
: ''Der Unterzeichnete ist aber auch eben deshalb und bei der deutlichen Wahrnehmung, dass die körperlichen Leiden des kränklichen Herrn Stadtkommissars Faber in ihrem Fortschreiten nicht aufgehalten werden können, sofern ihm nicht neben einem wenig anstrengenden Berufe Ruhe zu Teil wird, überzeugt, dass er außerdem seiner Familie zu bald entreißen werden würde.''
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Die Beurteilung der gesamten Vorlagen nahm am 20. Juni 1839 in Ansbach Kreismedizinalrat Dr. Bezold vor. Er kam zum Ergebnis, dass Faber infolge dieser physischen Gebrechlichkeit zu den Funktionen sowohl seines bisherigen als auch künftigen Stellung als Staatsdiener unfähig erklärt werden müsse.
 
Die Beurteilung der gesamten Vorlagen nahm am 20. Juni 1839 in Ansbach Kreismedizinalrat Dr. Bezold vor. Er kam zum Ergebnis, dass Faber infolge dieser physischen Gebrechlichkeit zu den Funktionen sowohl seines bisherigen als auch künftigen Stellung als Staatsdiener unfähig erklärt werden müsse.
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Die Stadtkommissars-Stelle in Nürnberg wurde wieder besetzt. Die Amtsübergabe von Faber an den neu bestellten Stadtkommissar Regierungsrat Philipp Sieß fand in Nürnberger Rathaus am 29. Juli 1839 in Anwesenheit des Regierungsrats Freiherr von der Haydte aus Ansbach statt.
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Die Stadtkommissarsstelle in Nürnberg wurde wieder besetzt. Die Amtsübergabe von Faber an den neu bestellten Stadtkommissar Regierungsrat Philipp Sieß fand in Nürnberger Rathaus am 29. Juli 1839 in Anwesenheit des Regierungsrats Freiherr von der Haydte aus Ansbach statt.
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Faber konnte danach 16 Jahren und sechs Monaten seinen Ruhestand genießen. Der Regierungsrat, ehem. Stadtcommissär und Bankdirektor Johann Georg Eberhard Faber ist hier am  08.Februar 1856 in Nürnberg an Entkräftung gestorben, lautete der Kirchenbuch-Eintrag der Pfarrei St. Sebald.<ref>StAN, Akten der Regierung von Mittelfranken (früher Reg. des Retzat-Kreises), Kammer des Innern, Abgabe 1932, Nr. 24 I Das Stadt-Commissariat Nürnberg, die Personal- und Amtsverhältnisse 1818-38</ref>
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Faber konnte danach in 16 Jahren und sechs Monaten seinen Ruhestand genießen. Der Regierungsrat, ehem. Stadtcommissär und Bankdirektor Johann Georg Eberhard Faber ist hier am  8. Februar 1856 in Nürnberg an Entkräftung gestorben, lautete der Kirchenbucheintrag der Pfarrei St. Sebald.<ref>StAN, Akten der Regierung von Mittelfranken (früher Reg. des Rezat-Kreises), Kammer des Innern, Abgabe 1932, Nr. 24 I, Das Stadt-Commissariat Nürnberg, die Personal- und Amtsverhältnisse 1818-38</ref>
    
== Faber als Gutsbesitzer ==
 
== Faber als Gutsbesitzer ==
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