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:''Durch Entschließung der kgl. preußischen Kriegs- und Domänenkammer-Direktoriums Ansbach vom 20. November 1796 als Assistent der Kammer-Registratur zugelassen worden. Durch Entschließung derselben Kammer vom 26. Januar 1799 bestätigt und mit einer Besoldung durch fixes Taggeld auf die Kammer-Salarien-Kasse angewiesen. Mit Entschließung vom 28. November 1800 zum Sekretariats-Assistenten mit einem Gehalt von 450 Gulden befördert worden. Mit Präsidial-Entschließung vom 3. Dezember 1800 unter Einweisung auf sein Anstellungs-Patent vom 8. November 1800 in einen Wirkungskreis eingewiesen worden. Mit Reskript vom 10. Juli 1803 zum wirklichen expedierenden Sekretär bei der Kriegs- und Domänenkammer in Ansbach ernannt worden.''  
 
:''Durch Entschließung der kgl. preußischen Kriegs- und Domänenkammer-Direktoriums Ansbach vom 20. November 1796 als Assistent der Kammer-Registratur zugelassen worden. Durch Entschließung derselben Kammer vom 26. Januar 1799 bestätigt und mit einer Besoldung durch fixes Taggeld auf die Kammer-Salarien-Kasse angewiesen. Mit Entschließung vom 28. November 1800 zum Sekretariats-Assistenten mit einem Gehalt von 450 Gulden befördert worden. Mit Präsidial-Entschließung vom 3. Dezember 1800 unter Einweisung auf sein Anstellungs-Patent vom 8. November 1800 in einen Wirkungskreis eingewiesen worden. Mit Reskript vom 10. Juli 1803 zum wirklichen expedierenden Sekretär bei der Kriegs- und Domänenkammer in Ansbach ernannt worden.''  
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In dieser Eigenschaft wechselte Faber mit der Provinz Ansbach auch seinen Arbeitgeber, der von nun an die Bayerische Krone hatte. Er hatte sogleich den damaligen General-Landes-Kommissär Grafen von Thürheim nach Nürnberg zur Übernahme der Stadt und ihres Gebiets zu begleiten. Von hier aus wurde er auf Requisition des französischen Marschalls [[wikipedia:Michel Ney|Ney]] dem Ordonnateur en chef des 6. Franzöischen Armeekorps Marchant als Attaché der Militär-Administration dieses Corps, welche eine Abteilung königlich bayerischer Truppen zugeteilt war, beigegeben und beauftragt, dem Hauptquartier zu folgen.<ref>Ordonnateur = ein Anordner, Anweiser, Beamter, der für Zahlungen Anweisung geben muss. Lt. Heyse´s Fremdwörterbuch, Berlin 1901, Stadtbibliothek Fürth 15.59.8</ref> Mit diesem machte er die Feldzüge nach Preußen und Polen in den Jahren 1806 und 1807 mit, und zwar von der ersten Affaire von [[wikipedia:Schleiz|Schleiz]] bis zur Schlacht von Friedland.<ref>Affaire = der Vorfall, das Scharmützel, Gefecht, die Schlacht, Lt. Heyse´s Fremdwörterbuch, Berlin 1901, Stadtbibliothek Fürth 15.59.8</ref> An der Seite des Ordonnateurs en chef hatte er Geschäfte der Militäradministration von der wichtigsten und delikatesten Natur z. B. während der Belagerung, dann bei der Übergabe Magdeburgs auszuführen. Darüber legte er die empfangene Order des Ordonnateur en chef vom 7. Oktober 1806 als Zeugnis über seine Dienstleistungen vor.
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In dieser Eigenschaft wechselte Faber mit der Provinz Ansbach auch seinen Arbeitgeber, der von nun an die Bayerische Krone hatte. Er hatte sogleich den damaligen General-Landes-Kommissär Grafen [[wikipedia:Friedrich Karl von Thürheim|von Thürheim]] nach Nürnberg zur Übernahme der Stadt und ihres Gebiets zu begleiten. Von hier aus wurde er auf Requisition des französischen Marschalls [[wikipedia:Michel Ney|Ney]] dem Ordonnateur en chef des 6. Franzöischen Armeekorps Marchant als Attaché der Militär-Administration dieses Corps, welche eine Abteilung königlich bayerischer Truppen zugeteilt war, beigegeben und beauftragt, dem Hauptquartier zu folgen.<ref>Ordonnateur = ein Anordner, Anweiser, Beamter, der für Zahlungen Anweisung geben muss. Lt. Heyse´s Fremdwörterbuch, Berlin 1901, Stadtbibliothek Fürth 15.59.8</ref> Mit diesem machte er die Feldzüge nach Preußen und Polen in den Jahren 1806 und 1807 mit, und zwar von der ersten Affaire von [[wikipedia:Schleiz|Schleiz]] bis zur [[wikipedia:Schlacht bei Friedland|Schlacht von Friedland]].<ref>Affaire = der Vorfall, das Scharmützel, Gefecht, die Schlacht, Lt. Heyse´s Fremdwörterbuch, Berlin 1901, Stadtbibliothek Fürth 15.59.8</ref> An der Seite des Ordonnateurs en chef hatte er Geschäfte der Militäradministration von der wichtigsten und delikatesten Natur z. B. während der Belagerung, dann bei der Übergabe Magdeburgs auszuführen. Darüber legte er die empfangene Order des Ordonnateur en chef vom 7. Oktober 1806 als Zeugnis über seine Dienstleistungen vor.
    
:''Durch allerhöchstes Dekret vom 8. September 1808 wurde er zum Polizei-Kommissär in Fürth ernannt. Durch weiteres allerhöchstes Dekret vom 30. Mai 1809 in dieser Eigenschaft bestätigt. Durch allerhöchstes Reskript vom 23. September 1818 wurde er zum königlichen Kommissär der Stadt Nürnberg mit einem Gehalt von 2.200 Gulden ernannt. Hiermit habe er volle vierzig Dienstjahre nachgewiesen; wollte man aber auf seine Anstellung als Registratur-Offiziant vom 26. Januar 1799, eigentlich 1. Juni 1798 als solche nicht, sondern erst diejenige vom 28. November 1800 als wirkliche Anstellung gelten lassen, so könne und dürfe er dagegen wohl Anspruch machen, dass die zwei Jahre des preußischen und geleisteten Feldzugs doppelt mir angerechnet werden.''
 
:''Durch allerhöchstes Dekret vom 8. September 1808 wurde er zum Polizei-Kommissär in Fürth ernannt. Durch weiteres allerhöchstes Dekret vom 30. Mai 1809 in dieser Eigenschaft bestätigt. Durch allerhöchstes Reskript vom 23. September 1818 wurde er zum königlichen Kommissär der Stadt Nürnberg mit einem Gehalt von 2.200 Gulden ernannt. Hiermit habe er volle vierzig Dienstjahre nachgewiesen; wollte man aber auf seine Anstellung als Registratur-Offiziant vom 26. Januar 1799, eigentlich 1. Juni 1798 als solche nicht, sondern erst diejenige vom 28. November 1800 als wirkliche Anstellung gelten lassen, so könne und dürfe er dagegen wohl Anspruch machen, dass die zwei Jahre des preußischen und geleisteten Feldzugs doppelt mir angerechnet werden.''
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